Hallo und guten Abend,
Übersetzt ihr denn die AGB und der Datenschutzrichtlinie (DSGVO //Privacy Policy) und wenn ja wie macht ihr das!?
Es geht um eine europ. Webseite: übersetzt ihr in (x) Zielsprachen die TOS u. PP oder bietet ihr nur Engl. an?
Wie macht ihr das denn?
Also vorweg: Hier gibt es ja im Grunde einige Nuancen, insbesondere zwischen einer Datenschutzrichtlinie und den Nutzungsbedingungen/Servicebedingungen (und darüber hinaus auch bezüglich der Frage der allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB) und dies hängt natürlich weitgehend von der der einzelnen Gerichtsbarkeit ab.
In Bezug auf die Nutzungsbedingungen (Privacy Policy [im folgenden PP]) Datenschutzerklärung, welche jetzt in der EU DSGVO (seit Mai 2018 in Kraft) ist. Sie stellt gewissermaßen die zentrale Kategorie da - wenn es darum geht dass der User der Site seine Zustimmung gibt, darüber was die Seite mit den Daten macht.
Das ist wichtig: deshalb hier schon mal die Zwischenfrage: Kann es sein, dass wenn man die Nutzungsbedingungen (PP) nicht auf der Seite übersetzt - dass man dann Gefahr läuft, dass die DSGVO-Erläuterungen in der Privacy-Policy für einen bestimmten Benutzer oder eine bestimmte Gruppe von Benutzern unwirksam war.
Damit wäre man in einem Problem - nämlich so, dass man damit gegen die DSGVO verstoßen hätte, welche ja wie oben bemerkt europaweit Geltung beansprucht. Dies ist in der EU also grundsätzlich ratsam.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Terms of Service):
In Bezug auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das m.E. (sogar) noch etwas interessanter.
Also allgemein gesehen sind AGB sozusagen die (allgem. gültigen) Vertragsbedingungen, wie sie für eine Webseite gelten sollen. Sie dienen gewissermaßen dazu zu vereinfachen - und sozusagen für eine Vielzahl von möglichen Vertragsschlüssen also vorformuliert Als solche rahmen sie den Vertragsabschluss gewissermaßen ein. Die AGB haben den Zweck die "Transaktionen" für die beiden Parteien vertraglich zu regeln und solchermaßen Regeln der anderen Partei bei Vertragsschluss aufzuerlegen.
Allerdings gilt: Niemand ist verpflichtet auf einer Webseite eine AGB bereitzustellen.
Hat man aber doch Allgemeine Geschäftsbedingungen auf einer Seite platziert, so stellt sich die Frage:
- in wie viele Sprachen bietet man diese an?
- übersetzt man den dt. Text also ins Englische, Französische, Italienische etc. etx
Beispiel:
Wenn jetzt ein südtiroler Landwirt noch Ferien auf dem Bauernhof anbietet - was muss er tun.
Muss man dann seine Seite - neben Englisch noch in 27 anderen EU-Sprachen die Allgem. Geschäftsbedingungen anbieten!?
- also konkret: wenn das Projekt - eine Page für einen südtiroler Landwirt der noch Ferien auf dem Bauernhof anbietet - dann an ein offenes unabgeschlossenes Publikum anbietet - (dass meist aus EU stammt) aber theoretisch auch Japan oder Amerika oder sagen wir Israel auch mit als Zielland
einschließt - soll der also der Anbieter (der Bauer aus Südtirol nämlich) aus Meran die AGB seiner Site in
- Deutsch,
- Italienisch
- Spanisch
- Türkisch
und und und und und und ....
....übersetzen - oder reicht es also nicht einfach und schlicht, sie in Deutsch u. Englisch anbieten..
Es ist ja so: Es gibt sogar große Unternehmen, die die AGB nicht in vielen ( europäischen ) Sprachen anbieten.
Dies ist möglicherweise für rechtsverbindliche TOS nicht erforderlich und kann je nach Geschäft und Gerichtsbarkeit sogar nicht ratsam sein. Ich kann Beispiele für große, rechtlich versierte Unternehmen finden, die ihre Nutzungsbedingungen nicht übersetzen, obwohl sie eine Übersetzung des Rests der Website anbieten.
RyanAir: https://www.ryanair.com/gb/en/corporate/terms-of-use
DeliveryHero: https://www.deliveryhero.com/terms/
zuletzt ist auch Airbnb hier zu nennen.
Blicken wir zum Beispiel mal also auf AirBnB
Die bieten mehrere europäischen Versionen der Website an, aber sie sind nicht gleichzeitig dabei, seine jeweils eigenen Nutzungsbedingungen zu übersetzen.
Wie seht ihr das !?
Reicht nicht einfach englisch.
Kommen wir zurück zu unserem Beispiel - dem südtiroler Landwirt aus der Region Meran:
der Landwirt will lediglich Infos anbieten - aber keine Verträge über die Site mit den Leuten abschließen. 'Sie können also (noch) nicht (einmal) online buchen.
Ist der Landwirt denn dann gehalten seine Terms of Service - also in Zig Zielsprachen anzubieten -
- Deutsch,
- Italienisch
- Spanisch
- Türkisch
und und und und und und .... und viele andere mehr.
....übersetzen -
einfach schlicht aus der Tatsache heraus, weil die Seite in ganz Europa - und darüber hinaus in der ganzen Welt zu erreichen und abrufbar ist!?
... oder reicht es also nicht einfach und schlicht, sie in Deutsch u. Englisch anbieten..
Freue mich über eine Diskussion - und bin sehr gespannt wie ihr das macht / löst oder seht!?