Umgang mit Haftungsrisiken

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich die letzten Tage mit der Haftungsfrage befasst und im Netz nach Info's zu diesem Thema gesucht, habe auch einige Artikel (von Rechtsanwälten) gefunden, die jedoch nicht so recht auf mein Anliegen passen.

    Konkret suche ich nach Beiträgen über das Haftungsrisiko für die unentgeltliche/ehrenamtliche Erstellung und Betreuung von Webseiten.

    Bei gewerblichen Webdesignern, Programmierern, Agenturen ist die Haftung für eine erstellte/betreute Webseite durchaus ein Thema. Nach den Ausführungen in den Fundstellen (z.B. hier oder hier) wird eine gewisse rechtliche Kenntnis der einschlägigen Gesetze unterstellt und deshalb kann u.U. eine Mithaftung in Frage kommen.

    Was ich noch nicht gefunden habe, sind Beiträge zu dem Thema für nicht gewerbliche/ehrenamtliche Aktivitäten. Ich vermute aber, dass es keine allzu großen Unterschiede gibt.

    Mich interessiert:

    • wie geht ihr mit diesem Thema für die Erstellung und auch später für die Betreuung eines Webauftritts um?
    • M.E. reicht es ja nicht, sich mit der Technik, Design und Programmierung auszukennen und die Site abzusichern, Impressum und Datenschutzerklärung vorzusehen, sondern auch nach der Erstellung (und Abnahme) einer Site eine regelmäßige Kontrolle auf Probleme verursachende Inhalte durchzuführen (wenn andere z.B. Beiträge einbringen). Was ist in diesen Fällen empfehlenswert?
    • Bei gewerblichen Anbietern haben die AGB's eine wichtige Funktion, gibt es etwas angepasst auch für ehrenamtliche Tätigkeiten? Würde etwas Ähnliches Sinn machen?
    • wie schätzt ihr überhaupt das Haftungsrisiko bei unentgeltlichen/ehrenamtlichen Tätigkeiten ein?

    Ich habe auch registriert, dass verschiedentlich ehrenamtliche Tätigkeiten wegen der Haftungsrisiken eingestellt wurden. Das möchte ich, wenn möglich vermeiden und suche nach Anregungen, Tipps, etc., die zu einer akzeptablen Lösung führen.

    Besten Dank vorab.

    • Bei gewerblichen Anbietern haben die AGB's eine wichtige Funktion, gibt es etwas angepasst auch für ehrenamtliche Tätigkeiten? Würde etwas Ähnliches Sinn machen?

    Unternehmensabhängig gibt es gewisse Informationspflichten. AGB müssen auf einer Webseite nicht verwendet werden. Sie machen aber vieles einfacher. Allerdings sollten sie dann korrekt sein und dürfen natürlich nicht in Widerspruch zu gesetzlichen Regelungen stehen.

    Ob es Sinn macht, das ist individuell verschieden. Das trifft wohl auch auf ehrenamtliche Tätigkeiten zu.

    Im Zweifelsfall immer von einem Anwalt klären lassen, was auf die Webseite rauf muss und wie man es am besten integriert!

  • Ich habe nur den ersten Link überflogen. Und du weißt, dass wir hier keine Rechtsberatung geben (dürfen).

    Grundsätzlich aber:

    Der Beruf "Webdesigner" ist nicht geschützt. Es gibt weder eine Ausbildung, noch einen Berufstitel. Jeder kann sich also "Webdesigner" nennen. Somit bist du, einerlei, ob du das beruflich machst oder privat - aus meiner persönlichen Sicht(!) - als jemand, der eine Website für sich oder andere macht, vollumfänglich haftbar zu machen, wenn du gegen geltendes Recht verstößt.


    Aber: ich bin kein Jurist und kann mich demzufolge auch gewaltig mit dieser Einschätzung irren.

    Um da rechtlich sauber hinzukommen, solltest du dich unbedingt mit einem Anwalt deines Vertrauens kurz schließen!


    Stell dir vor, ich erzähle dir juristischen Unfug, du glaubst das aber, fühlst dich daher irgendwo sicher und dann kommt einer mit der großen Keule...




    Axel

  • Mir ist nicht so ganz klar, welchen Fall einer Haftung dir vorschwebt.

    Für die Seite ist der Betreiber verantwortlich.

    Ob und inwieweit er sich danach beim Ersteller oder Betreuer der Seite im Wege des Regresses seinen Schaden wiederholen kann, dürfte von deren Vertragsverhältnis abhängen.

