AGB und der Datenschutzrichtlinie (DSGVO //Privacy Policy) : übersetzt ihr das für ne page die ganz Europa anspricht?

  • Hallo und guten Abend, :)


    Übersetzt ihr denn die AGB und der Datenschutzrichtlinie (DSGVO //Privacy Policy) und wenn ja wie macht ihr das!?


    Es geht um eine europ. Webseite: übersetzt ihr in (x) Zielsprachen die TOS u. PP oder bietet ihr nur Engl. an?


    Wie macht ihr das denn?


    Also vorweg: Hier gibt es ja im Grunde einige Nuancen, insbesondere zwischen einer Datenschutzrichtlinie und den Nutzungsbedingungen/Servicebedingungen (und darüber hinaus auch bezüglich der Frage der allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB) und dies hängt natürlich weitgehend von der der einzelnen Gerichtsbarkeit ab.


    In Bezug auf die Nutzungsbedingungen (Privacy Policy [im folgenden PP]) Datenschutzerklärung, welche jetzt in der EU DSGVO (seit Mai 2018 in Kraft) ist. Sie stellt gewissermaßen die zentrale Kategorie da - wenn es darum geht dass der User der Site seine Zustimmung gibt, darüber was die Seite mit den Daten macht.


    Das ist wichtig: deshalb hier schon mal die Zwischenfrage: Kann es sein, dass wenn man die Nutzungsbedingungen (PP) nicht auf der Seite übersetzt - dass man dann Gefahr läuft, dass die DSGVO-Erläuterungen in der Privacy-Policy für einen bestimmten Benutzer oder eine bestimmte Gruppe von Benutzern unwirksam war.


    Damit wäre man in einem Problem - nämlich so, dass man damit gegen die DSGVO verstoßen hätte, welche ja wie oben bemerkt europaweit Geltung beansprucht. Dies ist in der EU also grundsätzlich ratsam.


    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Terms of Service):


    In Bezug auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das m.E. (sogar) noch etwas interessanter.


    Also allgemein gesehen sind AGB sozusagen die (allgem. gültigen) Vertragsbedingungen, wie sie für eine Webseite gelten sollen. Sie dienen gewissermaßen dazu zu vereinfachen - und sozusagen für eine Vielzahl von möglichen Vertragsschlüssen also vorformuliert Als solche rahmen sie den Vertragsabschluss gewissermaßen ein. Die AGB haben den Zweck die "Transaktionen" für die beiden Parteien vertraglich zu regeln und solchermaßen Regeln der anderen Partei bei Vertragsschluss aufzuerlegen.

    Allerdings gilt: Niemand ist verpflichtet auf einer Webseite eine AGB bereitzustellen.


    Hat man aber doch Allgemeine Geschäftsbedingungen auf einer Seite platziert, so stellt sich die Frage:


    - in wie viele Sprachen bietet man diese an?

    - übersetzt man den dt. Text also ins Englische, Französische, Italienische etc. etx


    Beispiel:

    Wenn jetzt ein südtiroler Landwirt noch Ferien auf dem Bauernhof anbietet - was muss er tun.

    Muss man dann seine Seite - neben Englisch noch in 27 anderen EU-Sprachen die Allgem. Geschäftsbedingungen anbieten!?


    - also konkret: wenn das Projekt - eine Page für einen südtiroler Landwirt der noch Ferien auf dem Bauernhof anbietet - dann an ein offenes unabgeschlossenes Publikum anbietet - (dass meist aus EU stammt) aber theoretisch auch Japan oder Amerika oder sagen wir Israel auch mit als Zielland

    einschließt - soll der also der Anbieter (der Bauer aus Südtirol nämlich) aus Meran die AGB seiner Site in


    - Deutsch,

    - Italienisch

    - Spanisch

    - Türkisch

    und und und und und und ....

    ....übersetzen - oder reicht es also nicht einfach und schlicht, sie in Deutsch u. Englisch anbieten..


    Es ist ja so: Es gibt sogar große Unternehmen, die die AGB nicht in vielen ( europäischen ) Sprachen anbieten.

    Dies ist möglicherweise für rechtsverbindliche TOS nicht erforderlich und kann je nach Geschäft und Gerichtsbarkeit sogar nicht ratsam sein. Ich kann Beispiele für große, rechtlich versierte Unternehmen finden, die ihre Nutzungsbedingungen nicht übersetzen, obwohl sie eine Übersetzung des Rests der Website anbieten.


