Petition gegen "Abmahnmafia" im Bereich kleine Webshops

  • Vielleicht möchte der eine oder andere unterschreiben.


    Ich habe unterschrieben, weil ich als Käufer an einer Formulierung „Ich liefere innerhalb von 1-3, spätestens jedoch nach 10 Werktagen." absolut nichts auszusetzen finde.

    Und weil vollkommen überzogene Abmahn-"Gebühren" endlich abgeschafft gehören.

    Weil die kleinen Shops um die Ecke wichtiger sind als Amazon, Zalando und wie sie alle heißen.

    Weil das Abmahnthema nicht einschlafen darf, nur, weil deutsche Politiker nach wie vor pennen.


    https://www.change.org/p/frau-…den-ruin-getrieben-werden

  • Generell eine gute Sache um dieses Thema. Jedoch gab es schon desöfteren Bedenken, ob Privatanbieter von Petitionen auch aus datenschutzrechtlichen Gründen, tatsächlich der richtige Ansprechpartner für solch wichtige Petitionen sind.


    Sicherer sollte um etwas zu bewirken, eine Petition direkt beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages oder auf Länderebene eingereicht werden. Hierbei läuft man nicht gefahr, dass Fristen versäumt werden oder eine Petition aus anderen Gründen als unwirksam erklärt wird.

  • Auch Politiker verwenden change.org gelegentlich für Petitionen. Das ist eine etablierte, seriöse Plattform, neben 2, 3 anderen.


    Hier geht es darum, dem betr. Abgeordneten, Industrien etc. pp. direkt und ohne Umwege mitzuteilen, dass x Menschen die Meinung teilen und er/sie vielleicht mal drüber nachdenkt. Das hatte auch schon mehrfach Erfolg. Bspw. zum Thema "Upskirting", das großflächig bei Medien und Politikern angekommen ist. Und die Leute, die die Petition einstellten dazu brachten, weiterzumachen und nicht aufzugeben.


    Gleichzeitig eine "Community" zum Thema aufzubauen.


    Gleichzeitig Medien ansprechen.


    Datenschutzrechtlich geht alles seinen korrekten Weg.


    Damit sage ich nicht, dass alle Petitionen dort blind unterschrieben werden sollten. Ich recherchiere jedes mal zwischen 1 bis 2 h, wenn ich nicht weiß, ob man gleich wegklicken kann.


    Petitionsauschuss des Bundestags? Ewige Wartezeiten und Beschränkungen (nach oben) wie viele Unterschriften vorliegen müssen etc... Und direkter Druck wird erst auf "Verursacher" ausgeübt, wenn eine solche Petition dann überhaupt berücksichtigt wird.


    Außerdem hatte die Deutsche Politik viele, viele, viele Jahre Zeit (> 10), sich endlich mal diesen Themen anzunehmen.

  • Die Petition ist gut, trotzdem sollte man im Hinterkopf behalten, dass man nur abgezockt wird, wenn man es zuläßt.
    Man sollte eine Abmahnung immer anwaltlich gegenprüfen lassen, denn der eigene Anwalt kann ermitteln ob es sich dabei evtl. um ein "Geschäftsmodell" handelt. Da reichen dann schon 3 identische Abmahnungen vom selben Kläger oder selben Thema und der Abmahnanwalt ist seine Zulassung los. Denn Abmahnen darf auch nur ein Mitbewerber (Wettbewerbsnachteil), nicht der Abmahnanwalt von sich aus. Um ein Gechäftsmodell nachzuweisen, müssen beide unter eine Decke stecken.

  • Die Petition ist gut, trotzdem sollte man im Hinterkopf behalten, dass man nur abgezockt wird, wenn man es zuläßt.

    Es gibt genügend Beispiele, wie auch in dieser Petition beschrieben, wo man aus einfacher Unwissenheit und kleinsten Fehlformulierungen sich selbst einen Strick dreht. Wenn man nur mit teurer Hilfe eines eigenen Anwalts seine Webseite rechtssicher machen kann, dann ist das doch auch Abzocke. Einem meiner Kunden, einem kleinen Taxiunternehmer (2 Fahrzeuge) wurden 5000 € per Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen eine vorausgegangene Unterlassungserklärung aus der Tasche gezogen, weil im Impressum die Adresse der Aufsichtsbehörde falsch geschrieben war.

