hallo und guten Abend,
wollte mich nochmals erkundingen zu den neuerdings geltenden Regularien - der Whois-Abfrage:
Soweit ich es überblicke gibt es nur noch sehr sehr wenig Möglichkeiten, dass die DENIC bei der Whois-Abfrage die Daten des Domaininhalbers rausgibt.
Diese sind untenstehend genannt: - Soweit ich es sehe muss man eine Behörde sein, damit man Auskunft über den Domaininhaber erhalten zu koennen.
Frage: gilt dies denn nur für DE-Domains - denn für andere TLD ist die DENIC ja nicht zuständig
Freue mich von Euch zu hoeren. - Viele Grüße
https://www.denic.de/service/whois-service/
ZitatAlles anzeigenInformationen für Domaininhaber
Wenn Sie selbst Inhaber der Domain sind, haben Sie die Möglichkeit, über die Domainabfrage Ihre bei DENIC registrierten Daten abzufragen.
Zugang zu Domaininhaberdaten für Dritte
Art und Umfang der Daten, die über die Domainabfrage direkt zugänglich gemacht werden, ist limitiert. Daten zum Domaininhaber werden nicht mehr angezeigt.
DENIC erteilt, entsprechend seiner gesetzlichen Pflichten, Auskünfte zum Domaininhaber an
Behörden im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit (etwa im Bereich der Strafverfolgung, Gefahrenabwehr oder Pfändungsverfügung).
DENIC erteilt zudem, auf Basis von Einzelfallprüfungen, gegen Nachweis eines berechtigten Interesses, Auskünfte zum Domaininhaber an
Inhaber eines Namens- oder Kennzeichenrechts, das durch die Domain möglicherweise verletzt wird, oder
Anspruchsteller, die im Besitz eines vollstreckbaren Titels sind und die zivilrechtliche Pfändung der domainvertraglichen Ansprüche des Domaininhabers beabsichtigen, oder
Insolventverwalter über das Vermögen eines (mutmaßlichen) Domaininhabers.
Zur Vereinfachung dieser Anfragen haben wir entsprechende Formulare und weitere Informationen für Sie zusammengestellt.