    Hängt wie immer vom Einzelfall ab.

    Welche Schadensereignisse schweben dir vor. Spam etc. nach gehackter Seite oder Abmahnkosten wegen Verstoß gegen DSGVO oder ähnlichem?

  • was auf die Webseite rauf muss

    Mir geht es bei meiner Frage mehr um AGB's für die ehrenamtliche Tätigkeit für die Erstellung oder Betreung einer Site, nicht um AGB's für irgendeine Geschäftstätigkeit eines "Kunden" (wenn ich Dich richtig verstanden habe).

    Also, wenn ich von einem "Kunden" einen ehrenamtlichen Auftrag für die Erstellung/Renovierung oder die Betreung einer Site übernehme, empfiehlt sich dann auch - ähnlich wie bei gewerblichen Verträgen - AGB's zu definieren?

    Wenn ja, dann habe ich als "Freizeitakteur" vmtl. ähnlichen Aufwand zu betreiben wie ein Freelancer oder ein Webdesigner einer Agentur.

  • weißt, dass wir hier keine Rechtsberatung geben (dürfen)

    Das weiß ich natürlich und darum ist es mir auch nicht gegangen. Ich jetzt seit gut 2 Jahren hier im Forum aktiv und habe aus diversen Beiträgen entnommen, dass Mitglieder eine oder auch mehrere Sites betreuen (ohne zu wissen, ob sie gewerblich unterwegs sind). Daraus habe ich geschlossen, dass, sofern sie dies nicht gewerblich machen, sie sich für ihre vmtl. vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeit eine Prozedere zurecht gelegt haben, das rechtliche Probleme vermeidet. Von den Erfahrungen aus diesen Aktivitäten hoffe ich zu profitieren.

    Selbstverständlich möchte ich niemand in Probleme bringen.

  • Mir ist nicht so ganz klar, welchen Fall einer Haftung dir vorschwebt.

    Na ja, z.B. Verletzung von Urheber- oder Markenrechten, Verstößen gegen DSVGO, Impressumpflicht, Persönlichkeitsrechte,... Das hängt auch vom Vertrag ab - also was liefert der "Kunde" was muss der Freizeitakteur beibringen. Aber damit ist man m.E. schon im Bereich eines gewerblich Aktiven und u.U. haftbar.

    Nach Lektüre verschiedener Artikel (Beispiele s.o.) ist es schwierig bis unmöglich eine Haftungsbeschränkung mit einem "Kunden" zu vereinbaren bzw. nach BGB kaum wirksam zu begrenzen. Es sind wohl schon (per RA überprüfte) Verträge nötig, um dies zu erreichen.

    Welche Schadensereignisse schweben dir vor. Spam etc. nach gehackter Seite oder Abmahnkosten wegen Verstoß gegen DSGVO oder ähnlichem?

    ja, z.B. ich würde das nicht einschränken wollen da sich nicht voraussehen lässt, was so alles passieren kann.

    Vmtl. muss man auch als ehrenamtlicher Freizeitakteur bei der Annahme eines Auftrages zur Erstellung/Überarbeitung oder auch bei der Übernahme der Betreuung einer Site in eine Vereinbarung/Vertrag investieren um das Haftungsrisiko zu begrenzen. Macht ihr das so?

  • Kurz ein anderer Aspekt:

    Was mich an manchen Designern/Agenturen massiv stört ist, das den Endkunden oft Websites erstellt werden mit Systemen wie Joomla, WordPress usw, aber der Endkunden darüber im Unklaren gelassen wird, das solche Scripte der regelmäßigen Wartung/Updates bedürfen und nicht monate- oder Jahrelang einfach unverändert wie eine statische Seite liegen gelassen werden darf.

    Die Endkunden werden oft nicht richtig aufgeklärt. Mir ist klar das viele Endkunden schnell ne günstige Seite haben wollen, aber keinen Bock auf Wartungsverträge haben, immerhin kostet ja auch der Hoster schon sagenhafte 3,90 Eur/Monat...

    Mir ist klar, das Designer/Agenturen oft jeden Auftrag brauchen und stellen dann die Notwendigkeit der späteren Wartung der Seite gerne in den Hintergrund - natürlich ausgeschlossen die hier aktiven serösen Agentueren/Designer.


    Im Ernst, wir erleben das als Hoster laufend, das Endkunden mitteilen, das Sie keine Ahnung vom Script haben oder Updates nicht machen, weil ihnen das niemand gesagt hat.