  • moinsen - hier möcht ich auch meinen Senf dazugeben...


    @indigo; ich bin nicht ganz sicher ob das denn schon jetzt so ist, dass

    Zitat

    Denn Abmahnen darf auch nur ein Mitbewerber (Wettbewerbsnachteil), nicht der Abmahnanwalt von sich aus. Um ein Gechäftsmodell nachzuweisen, müssen beide unter eine Decke stecken.


    Die Abmahnvereine z.B. waren ja bis dato auch oft Stein des Anstosses.



    Egal - es soll ja auch am Wettbewerbsrecht nun Korrekturen u.s.w. geben.;: gemeint ist der Gesetzesentwurf zur Staerkung des fairen Wettbewerbs


    Es dauert halt noch etwas bis ein Gesetz tatsächlich in Kraft tritt. Dieses hier ist bereits 12 Mon. in "Arbeit"

    wenn man das mal so salopp sagen kann: Am 19 Sept 18 wurde der Referentenentwuf veröffentlicht.


    link: https://www.bmjv.de/SharedDocs…g_fairen_Wettbewerbs.html

    Zitat

    Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe aufeinander abgestimmter Maßnahmen zur Verhinderung eines Missbrauchs des bewährten

    Abmahnrechts sowie zur Verbesserung der Transparenz bei urheberrechtlichen Abmahnungen. Die ebenfalls vorgesehene Einführung

    einer Reparaturklausel im Designrecht dient der Verbesserung des Wettbewerbs bei formgebundenen Ersatzteilen im Interesse

    von Verbrauchern sowie des freien Ersatzteilhandels.


    es gibt insges. weit über 50 Stellungnahmen dazu - unter anderem auch vom deutschen Handelskammertag -> das ist der Dachverband aller (!!) IHKn in D.


    Das Letzte, was zu diesem Gesetzesentwurf erkennbar passiert ist, ist dass der Bundesrat seine Stellungnahme abgegeben hat:

    Im Bundestag wurde das Gesetz bislang noch nicht beraten.

    https://www.bundesrat.de/Share…_blob=publicationFile&v=1


    Hier kann man die Fortschritte verfolgen:

    http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2484/248408.html



    Auf der Sitzung des Bundestages am 26.09. steht das Gesetz unter TOP 20 auf der Tagesordnung für die 1. Lesung.

    https://www.bundestag.de/dokum…w39-de-abmahnungen-657410



    also - wenn das nun in der ersten Lesung war dann kommt die Geschichte ja langsam voran.

    Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. September 2019, in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (19/12084) beraten. Mitberaten wurden ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur „Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs“ (19/13205), ein Antrag der FDP mit dem Titel „Maßnahmen für mehr Fairness bei Abmahnungen“ (19/13165) sowie der Antrag „Abmahnungen – Transparenz und Rechtssicherheit“ (19/6438) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Im Anschluss überwies der Bundestag alle Vorlagen zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.

    es ist erfreulich dass das nach 13 Mon. langsam in die Gänge kommt. vg



    und in der letzten Woche gab es eine öffentliche Anhörung im Bundestag.

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  • Es geht doch nicht darum, dass irgendein Gesetz verabschiedet wird, dass mit größter Wahrscheinlichkeit keiner Lobby weh tun wird, sondern, ob ein Gesetz verabschiedet wird, dass Leute wie die Petitions-Erstellerin irgendwie entlastet, ohne, dass es überhaupt zu solchen "Gebühren" kommen kann.


    Und danach sieht es ganz und gar nicht aus, weil wieder mal die Fürsprecher für diese Leute NICHT berücksichtigt wurden von ALLEN Fraktionen:

    https://www.change.org/p/frau-…trieben-werden/u/25243962

  • hallo ReLater,



    danke für die Antwort:



    hmm: In der Fachpresse ist seit lagem zu lesen dass der Stein bereits rollt


    Zwischenfazit: Es besteht ein sehr breiter Konsens, BMJV legte als federführendes Ressort im Zeitplan etwas vor - Ende Sept 18....