    RyanAir: https://www.ryanair.com/gb/en/corporate/terms-of-use


    DeliveryHero: https://www.deliveryhero.com/terms/


    zuletzt ist auch Airbnb hier zu nennen.


    Blicken wir zum Beispiel mal also auf AirBnB


    Die bieten mehrere europäischen Versionen der Website an, aber sie sind nicht gleichzeitig dabei, seine jeweils eigenen Nutzungsbedingungen zu übersetzen.


    Wie seht ihr das !?


    Reicht nicht einfach englisch.


    Kommen wir zurück zu unserem Beispiel - dem südtiroler Landwirt aus der Region Meran:

    der Landwirt will lediglich Infos anbieten - aber keine Verträge über die Site mit den Leuten abschließen. 'Sie können also (noch) nicht (einmal) online buchen.


    Ist der Landwirt denn dann gehalten seine Terms of Service - also in Zig Zielsprachen anzubieten -


    - Deutsch,

    - Italienisch

    - Spanisch

    - Türkisch

    und und und und und und .... und viele andere mehr.

    ....übersetzen -


    einfach schlicht aus der Tatsache heraus, weil die Seite in ganz Europa - und darüber hinaus in der ganzen Welt zu erreichen und abrufbar ist!?


    ... oder reicht es also nicht einfach und schlicht, sie in Deutsch u. Englisch anbieten..


    Freue mich über eine Diskussion - und bin sehr gespannt wie ihr das macht / löst oder seht!?


    :)

    Interessiert an Joomla, Linux, SBC (Raspi & co) und sonstiger cooler IT-Dinge: ganz neu: https://affine.pro :: der Open-Source Nachfolger von miro, notion u. monday

  • Die Problematik beginnt bereits damit, dass es oft auf einen ganz bestimmten Wortlaut drauf ankommt. Ändert man beispielsweise einen Widerrufstext nur leicht ab, kann das bereits unangenehme Konsequenzen haben.

    Übersetzt man solche Texte dann noch einfach so z.B. ins Englische, kann es dort bereits etwas anderes bedeuten. Will damit nur sagen, dass man oft einen Übersetzer benötigt, der sich zusätzlich auch noch mit dem jeweiligen Recht in dem anderen Land auskennt.


    Ich beschränke mich bei den allgemeinen Dingen wie Datenschutzerklärung und Impressum in der Regel auf deutsch und englisch. So was wie ein Impressum existiert da auch schon wieder nicht in den meisten Ländern.


    Bzgl. AGB usw. halte ich mich mal zurück, da ich keine rechtliche Beratung geben darf.

  • Hallo JoomlaWunder hallo Lui_brempt,


    vielen Dank für Eure rasche Antwort und die Beiträge. Die sind sehr sehr wertvoll.


    Das mit den präzisen Übersetzungen das verstehe ich sehr gut. Das sind wichtige Punkte. Was mir sehr sehr wertvoll erscheint - ist dein Hinweis dass du dich im wesentlichen auf die DSGVO (Datenschutzerklärung) und das Impressum auf die Sprachen Deutsch und Englisch beschränkst.


    Das ist mega-Hilfreich!


    Zitat

    Die Problematik beginnt bereits damit, dass es oft auf einen ganz bestimmten Wortlaut drauf ankommt. Ändert man beispielsweise einen Widerrufstext nur leicht ab, kann das bereits unangenehme Konsequenzen haben.

    Übersetzt man solche Texte dann noch einfach so z.B. ins Englische, kann es dort bereits etwas anderes bedeuten. Will damit nur sagen, dass man oft einen Übersetzer benötigt, der sich zusätzlich auch noch mit dem jeweiligen Recht in dem anderen Land auskennt.

    Ich beschränke mich bei den allgemeinen Dingen wie Datenschutzerklärung und Impressum in der Regel auf deutsch und englisch. So was wie ein Impressum existiert da auch schon wieder nicht in den meisten Ländern.





    Bzgl. AGB usw. halte ich mich mal zurück, da ich keine rechtliche Beratung geben darf.


    Danke - ja und ich find das sehr gut. Denn ich will hier nicht zu einer rechtlichen Beratung aufrufen.

    es ist m.E. ja so dass die AGB selber nicht unbed. auf der Page stehen muss.



