Umgang mit Haftungsrisiken

  • Genau das hat er doch in dem Abschnitt geschrieben, den du zitierst?


    Ich finde die Fragestellung interessant, da ich bisher für ehrenamtliche Betreuungen noch nie was offiziell schriftlich in der Form festgehalten habe (außer Mails mit Absprachen, die ich natürlich aufhebe, falls hinterher jemand ankommt und mir was will). Daher fände ich es schön, wenn wir beim Thema bleiben würden und nicht auf Allgemeinplätze, die allen hier klar sind, ausweichen und diese immer wieder wiederholen.

  • Genau das hat er doch in dem Abschnitt geschrieben, den du zitierst?


    Ich finde die Fragestellung interessant, da ich bisher für ehrenamtliche Betreuungen noch nie was offiziell schriftlich in der Form festgehalten habe (außer Mails mit Absprachen, die ich natürlich aufhebe, falls hinterher jemand ankommt und mir was will). Daher fände ich es schön, wenn wir beim Thema bleiben würden und nicht auf Allgemeinplätze, die allen hier klar sind, ausweichen und diese immer wieder wiederholen.

    KarEm versucht, so verstehe ich es, den "ehrenamtlichen" Webdesigner andere Rechtsauflagen zu geben, als dem "professionellen Webdesigner". Dazu wäre es aber dann von Nöten, zunächst den Beruf zu klassifizieren. Beim KFZ-Meister geht das. Ich darf mich so gar nicht bezeichnen und habe somit nicht die Rechtsauflagen, die der Meister hat.

    Beim Webdesign haben wir das aber nicht und somit ist es aus meiner Sicht müßig, darüber nachzudenken, ob der Ehrenamtliche rechtliche Schlupflöcher für sich geltend machen kann. Meiner Meinung nach nicht.


    Du kannst natürlich einen Vertrag machen. Aber Vertrag bedeutet dann doch auch, dass du dann als Dienstleister tätig wirst. Oder sehe ich das falsch?


    Aber an dieser Stelle werden wir vermutlich einen Rechtsanwalt brauchen, der uns darüber aufklärt. Können letztlich nur spekulieren ;)



    Axel

  • Beim Webdesign haben wir das aber nicht und somit ist es aus meiner Sicht müßig, darüber nachzudenken, ob der Ehrenamtliche rechtliche Schlupflöcher für sich geltend machen kann.

    Es geht ja nicht um rechtliche Schlupflöcher, sondern darum, ob es sinnvoll ist, die Rahmenbedingungen einer ehrenamtlichen Websiteerstellung und/oder -betreuung schriftlich festzuhalten. Dass du haftbar bist, wenn du Murks machst, ist uns allen, inklusive KarEm, klar. Aber gerade hinsichtlich Fragen wie, wie lange und in welchem Umfang man die Seite wartet, o.Ä. ist es doch etwas anderes, ob ich da klare Absprachen schriftlich festhalte oder das im Gespräch erwähne und der Verein oder was auch immer das dann anders verstanden hat.

    Die uralte Geschichte von "Webdesigner ist kein geschützter Begriff, im Gegensatz zu KFZ-Mechaniker" bringt aus meiner Sicht hier keine neuen Erkenntnisse.

    Meiner Meinung nach nicht.

    Das hatte ich aus deinen Posts so interpretiert, ja.

    Du kannst natürlich einen Vertrag machen. Aber Vertrag bedeutet dann doch auch, dass du dann als Dienstleister tätig wirst. Oder sehe ich das falsch?

    Inwiefern ist Dienstleister etwas anderes als nicht-Dienstleister? Ich habe auch Verträge über ehrenamtliche Tätigkeiten, z.B. als Trainer/Übungsleiter.

  • Ich bin auch Vereinsvorstand und gleichzeitig führe ich die Webseite. Ehrenamt oder nicht, die Haftung bleibt dieselbe.


    Für den Seiteninhalt ist nicht der Webmaster verantwortlich sondern derjenige, der als "Verantwortlich für den Inhalt (im Sinne des Presserechts)" im Impressum steht.

    Der / die Betreffende muss sich über Sachen wie Urheberrecht informieren. Sollte auf der Webseite das Urheberrecht verletzt werden oder irgendwas illegales veröffentlicht werden, ist also dieser Verantwortliche zuständig.


    Ansonsten habe ich eine Vereinbarung gemäß DSGVO wegen des Zugriffs auf die Daten und natürlich in dieser Hinsicht alles abgesichert was ich absichern kann. Hier muss der Webmaster schon Wissen aufbauen und einsetzen.
    Sonst eigentlich nichts - es ist ein langjähriges Vertrauensverhältnis, sonst würde ich es nicht ehrenamtlich machen.

  • Wenn ein unentgeltlich arbeitender Dilettant, der glaubt, er sei superqualifiziert, weil er sich irgendwo Halbwissen angelesen hat oder schlechte Youtube-Videos angeschaut hat, meint, Punkte des #18 schriftlich, vertraglich festhalten zu müssen, schießt er sich in's eigene Knie. Selbst eine Zeitdauer muss man als Freiwilliger nicht angeben und sollte das auch nicht in einem Vertragswerk, weil die Kinder oder eigene Gesundheit von einem Tag auf den anderen wichtiger sein könnten.