    Das hier: der Gesetzesentwurf zur Stärkung des Fairen Wettbewerbs https://www.bmjv.de/SharedDocs…g_fairen_Wettbewerbs.html


    https://www.einzelhandel.de/th…mahnmissbrauch-bekaempfen


    Hierzu ist der HDE bereits in intensiven Gesprächen mit dem federführend zuständigen Referat im BMJV.

    Wie oben schon erwähnt - der Referentenentwurfs ist letztes Jahr Anfagn September 2018 veröffentlicht worden.


    Im Übringen: Das Gesetzgebungsvorhaben ist auch Gegenstand des Koalitionsvertrags und soll jetzt mit Hochdruck vorangetrieben werden.[/quote]


    Im Koalitionsvertrag steht diesbezüglich folgendes drinne;


    https://www.bundesregierung.de…_blob=publicationFile&v=6




    und ich kann nur sagen - die Stellungnahmen von den Verbänden, deren vertretern zu lesen lohnt sich - okay ich gebe gern zu - das ist ein HAUFEN . es sind über 50 Stellungahmen - und insgesamt gut und gern 800 bis 1000 Seiten Lektüre.


    https://www.bmjv.de/SharedDocs…g_fairen_Wettbewerbs.html


    zumindest die eine Stellungnahme ist zu empfehlen - die von dem dem DIHT - dem Handelskammertag - das ist der Dachverband alles IHKn in der Republik - und die haben sich im Namen der dort organisierten Gewerbetreibenden schon lange um den Abmahnmissbrauch gekümmert - bzw. versucht mittels kleiner (relativ unorganisierter Initiativen) gegen den Abmahnmissbrauch zu wehren. Leider bis dato erfolglos - aber nun ist da das Gesetzgebungsverfahren in Gang gekommen...


    Auf das setzte ich...


    alles andere - alle anderen Bemühungen sind für mich security through obscurity

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  • Moin


    Auf diesem Gebiet gibt es zu viel Geld zu verdienen, daher werden die Beteiligten ihre Pfründe auch nicht einfach aufgeben. Die Interessenvertreter in Form der Handelskammern sind in diesem Kontext ebenso ein Witz und nutzen Ihre Möglichkeiten nicht einmal ansatzweise. Dort hat man sich ebenfalls an die sprudelnden Gelder in Form der (Zwangs)Mitgliedschaften gewöhnt und möchte es sich mit der Politik nicht verderben.


    Es wird sich erst etwas ändern wenn die kritische Masse überschritten, und die Auswirkungen in Form von Menschen mit Fackeln und Mistgabeln vor dem Bundestag auftauchen. Dann wenn die Verantwortlichen mit handfesten Auswirkungen rechnen müssen. Petitionen ändern in diesem Zusammenhang nichts, sie werden einfach ignoriert, ausgesessen oder - wenn es überhaupt nicht anders geht - als "Reformen" mit gegenteiligen Effekt, sowie maximaler Anzahl von möglichen Schlupflöchern gegen die Betroffenen umgesetzt.


    So lange sich die Verursacher hinter selbst geschaffenen Gesetzen, strafrechtlichen Privilegien und innerhalb eines Konglomerats aus Gleichgesinnten verstecken können, werden Petitionen nichts ändern.


    Gruß Jan

  • @indigo; ich bin nicht ganz sicher ob das denn schon jetzt so ist, dass

    Das war nie anders nur wird mit der Unwissenheit des beklagten gerechnet. Meistens ist es auch erst mal eine kostenpflichtige Unterlassunserklärung die gefordert wird.

    Die Abmahnvereine z.B. waren ja bis dato auch oft Stein des Anstosses.

