welche Textsorten müssen unbed auf die Webseite?

  • hallo und guten Morgen,


    feue mich - dass ich mit dem Bau einer Seite weiterkomme.


    Nun frage ich mich: welche Textsorten müssen unbed auf die Webseite? - So dass sie sicher ist!"?


    Das richtige Impressum für die Website

    Disclaimer: keine pauschale Distanzierung von Verlinkungen

    Hinweis zum Datenschutz

    Social-Media-Buttons: auf Nummer sicher mit Zwei-Klick-Methode


    was sollte man noch beachten!? +


    Freue mich auf einen Tipp

    Interessiert an Joomla, Linux, SBC (Raspi & co) und sonstiger cooler IT-Dinge: ganz neu: https://affine.pro :: der Open-Source Nachfolger von miro, notion u. monday

  • Niemand kennt deine Webseite und weiß, was da so realisiert wurde. Dementsprechend können die rechtlichen Anforderung sehr unterschiedlich sein (privat/kommerziell/Shop/Forum... usw.) Allerdings darf hier im Forum keine rechtliche Beratung stattfinden.

    Eventuell wäre die Cookie-Problematik zu beachten!


    BTW: Wichtig ist, die Seite gegenüber Hacks abzusichern (z.B. Recaptcha, zusätzlicher Passwirtschutz des Backends, Deaktivierung der Benutzerregistrierung u.v.m)

  • Disclaimer sind juristischer Unfug und sollten ersatzlos gestrichen werden. Die Dinger können sogar nach hinten losgehen!

    http://www.law-podcasting.de/d…nausrottbarer-schwachsinn


    Das Impressum hängt denn auch von dem ab, was JoomlaWunder schreibt. Zum Thema Datenschutz und DSGVO findest du in diesem Forum sehr viele sehr detaillierte Threads und Posts.

    Hast du einen Shop, gibts noch einen ganzen Eimer mehr zu beachten!

    Cookies hängen davon ab, was du für welche am Laufen hast,


    Ohne einen Link zur Site, kann man da nur allgemeine Tipps geben.



    Axel

  • hallo Axel hallo 'Joomlawunder - vielen Dank für Eure raschen Antworten und die sehr sehr wichtigen Beiträge.



    Zum DSGVO - ja hier habt ihr Recht - hier gibt es vieles zu beachten; Ganz bestimmt; Es gibt allerdings hier auch eines ganz wesentlich festzuhalten: die im Mai 18 in Kraft getretene DSGVO hat Schockwellen im Netz ausgelöst -


    Doch die Abmahnwellen sind weithin augeblieben; Wichtig und hier (den Webseitenbetreibern u-. auch den Onlinehändlern) entgegenkommend ist das "Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs"


    Zitat

    Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe aufeinander abgestimmter Maßnahmen zur Verhinderung eines Missbrauchs des bewährten Abmahnrechts sowie zur Verbesserung der Transparenz bei urheberrechtlichen Abmahnungen. Die ebenfalls vorgesehene Einführung einer Reparaturklausel im Designrecht dient der Verbesserung des Wettbewerbs bei formgebundenen Ersatzteilen im Interesse von Verbrauchern sowie des freien Ersatzteilhandels.

    https://www.bmjv.de/SharedDocs…g_fairen_Wettbewerbs.html


    Der Gesetzesentwurf geht nun seinen Weg durch die verschiedenen Instanzen

    Dieses hier ist bereits 12 Mon. in "Arbeit" wenn man das mal so salopp sagen kann: Am 19. Sept 18 wurde der Referentenentwuf veröffentlicht.


    ein paar Links zu der aktuellen Lage der Dinge in Sachen Gesetzgebungsverfahren:

    hier das neueste und Letzte, was zu diesem Gesetzesentwurf erkennbar passiert ist, ist dass der Bundesrat seine Stellungnahme abgegeben hat: https://www.bundesrat.de/Share…_blob=publicationFile&v=1