    Also: Wer sinnvoll über Risiken aufklärt und dies auch nachweislich tut (->Vertrag) lebt sicherlich was Haftungsfragen aus diesem Teilbereich angeht eher im grünen Bereich.

  • Gefälligkeitstätigkeiten

    Ich habe "AGB" oben nur genutzt um zu verdeutlichen, dass es Regeln auch für diese ehrenamtliche Aktivität geben sollte oder geben muss(?).

    Wenn diese ehrenamtlichen Tätigkeiten als Gefälligkeiten gesehen werden, ist man dann von Haftungsrisiken befreit und zumindest in den Auswirkungen weniger betroffen (wird es also im Abmahnungsfall "billiger")?

  • solche Scripte der regelmäßigen Wartung/Updates bedürfen und nicht monate- oder Jahrelang einfach unverändert wie eine statische Seite liegen gelassen werden darf.

    Kann ich nur unterstreichen. Genau in eine solche Situation bin ich "hineingeschlittert", habe die Seite renoviert und betreue diese Seite jetzt dauerhaft. Nun versuche als Freizeitakteur auch zu ergründen auf was ich mich ggf. rechtlich eingelassen habe.

    Danke Dir für Deinen Beitrag.

  • Wenn es schief gegangen ist und ein finanzieller Schaden entstanden ist, weiss zumeist keiner, was man vereinbart HAZ. Insoweit ist es sinnvoll, das man dem Verein oder dem Freund klar macht, was man machen kann und will und dies auch schriftlich festhält. So hat dann jeder etwas, auf dass er sich berufen kann. Vor Streit und Haftung schützt dass aber nur bedingt. Wie heisst es so schön: Vor Gericht und auf hoher See ist man mit Gott allein.

  • Mir geht es bei meiner Frage mehr um AGB's für die ehrenamtliche Tätigkeit für die Erstellung oder Betreung einer Site, nicht um ...

    Da hatte ich dich in der Tat missverstanden.


    Erstellt man eine Webseite für jemanden, dann sollte man sich grundsätzlich in alle Richtungen absichern, auch wenn man es ehrenamtlich macht. Und am besten immer alles schriftlich festhalten. Selbst bei Übernahme einer bestehenden Seite würde ich den aktuellen Stand zunächst dokumentieren.

    Das mache ich grundsätzlich so. Früher oder später wird es irgendein Problem geben, mit dem niemand gerechnet hat und dann wird die Schuld hin- und hergeschoben.


    Ich kenne auch einige ehrenamtliche Webseitenersteller, die aufgrund des erhöhten Aufwands nun keine Webseiten mehr erstellen. Und dann kommt oft noch eine unsichere Rechtslage hinzu. Leider!

  • Übernahme einer bestehenden Seite würde ich den aktuellen Stand zunächst dokumentieren.

    Das habe ich auch gemacht, wenn auch aus einem anderen Grund.

    immer alles schriftlich festhalten

    Mache ich grundsätzlich (Logging aller Aktivitäten).

    Beides allerdings weniger um Haftungsrisiken zu minimieren, hab'nen IT-Hintergrund und da gehört sowas zu Handwerkszeug.


    Trotzdem vielen Dank an alle für ihre Beiträge. Möchte gerne den Thread noch ein wenig offen halten, vielleicht gibts es noch den einen oder anderen Beitrag.

  • Grundsätzlich:

    Es gibt geltendes Recht. Das kannst du nicht aushebeln. Dazu gehört u.a. das Urheberrecht. Das ist eindeutig geregelt und gilt für alle. Einerlei ob du das beruflich oder privat machst. Druckst du urheberrechtlich geschütztes Material ab, kann der Eigentümer dich jederzeit verklagen.

    Erzählst du deinem Verein oder für wen du das privat machst, dass die von dir eingeführten Fotos und Texte so in Ordnung sind und der Eigentümer wird anschließend wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt, dann darfst du dich nicht wundern, wenn er sich anschließend mit einem Anwalt bei dir meldet und von dir Schadenersatz haben möchte.


    Geltendes Recht ist geltendes Recht - und das unterscheidet nicht, ob du blaue, grüne oder braune Augen hast ;)



    Axel

  • Mir fällt zu dem Ganzen noch ein Gesichtspunkt ein, nämlich die sogenannte Garantenhaftung. Die kenne ich vom Klettersport her: Sobald ich der erfahrene oder besser ausgebildete Kletterer bin, befinde ich mich automatisch gegenüber dem weniger gut ausgebildeten oder erfahrenen Kletterpartner in der Garantenstellung und hafte bereits, wenn aufgrund schon einfacher Fahrlässigkeit etwas passiert.