    Der Vollständigkeit halber muss erwähnt werden, dass auch der Verbraucherschutz (e.V.) abmahnen kann und nicht nur ein Mitbewerber. Meist sind diese Abmnahnungen aber durchaus gerechtfertigt und sind nicht auf Gewinnerzielung ausgelegt. Ist es das Ziel, Gewinn zu erzielen, verliert ein Verein seinen gemeinnützigen Status.

  • moin Jan moin Tom,


    Tom: klar - der Anwalt mahnt ab im Auftrag des Mandanten -

    obiger von mir erwähnter Gesetzesentwuft allerdings will mit dem Missstand abrechnen dass da ploetzlich mal eben Firmen auftauchen die nur vorgeben _Mitbewerber_ zu sein : M.a.W. wenn ich den Sachverhalt noch korrekt erinnnere der hier in


    a. den Referentenentwurf des BmJF reingetippt wurde und

    b. von unzähligen Stellungnahmen auch immer wieder unterstrichen wurde,


    dann wird gefordert dass dieser WEG - Scheinbare Mitbewerberschaft darzstellen nun strenger Überpüfung standhalten muss etc. etx

    Ferner soll auch ein Register der VEREINe erstellt werden - die abmahnbefungt sind etc. etx^



    vgl zum Ganzen auch


    a. den Gesetzentwurf

    b. z.B. die Stellungnahme des DIHK-Tages - also des DACHVERBANDES aller gewerbetreibenden - die bei der IHK gemeldet sind.



    Nachsatz: grade gestern bin ich wieder übereine Seite gekommen auf der zu lesen. war


    Seite vom Netz genommen - bis sie dsgvo - konform ist..


    Dies - genau dies haben auch die Referenten / die Verbände erkannt - m.a.W. geht das og. Gesetzesvorhaben. genau in diese Richtung - auch nachzulesen - etwa hier.






    https://www.bmjv.de/SharedDocs…_blob=publicationFile&v=2


    § 13 Abs. 2 Ziff. 2 UWG-E: Mitbewerbereigenschaft

    Zitat

    Die Ausführungen zur Mitbewerbereigenschaft bereits in der Abmahnung sind äußerst wichtig, da der Abgemahnte ohne diese die Abmahnbefugnis nicht prüfen kann. Es wäre hilfreich, wenn zumindest in der Gesetzesbegründung die Ausführungen dazu konkreter und ausführlicher wären. Der Nachweis zu „in nicht unerheblichem Maße“ kann z. B. durch Angabe seiner Internetseite, Größenkategorien der Zahl seiner Verkäufe, des Umsatzes und von Bewertungen, des Zeitpunkts der Gewerbeanmeldung u. ä. belegt werden. Einer Offenlegungspflicht konkreter Umsatzzahlen oder einer Steuerberaterbescheinigung dürften Datenschutzeinwände und Geschäftsgeheimnisschutz entgegenstehen. Auch darf der Bürokratieaufwand nicht unangemessen hoch werden. Letztlich wird man aber im Interesse der Prüfmöglichkeit des Abgemahnten doch gewisse Unterlagen fordern können müssen, und

    das schon zum Zeitpunkt der Abmahnung und nicht erst vor Gericht.


    ferner

    Zitat

    § 4 Abs. 2: Liste der qualifizierten Einrichtungen

    Ziff. 2: Eintragungsvoraussetzungen

    Auf die Ausführungen zur personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung zu § 8a

    UWG-E wird verwiesen.

    letzter Satz UKlaG-E:


    vgl https://www.bmjv.de/SharedDocs…_blob=publicationFile&v=2



    und - weils für diesen Thread ja wohl interessant ist - wollte ich das hier auch noch erwähnen