    Es gibt übrigens auch den Ansatz - bewußt nicht zu übersetzen - um nicht zusätzlich extra Probleme auszulösen - etwa durch Varianzen im Text der verschiedenen Übersetzungen.

    Zitat

    Rechtlich wichtige Dinge sollten in allen Inhaltssprachen vorliegen. Dies ist schon ein Gebot der Fairness

    ja - guter Gedanke - aber man fragt sich wie viele Sprachen das denn dann sein müssen.



    Euch beiden nochmals vielen Dank!

    Interessiert an Joomla, Linux, SBC (Raspi & co) und sonstiger cooler IT-Dinge: ganz neu: https://affine.pro :: der Open-Source Nachfolger von miro, notion u. monday

  • Inhaltssprachen sind die Sprachen, in denen die Inhalte Deiner Webseite vorliegen. Ich kann mich irren, aber wenn Du nur auf Deutsch anbietest, gibt es mMn keinen Grund Deine Rechtstexte in anderen Sprachen vorzuhalten, auch wenn Du Kunden aus anderen Ländern bedienst. Bei den von Dir genannten Anbietern handelt es sich ja um große Firmen mit internationalen Niederlassungen und da geht es dann letztlich um den Gerichtsstand, vor dem Streitigkeiten ausgetragen werden. Hier sehe ich dann schon Bedarf für mehrsprachige, an die jeweilige Ländergesetzgebung angepasste Texte.

  • hallo und guten Abend Dudlhofer,


    vielen Dank für deine Antwort und die Ideen & Erwägungen zum Thema.



    Zitat

    in denen die Inhalte Deiner Webseite vorliegen. Ich kann mich irren, aber wenn Du nur auf Deutsch anbietest, gibt es mMn keinen Grund Deine Rechtstexte in anderen Sprachen vorzuhalten, auch wenn Du Kunden aus anderen Ländern bedienst



    Ja das ist ein guter Gedanke - es geht darum - wen ich über die Seite anspreche. Darüber klärt sich im Grunde dann ja einiges:

    M.a.W. Die Frage ist erst mal diese: an wen konkret als Zielgruppe wendet sich die (se) europäische Website. Für wen werden Angebote gesetzt.


    Das ist grundlegend - vielen Dank!


    Diesbezüglich ist noch wichtig dass man dann noch sieht wie die Zielgruppen und die jeweilige Marktsituation sich entwickelt -
    Innerhalb der EU ist da gibt es ja das sogenannte Herkunftslandprinzip während es bei der DSGVO das sogenannte Marktortprinzip gibt.


    Danke nochmals an Dich, Dudlhofer,


    Viele Grüße



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  • Hallo nochmals hallo und guten Tag, Lui_brempt: und Dudlhofer,




    Zitat

    Lui_brempt: Rechtlich wichtige Dinge sollten in allen Inhaltssprachen vorliegen. Dies ist schon ein Gebot der Fairness.



    Dudlhofer

    Zitat

    Inhaltssprachen sind die Sprachen, in denen die Inhalte Deiner Webseite vorliegen. Ich kann mich irren, aber wenn Du nur auf Deutsch anbietest, gibt es mMn keinen Grund Deine Rechtstexte in anderen Sprachen vorzuhalten, auch wenn Du Kunden aus anderen Ländern bedienst. Bei den von Dir genannten Anbietern handelt es sich ja um große Firmen mit internationalen Niederlassungen und da geht es dann letztlich um den Gerichtsstand, vor dem Streitigkeiten ausgetragen werden. Hier sehe ich dann schon Bedarf für mehrsprachige, an die jeweilige Ländergesetzgebung angepasste Texte.



    Ich hab nochmals darüber nachgedacht und finde Eure Ideen und Ansätze sehr einleuchtend:


    Die Frage ist auf alle Fälle die, an wen konkret als Zielgruppe sich die (europäische) Website richtet.


    also zum Beispiel: Über eine in einer bestimmten Landessprache abgefassten Seite kann man dann auch z.B. Dinge tätigen Sachen ordern oder so. Damit fragt sich aber: würde z.B. jemand aus Portugal auf einer in deutsch gehaltenen Website etwas ordern, dann kann damit eher nicht davon ausgegangen werden, dass in diesem Falle der dt. Verbraucherschutz für den Portugiesen zählt bzw. dass der portugiesische Käufer so ohne weiteres sich auf den dt. Verbraucherschutz berufen kann. Wäre der Content aber in der Landessprache /(des P. ) dann wäre hier das Ganze schon etwas mehr verbindlich - also verbindlicher für den Port. - Kunden.