    Analog dazu würde ich bei ehrenamtlicher Website-Erstellung schriftlich festhalten, dass der Auftraggeber weiß, dass ich ein Laie bin und daher keine Garantenstellung entstehen kann - einfach weil der Auftraggeber keine „fachgemäße Ausführung nach den Regeln der Kunst“ von dir erwarten kann. – Ob das rechtlich Bestand haben würde, weiß ich nicht --> Rechtsberatung --> Anwalt. Aber immerhin hast du mit dem Stíchwort Garantenhaftung ein wichtiges Thema für den RA.

    Dass du allerdings Grundlagen wie Urheber- und Nutzungsrechte für Bilder, Texte und andere Creativ-Güter beachten musst, davon wird dich sicher niemand befreien können, weil dieser Haftung unterliegt auch Lieschen Müller, die ein geschütztes Foto hochlädt.


    Und vom Verfassen von Impressum- und Datenschutz-Texten würde ich die Finger lassen.


    Im Zweifel würde aber die Gegenseite aber immer damit argumentieren, dass alleine dadurch, dass du den Auftrag angenommen hast, du den Anschein erweckt hast, du hättest ein dem Auftraggeber gegenüber überlegenes Wissen und Fähigkeiten (=Garantenstellung).


    Und wenn mich jemand fragen würde betr. ehrenamtlich / Website: Ich würd es nicht machen, weil früher oder später der Ärger vorprogrammiert ist – wenn nicht rechtlich, dann zumindest durch die Auftraggeber-Mentalität, den Leistungsumfang im Nachhinein immer weiter aufzubohren, zuweilen auch mit emotionaler Erpressung / Manipulation.

  • Es gibt geltendes Recht. Das kannst du nicht aushebeln.

    Das möchte ich auch gar nicht. Ich versuche zu verstehen, was mich ggf. bei dieser Aktivität erwartet.

    Dazu gehört u.a. das Urheberrecht.

    Auch das ist mir klar, dieser Punkt wird ja auch gerne von den RA's als plakatives Beispiel genutzt.

    Konkret suche ich nach Beiträgen über das Haftungsrisiko für die unentgeltliche/ehrenamtliche Erstellung und Betreuung von Webseiten.

    vielleicht sollte ich noch ergänzen ... und wie ich mich durch eine geeignete Vorgehensweise und Vereinbarungen zur Beauftragung und späteren Wartung damit arrangieren kann.

    Zu diesem Punkt hatte ich gehofft hier Beiträge zu diskutieren zu können. Ich bin mir sicher, dass es noch andere Leser gibt, die in einer vergleichbaren Situation sind und evtl. auch aus ihrer persönlichen Sicht etwas beisteuern könnten.

    Auftraggeber keine „fachgemäße Ausführung nach den Regeln der Kunst“ von dir erwarten kann.

    Nach den Quellen, die ich bisher durchsehen habe (Beispiele s.o.) scheidet eine derartige Begründung aus.

    Zitat:"

    Als Webdesigner, Webentwickler, Programmierer oder Agentur bist Du verpflichtet, dem Kunden eine Website zur Verfügung zu stellen, die gem. § 633 Abs. 2 Nr. 2 BGB so funktioniert, wie es der Kunde erwarten darf und gegen deren Inhalt Dritte gem. § 633 Abs. 3 BGB keine Rechte geltend machen können."

    Quelle: https://easyrechtssicher.de/we…tung-rechtliche-fragen-2/


    Ich möchte hier keine Rechtsdiskussion anzetteln, sondern lediglich verstehen, wie andere, die in einer vergleichbaren Situation sind mit diesen Anforderungen umgehen.

  • Ich habe mal ein paar Punkte zusammengetragen, die prinzipiell eine Rolle spielen könnten. Im konkreten Fall sieht das möglicherweise ein wenig anders aus. Wichtig ist mir der Fokus auf Minimierung des Haftungsrisikos.

    Fasst man die Erstellung oder Überarbeitung/Redesign sowie die Wartung eines Webauftritts als ein Projekt auf, ergeben sich z.B. die nachfolgenden Aspekte. Auftraggeber wird hier als Begriff für den Kunden, den Club, den Verein, das Geschäft,.. genutzt, Auftragnehmer meint den Leistungserbringer.