    Zitat


    Sonstige Anmerkungen: Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):
    Auch wenn die Einführung der DSGVO nicht zu einer großen Abmahnwelle geführt hat, gab
    es doch eine gewisse Zahl von Abmahnungen, deren Zurückweisung gerade für kleine Unternehmen nicht ohne Beratung möglich ist. Ob DSGVO-Verstöße überhaupt mittels UWG verfolgt werden können, ist strittig. So gab es gerade erst einen Beschluss des LG Würzburg, dass eine unzureichende Datenschutzerklärung, die nicht den Vorgaben der DSGVO genügt, einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt (Beschluss vom 13.9.2018, Az. 11 O 1741/18). Hier bedarf es dringend mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Diese könnte einfach erreicht werden, indem § 3a UWG dahingehend ergänzt würde, dass Verstöße gegen die DSGVO ausdrücklich ausgenommen werden. Selbst wenn – entsprechend anderen Stimmen in der Literatur (u. a. Prof. Köhler) – eine solche Regelung nur deklaratorisch wirken würde, wäre den Unternehmen damit sehr geholfen. Zudem bedarf es der
    Rechtsdurchsetzung mittels UWG nicht, da über die DSGVO selbst und über das UKlaG ausreichende Rechtsverfolgungsmöglichkeiten bestehen.



    vgl https://www.bmjv.de/SharedDocs…_blob=publicationFile&v=2


    seite 17

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  • hi leute,


    ich bleib an dem Thema ohnehin dran - geht nun schon ein Jahr - und noch immer ist das Gesetz nicht durch aber dranbleiben lohnt sich:




    In einer Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages - am 23.10 hat diese stattgefunden - hat es massive Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung gegeben - nachzulesen unter anderem hier:


    vgl hier die Zusammenfassung: https://www.haendlerbund.de/de…nhoerung-abmahnmissbrauch


    Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung in einigen Punkten nacharbeiten wird. Insofern bleibt das Thema interessant.

    Aus dem Bundestag: Sachverständigenanhörung zum Abmahnmissbrauch .. in der Wiedergabe der Interessenvertretung des Händlerbundes | 01.11.2019

    vg euer Jobaer

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  • ein kleiner Nachtrag hier noch:


    Die Tagesordnungen für die Sitzungen des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sind erreichbar unter dem Link:

    https://www.bundestag.de/aussc…/a06_Recht/tagesordnungen



    hier die Anhoerungen:

    https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_Recht/anhoerungen



    https://www.bundestag.de/resou…e86/a06_to65_oeA-data.pdf



    Stellungnahmen der Sachverständigen

    https://www.bundestag.de/aussc…hiv/stellungnahmen-661146


    abrufbar sind hier die Stellungnahmen von ...:


    Stellungnahme Nina Diercks, M.Litt (University of Aberdeen)

    Stellungnahme Dr. Martin Fries

    Stellungnahme Dr. Martin Jaschinski

    Stellungnahme Prof. Dr. Helmut Köhler

    Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)

    Handelsverband Deutschland - HDE e. V.

    Stellungnahme Verband sozialer Wettbewerb e.V.

    Stellungnahme Joachim Nikolaus Steinhöfel

    Stellungnahme Dr. Tobias Timmann



    z.b. hier jene des Handelsverband Deutschland - HDE e. V.

    https://www.bundestag.de/resou…eb/schroeder_hde-data.pdf


    viele Grüße

    jobaer

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  • Habe eben bißchen in den Stellungnahmen der Sachverständigen gestöbert, in der von Martin Fris, Privatdozent an einer juristischen Fakultät. Ich stimme zwar mit ihm überein, dass es schwer ist klare Kriterien für Missbrauch zu definieren, aber ich staune über sein lapidares Fazit:


    Zitat

    Die dem Regierungsentwurf augenscheinlich zugrunde liegende Annahme, das Abmahnwesen in Deutschland laufe gegenwärtig aus dem Ruder, erweist sich insgesamt als wenig belastbar.


    dabei hat er nicht den geringsten Nachweis dafür erbracht sondern es einfach so dahingeworfen 8o

  • Weder DSGVO, noch, ob das Abmahnwesen diesbzgl. aus dem Ruder läuft, ist Thema der Petition.


    Das ist erneut ein politisches Verschleiern des eigentlichen Themas und Flucht vor einfachen, schnellen Lösungen (die in anderen Bereichen in Tagen bis Wochen durchgewunken werden), was sich auch dadurch zeigt, dass bestimmte Redner von den Parteien nicht eingeladen wurden.


