Ich weis nicht ob Ihr es wusstet ....
Es gibt ein Neues Gestezt was das Impressum betrifft:
Zitat
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Neue Informationspflicht ab 1. Februar 2017
Ab dem 01.Februar 2017 ist jedes Unternehmen mit zehn oder mehr Mitarbeitern, das eine Webseite unterhält, verpflichtet, den Verbraucher zu informieren, ob er an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt, oder nicht.
Ein Beispiel wie man sich verweigert
Ins Impressum:
„Der Betreiber dieser Webseite nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.“