    Doch ein ander Ding wäre es wenn die Website z.B. in portugisischer Sprache Content auf der Seite anbietet, z.B. auch Waren und Dienstleistungen standerdmäßig anbietet, oder sogar auf portugisisch verfügbar wäre und erst Recht wenn vom Sitenbetreiber aus in Portugal selber noch Werbung für die Site / die Waren und Dienstleisutungen macht.


    In diesem Sinne denke ich auch dass man deine Erläuterung so verstehen kann - bietet man hingegen nur dt. und engl. an so wird das Ganze der Site schon mal (vor-).strukturiert und man muss eben nicht an jedes mögliche Zielland einzeln denken!


    Deshalb komm ich zu dem Zwischenfazit: Ich finde Eure Idee, das rechtliche Thema an die Inhaltssprachen der Site zu binden, sehr einleuchtend.

    Und diese Herangehensweise, sie gibt eine Orientierung wie man das am besten machen kann.



    Man kann es so sagen: Die DSE und das Impressum muss in allen Sprachen zur Verfügung stehen - in denen man auch den Site-Content anbietet.



    Euch allen einen schönen Freitag und einen guten Einstieg ins Wochenende,


    Jobaer ;)

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  • Hallo und guten Abend, JoomlaWunder, Lui_brempt, Dudlhofer, Viviana Menzel :)



    vorweg dir Viviana vielen Dank für deine Hinweise. Die sind sehr gut.


    Ich hab mich nochmals etwas weiter eingelesen.


    Also - es ist m.E. so dass man vor allen Dingen dann etwa eine (extra) englische.. Datenschutzerklärung braucht...


    wenn auch wenigstens Teile der Website auf englisch verfasst sind.

    weitere Informationen dazu findet man unter https://easyrechtssicher.de/datenschutzerklaerung-englisch/


    für mich ist vor allen Dingen auch der Umkehrschluss sehr sehr wichtig:


    Das bedeutet für mich jetzt und hier kann man wieder dass - wenn ich eine "europäische" webseite in engl. anbieten will - dann im Grunde auch nicht in die 27 Zielsprachen einsteigen muss u. jedwede Zielsprache "mit"-anbieten muss, einfach nur weil es sie gibt und ja die Webseiten-User auch aus allen EU-Ländern kommen (koennten).


    Das machts für mich einfacher - und im Anschluss an Deinen Tipp Daniel - kann man also sagen - es wird so gesehen einfacher..


    wie ihr JoomlaWunder, Lui_brempt, Dudlhofer mit Euren Hinweisen oben immer wieder betont.



    Lui_brempt: "Rechtlich wichtige Dinge sollten in allen Inhaltssprachen vorliegen"

    dudlhofer: "Inhaltssprachen sind die Sprachen, in denen die Inhalte Deiner Webseite vorliegen"


    also - die von Euch erwähnten Inhaltssprachen - meinen die Sprachen des allgem. Contents der Site. Ergo bedeutet das, dass die DSE und das Impressum demzufolge in allen (diesen) Content-Sprachen zur Verfügung stehen sollte- in denen man auch den Site-Content anbietet.


    Wenn ich den Content im Wesentlichen auf Englisch (bzw. auf DT ) anbiete, dann reicht es aus dass ich die Rechtstexte (Datenschutzerklärung und Allgem Nutzungsbedingungen (TOS) demzufolge auch (nur) in Deutsch und Englisch anbieten muss - nicht aber in allen europ. Sprachen.


    Das alles - also diese Zusammenhänge sind mir jetzt klar geworden.


    Euch nochmals vielen vielen Dank für die vielen Tipps.



    Euch allen nochmals einen schoenen Einstieg ins Wochenende

    :)

    Interessiert an Joomla, Linux, SBC (Raspi & co) und sonstiger cooler IT-Dinge: ganz neu: https://affine.pro :: der Open-Source Nachfolger von miro, notion u. monday