    1. Erforderliche Kenntnisse:

    - Responsive Webdesign

    - Usability und User Experience

    - Webprogrammiersprachen

    - CMS, DB

    - SW-Design, Entwicklung, Test

    - Projektmanagementmethodik

    - rechtliches Wissen


    2. Erstellung:

    - Klärung der Anforderungen

    - Vereinbarung über die funktionale Leistung / Konzept

    - Design

    - Implementierung

    - Test

    - Übergabe und ggf. Nacharbeit

    - Abnahme


    3. Projekt-Unterlagen:

    - Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

    - Zulieferungen des Auftraggebers

    - Zulieferungen des Auftragnehmers

    - Dokumentation der Kommunikation mit dem Auftraggeber

    - Vertrag



    4. Wartung:

    - Definition des Wartungsumfangs und der Wartungsdauer

    - Durchführung der Maßnahmen


    5. Projekt-Unterlagen:

    - Vereinbarung über die Maintenance



    - rechtliches Wissen ist m.E. in jedem Fall nötig, um als Auftragnehmer z.B. Verletzung von Urheber-, Persönlichkeits- und Markenrechten Dritter zu vermeiden oder auch um die Site DSVGO-konform zu implementieren und um nicht für Fehler des Auftraggebers zu haften. Das ist vmtl. der größte und wichtigste unterschied zu einem klassischen IT-Projekt.

    - Die Intention dieses Threads bezieht sich hauptsächlich auf den Punkt 3. Projekt-Unterlagen. Habt Ihr Euch hierzu

    einen Ansatz zur Vorgehensweise und zu Vereinbarungen zurechtgelegt? GGf. auch von einem RA prüfen lassen?

  • Blick hier echt nicht mehr durch. Du leitest ein mit "freiwillig", "ehrenamtlich", "unbezahlt" und willst dann komplexe Vertragswerke aufsetzen, entwerfen, um dich vor irgendwas zu schützen.


    Das Gegenteil wirst du erreichen!!!!!!!!


    Wozu das? Du hast als Privatperson eine Sorgfaltspflicht, wenn du dem Nachbarn anbietest, sein Fahrrad zu reparieren und zu ölen. Wenn du mit dem Vorschlaghammer reparierst, weil er dir seinen kleinen nicht leihen will, bist selber Schuld, wenn du das trotzdem machst. Wenn er dir den kleinen nicht leihen will, reparierst es eben nicht und gut ist's. Tschüss. Geölt hast du es ja. Wenn es geklaut wird, weil du es nicht abgesperrt hast, bist du zumindest moralisch verpflichtet, es ihm zu ersetzen.


    Ich bin doch nicht blöde und garantiere dem Nachbarn vorab schriftlich irgendwelche Qualifikationen bzgl. Bewertung von Öl-Qualitäten. Will er ein besonderes, soll er kaufen gehen, sonst ist es halt das Öko-Nämaschinen-Öl, das ich noch im Regal stehen habe, was ich auch für mein Rad nehmen würde. Wenn das nach einem Jahr verharzt, war Nachbar selber Schuld, wenn er dich nicht gefragt hat, welches du nimmst.


    Bei einer Webseite macht man Sicherungen, hebt sie auf, spielt die Seite zurück, wenn man sie kaputt gemacht hat und legt ggf. sein Ehrenamt in diesem Bereich nieder und gut ist's. Kann man eine Webseite nicht restaurieren, die man kaputt gemacht hat, sollte man so Job einfach nicht übernehmen. Da macht eine Garantie, dass man es kann, die Sache nur noch heikler. Als Ehrenmann ist es mir klar, dass ich den Dienstleister, der bei Repraratur hilft aus eigener Tasche zahle. Genauso wie beim Fahrrad,


    Ein Hinweis auf "stets sorgfältiges und vertrauliches Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen" kann nicht schaden.


    Und was geht dich die DSGVO-konfomität der Seite an, wenn nicht gerade du der I-diot bist, der die beeinflusst/verändert? Das sind Dinge, in die man sich nicht einmischt abgesehen von Bin-kein-Rechtsanwalt-aber-denke-das-ist-ungut-Hinweisen. die man sich ebenfalls aufhebt...


    Oder anders: Was sind denn das für "schräge Leute", für die du da kostenfrei arbeiten willst? Fang ich doch gar nicht erst an...

  • Als Webdesigner, Webentwickler, Programmierer oder Agentur

    All diese Bezeichnungen sind nicht geschützt. Jeder(!) kann sich Webdesigner, Webentwickler, Programmierer oder Agentur nennen! Wirklich jeder!

    Machst du eine Gefälligkeit für deinen Verein, bist du Webdesigner - und somit vollumfänglich haftbar. Ohne Einschränkung.

    Meine Meinung!



    Axel