Hallo Leute,
ich bin etwas verunsichert. Ich habe vor Jahren einmal eine Webseite für jemanden erstellt und in Rechnung gestellt.
Wie ist das - ist diese Tätigkeit zur Abgabe an die Künstlersozialkasse verpflichtet - auch wenn man ein fertiges Template gekauft hat? Das Problem - dieser Jemand hat eine Steuerprüfung und dort soll das aufgefallen sein.
Kennt jemand das Problem?
Grüße,
Mitch