    Auf der anderen Seite sollten ""Dilettanten"" durch irgendwelche verquasten, angstmachenden Horror-Szenarien nicht davon abgehalten werden, ehrenamtlich tätig zu werden, um Erfahrungen zu sammeln und besser zu werden. Ein Unerfahrener sollte sich aber in keinem Fall aufgefordert sehen, sich zu weit aus dem Fenster zu lehnen, weil hier irgendein Qualifikations-Punktekatalog verbreitet wird, der zu berücksichtigen sei, mit Fachworten, die ich zu 1/3 als Autodidakt nicht verstehe.


    Ein Unerfahrener sollte einfach ehrlich bleiben...


    Der Titel und Inhalt des Threads sollte also klar machen, dass hier Profis diskutieren, ob sie sich auch bei ehrenamtlichen/unentgeltlichen Tätigkeiten irgendwie bis ins feinste Detail absichern sollten. Profis widerum sollten aber schlichtweg zum Rechtsanwalt gehen, wenn sie unsicher sind, da sie das von der Steuer absetzen können.


    Ich persönlich mache einfach oder mache nicht (mehr) und kündige mein Ausscheiden frühzeitig an, z.B. wenn sich der Seiteninhaber als größeres menschliches Aloch herausstellt als ich es bin... Das beinhaltet der Begriff "Freiwilligkeit".


    Ich bleibe beim Beispiel Fahrrad. Kein Unterschied. Wenn ich die Glühbirne versehentlich kaputt mache, ist der schuld, der mit dem Fahrrad fährt. Habe ich sie geklaut, ist immer noch der schuld, der damit fährt, aber er kann auf normalem Rechtsweg versuchen, mich irgendwie zum Zahlen zu bewegen, wenn er dadurch Schaden hatte. Man kann natürlich einen Glühbirnen-Quatschvertrag machen, in dem steht, dass geltendes Recht gilt.

  • Es gilt die Weisheit: Was ich schwarz auf weiß in Händen habe, kann ich getrost nach Hause tragen.

    Wird der Seitenbetreiber in Haftung genommen, so wird er unter Umständen versuchen seinen Schaden von einem anderen ersetzt zu bekommen.

    Dies wäre der, der die Seite betreut. Und da käme es dann darauf an welcher Haftungsmassstab anzulegen wäre. Bei Gefälligkeitstätigkeiten ist dieser deutlich geringer als bei beruflicher Tätigkeit (unabhängig von der Qualifikation des Tätigen). Wenn man dann schriftlich festgehalten hat, was man macht und kann, dürfte im Falle des Streites, ob man für den Schaden haftet, das gericht von dieser Vereinbarung ausgehend den Haftungsmaßstab bestimmen.

    Wer z.B. festlegt, dass er nur Inhalte macht und nur diese macht ist anders zu beurteilen, als jemand der erklärt, er könne das System warten etc. (und macht dann keine updates).

    Aber es bleibt bei Streitigkeiten immer eine gerichtliche Einzelfallentscheidung.

  • KarEm versucht, so verstehe ich es, den "ehrenamtlichen" Webdesigner andere Rechtsauflagen zu geben, als dem "professionellen Webdesigner".

    Nein, keinegswegs. Ich suche nur nach Informationen, die für einen eherenamtlichen Webdesigner auch relevant sind und eine "Anleihe" bei einem professionellen Webdesigner kann ja schon helfen.


    Ehrenamtliche rechtliche Schlupflöcher für sich geltend machen kann

    Nein, es ist nicht meine Intension Schlupflöcher zu finden.

    Hier muss der Webmaster schon Wissen aufbauen und einsetzen.

    Danke für diesen Punkt. Dass dies erforderlich ist geht übrings auch aus den referenzierten Urteilen aus den genannten Quellen hervor. Auch z.B. zum erwähnten Urheberrecht gehen diese Beiträge von einer Hinweispflicht des Webmasters an den Verantwortlichen bei Verletzungen desselben aus.

    langjähriges Vertrauensverhältnis

    Das ist natürlich schön, doch leider können sich die Dinge auch ändern.

  • garantiere dem Nachbarn vorab schriftlich irgendwelche Qualifikationen

    habe ich auch nicht geschrieben. Diese Auflistung von Kenntnissen unter #18 ist eine grobe Zusammenfassung was m.E. für einen "Webdesigner" wichtig ist. Der Umfang und Tiefgang des Know How kann sich zwischen einem Profi und einem Freizeitakteur unterscheiden - muss es aber nicht, wenn ein Profi gewerblich handelt und der selbe Profi ehrenamtlich seinem Lieblingsclub behilflich ist.

    Außerdem bezieht sich die Auflistung der Kenntnisse auf den Beitrag #16 mit dem Passus "...weil der Auftraggeber keine „fachgemäße Ausführung nach den Regeln der Kunst“ von dir erwarten kann..." Kommt es in diesem Fall zu einem Rechtsstreit, legt die Rechtsprechung eben gewisse Profi-Kenntnisse zugrunde - so jedenfalls mein Verständnis der genannten Quellen.


    Punkte des #18 schriftlich, vertraglich festhalten zu müssen

    hab ich schon beantwortet.

    Der Titel und Inhalt des Threads sollte also klar machen, dass hier Profis diskutieren, ob sie sich auch bei ehrenamtlichen/unentgeltlichen Tätigkeiten irgendwie bis ins feinste Detail absichern sollten.

    Gerne in einem eigenen Thread aber eine Änderung meines Anliegens hier möchte ich nicht.

    Dabei würde mich interessieren, wie Du Profi definierst (Kenntnisse - auch rechtliche, gewerblich/nicht gewerblich,...)

    weil hier irgendein Qualifikations-Punktekatalog verbreitet wird

    was missfällt dir an dieser Auflistung (Kontext s.o.)?