    Im Bundestag wurde das Gesetz bislang noch nicht beraten. Hier kann man die Fortschritte verfolgen:

    http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2484/248408.html



    Auf der Sitzung des Bundestages am 26.09. steht das Gesetz unter TOP 20 auf der Tagesordnung für die 1. Lesung.

    https://www.bundestag.de/dokum…w39-de-abmahnungen-657410


    Das Gesetz kommt - dessen können wir uns sicher sein; Dann wird es hoffentlich ein Ende haben mit den unbegründeten und überzogenen Abmahnungen. Doch schon jetzt gilt: Nochmals und das muss man unterstreichen: die Abmahnwellen sind weithin augeblieben - vgl z.B. auch die zahlreichen Stellungnahmen der verschiednen Verbände - mehr als 50 Stellungnahmen hier.

    ich hab fast alle gelesen.


    Danke an Axel: Zum Thema Datenschutz und DSGVO findest du in diesem Forum sehr viele sehr detaillierte Threads und Posts.

    Cookies hängen davon ab, was du für welche am Laufen hast,


    Welche Infos in's Imressum rein müssen, ist schon auch abhängig vom Verweungszweck oder Einsatzgebiet der Webseite: (Pflichtinformationen nach der DSGVO, Datenschutzerklärung, Cookies, Links, ...), Darüber hinaus gibt es ja noch Infosy - etwa dazu, wass es dabei was noch zu beachten gibt;: Man kann weitere Infos hierzu im www finden:

    Impressumspflicht: hier z.B. auch mal wichtige Fragen zum Impressum für Webseiten

    https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html


    http://www.smartredirect.de/re…sicherheit%2Fp1%3Fnew%3D1


    Das Impressum: Im Grunde braucht eigentlich jede Homepage ein Impressum. Es gib sogar mittlerweile Seiten im Neztz, die Usern sogar eine Impressum-Vorlage oder aber ein Impressum-Muster anbieten. Wie brauchbar diese sind - das ist dann die Frage:

    Es geht sogar noch darüber hinaus: sogar einen Impressum-Generator kann man einsetzen um diesen Text zu erstellen.

    Das Impressum ist auch wichtig - und es erfüllt - dort wo es sein muss, einen positiven Sinn: es ist praktisch und im Grunde ja auch (ganz hilfreich) zur Anbieterkennzeichnung eingeführt und efüllt hier in diesem Bereich wesentliche Zwecke: Ausgenommen von der Verpflichtung ein Imressum zu haben sind eigentlich nur private Homepages, die ausschließlich für den eigenen Familien- und Freundeskreis vorgesehen sind,

    historisch gesehen ist das Impressum ja im Telemediengesetz verankert; Denn es ist ja so: die Verpflichtung zu einem Impressum bzw. einer Anbieterkennzeichnung geht zurück auf § 5 des Telemediengesetzes (TMG) und § 55 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) - hier wird die rechtliche Grundlage für das Impressum gelegt. Es geht hier im Grunde darum dass den Internet-Nutzern im Grunde ganz basale Informationen zum Website-Betreiber verfügbar sind. Dies ist unter anderem bei Onlinegeschäften sinnvoll, damit ein Ansprechpartner bekannt ist, aber insbesondere für juristische Angelegenheiten von Belang: Es geht hier sozusagen darum mit der Anbieterkennzeichnung dazu beizutragen, auf die Person hinzuweisen, die bei einem rechtlichen Streitfall die Verantwortung trägt.



    ich werde mal sehen wie ich die Texte zusammenstelle.


    Euch jedenfalls nochmals vielen Dank für Eure wichtigen u. sehr sehr hilfreichen Beiträge zum Thema.


    vg JoBaer

    Interessiert an Joomla, Linux, SBC (Raspi & co) und sonstiger cooler IT-Dinge: ganz neu: https://affine.pro :: der Open-Source Nachfolger von miro, notion u. monday