    Im Bereich kleinerer Webshops hat es mehrere 100 Abmahnungen gegeben, deren "Gebühren" ungerechtfertigt hoch sind und von Gerichten(!!!!) gestützt werden. Webshops wurden geschlossen und letztlich auch ein Portal, das die Möglichkeit bot, kleine Webshops zu betreiben.


    Zitat

    Beide Themen sind zwar Teil, aber nicht der richtige Kern des Problems, das missbräuchliche Abmahnung darstellen. Unerfreulicherweise wurden keine Vertreter kleiner und mittelständischer Online-Händler angehört. Davon hätte die Diskussion im Bundestag deutlich profitiert.

    Wenn eine einzelne Anwaltskanzlei 100e Abmahnungen wegen Lappalien an Shopbetreiber versendet, die Kunden in keiner Weise schädigen (können), dafür per se 200+ EUR abkassiert wird, für Standardschreiben (ohne Hinweis auf die Rechte des Abgemahnten), den Abgemahnten keine andere Möglichkeit gegeben wird, als zu zahlen und hoffen oder vor Gericht zu gehen und 1000+ EUR allein dafür zu verballern, mit dem Ergebnis, dass ein Gericht 2000+ EUR zusätzlich für gerechtfertigt hält, für eine Lappalie, dann läuft da was falsch. Die Kohle geht aufs Konto der Anwaltskanzlei!


    Bei anderen Geschichten, wo es darum geht, kleinere Bevölkerungsgruppen, wie asoziale Falschparker oder Soldaten und und und mit Sonderregelungen zu beglücken, geht das in Tagen bis Wochen durch.


    Ich erinnere daran, dass es Politiker-Idee war, Bürger aufzufordern, kleinst-selbstständig zu werden, um den hohen Arbeitslosenzahlen entgegenzuwirken. Jetzt kommen die A...-Tritte.

  • hallo community


    es gibt Neuigkeiten zum Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs


    https://www.bmjv.de/SharedDocs…g_fairen_Wettbewerbs.html


    Zitat

    Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
    Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe aufeinander abgestimmter Maßnahmen zur Verhinderung eines Missbrauchs des bewährten Abmahnrechts sowie zur Verbesserung der Transparenz bei urheberrechtlichen Abmahnungen. Die ebenfalls vorgesehene Einführung einer Reparaturklausel im Designrecht dient der Verbesserung des Wettbewerbs bei formgebundenen Ersatzteilen im Interesse von Verbrauchern sowie des freien Ersatzteilhandels.



    Koalitionsfraktionen einigen sich auf Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

    Zitat

    Kleine und mittlere Unternehmen sollen vor Abmahnmissbrauch geschützt werden
    Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich auf den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs geeinigt. Dieser soll nun unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause im Deutschen Bundestag beschlossen werden. Hierzu erklären der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher Dr. Jan-Marco Luczak und der zuständige Berichterstatter Ingmar Jung:



    vgl. auch hier: https://www.cducsu.de/presse/p…ng-des-fairen-wettbewerbs

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  • hallo Joomla-Freunde,


    hoffe es geht euch allen gut!


    hier ein kleines Update zum Thema:



    das Gesetz ist nun durch - :: Abmahnmissbrauch effektiv verhindern: Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen

    https://www.bmjv.de/SharedDocs…ng_fairer_Wettbewerb.html


    Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen.

    Das Gesetz enthält ein umfassendes Paket an Maßnahmen, das zu einer erheblichen Eindämmung des Abmahnmissbrauchs führen wird und damit insbesondere Selbständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen vor den Folgen solcher Abmahnungen schützen wird. Er beruht sowohl auf einem Auftrag im Koalitionsvertrag sowie auch auf einem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 14. Juni 2018. Das Gesetz ergänzt darüber hinaus das Designgesetz um eine sogenannte Reparaturklausel, die den Markt für sichtbare Ersatzteile für den Wettbewerb öffnet.





    hier nochmals der Gesetzentwurf:

    https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/120/1912084.pdf



    Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs soll unseriöse Abmahnungen erschweren

    https://www.haufe.de/recht/wei…rschweren_210_521468.html


    VG

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