Abgabe Künstlersozialkasse - Webdesign - Template

  • Hallo Leute,


    ich bin etwas verunsichert. Ich habe vor Jahren einmal eine Webseite für jemanden erstellt und in Rechnung gestellt.

    Wie ist das - ist diese Tätigkeit zur Abgabe an die Künstlersozialkasse verpflichtet - auch wenn man ein fertiges Template gekauft hat? Das Problem - dieser Jemand hat eine Steuerprüfung und dort soll das aufgefallen sein.

    Kennt jemand das Problem?


    Grüße,

    Mitch

  • Moin


    Hier werden Deine Fragen beantwortet...

    Was sollten Auftraggeber über die Künstlersozialkasse wissen? - AGD Allianz deutscher Designer
    Eventuell haben Sie Post von der Künstlersozialversicherung (KSK) erhalten weil Sie eine De-signerin oder einen Designer beauftragt haben – und nun sollen Sie…
    agd.de


    Gruß Jan


    Nachtrag:

    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Webseitenersteller zur Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse verpflichtet sind. Frag doch direkt da an.

    Zitat von Zitat von der Künsterlersozialkasse

    "Abgesehen von diesen raren Ausnahmen ist die Künstlersozialabgabe für die Rechnungen aller selbstständigen Designer fällig, die freiberuflich oder in einer Personengesellschaft tätig sind. Und zwar unabhängig davon, ob die Designer selbst Mitglied der Künstlersozialkasse sind. Der Sinn ist, dass sich Designer aus der Befürchtung heraus, sonst Wettbewerbsnachteile zu erleiden, nicht adäquat versichern würden."

  • Kann nur so viel sagen: Mit den allermeisten Webdesign-Geschichten kann man sowieso nicht bei der Künstlersozialkasse unterkommen. Belegen tut man da Dinge, die einem selbst den Forterhalt des Status bei denen ermöglicht.


    Wenn du bereits in der Künstlersozialkasse bist, dann hat das VIELLEICHT Relevanz. Wenn dir ein Kunde diesbzgl. da blöd kommen will, bleibt wohl nur der Rechrsanwalt. Eigentlich geht das den Kunden auch gar nichts an, ob du in der Künstlersozialkasse bist.

  • ...ist diese Tätigkeit zur Abgabe an die Künstlersozialkasse verpflichtet

    Kommt auf das an, was du genau gemacht hast, besser gesagt, was auf der Rechnung steht.

    Ein Webdesigner gilt als Künstler, ein Webprogrammierer/Webmaster usw. hingegen wohl nicht. Eine reine Joomla-Installation, die der Kunde dann weiterbearbeitet und designed, sollte auch kein Problem sein. Wenn du die Webseite aber komplett fertig gestellt hast, schaut es schon anders auch.

  • "Webdesigner", egal wie hübsche Seiten er bastelt, gilt nicht per se als künstlerischer Beruf.

    Und genau das ist es, was mich verunsichert. Ich bin kein freiberufler, sondern erstelle auf Basis von Joomla und Templates Webseiten. Das aber auch nur nebenher mit Rechnung, MwSt. und Vorsteuerabzug

  • Du musst doch wissen auf welcher Basis du Dienstleistungen erbringst und Rechnungen schreibst. Entweder du hast eine Firma /Kleingewerbe angemeldet oder du bist Freiberufler bzw. Künstler. Ansonsten #5 oder mal beim Finanzamt nachfragen.

  • Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Webseitenersteller zur Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse verpflichtet sind. Frag doch direkt da an.

    Für künstlerisch oder publizistisch arbeitende Menschen (so wie zum Beispiel WebdesignerInnen) besteht die gesetzliche Pflicht, sich über die Künstlersozialkasse zu versichern. Dabei gibt es einige Ausnahmeregelungen zu beachten. Über die KSK bekommen diese Menschen (vereinfacht gesagt) die Hälfte ihrer Sozialabgaben für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung als Zuschuss. Also eine gute Sache.

    Unabhängig davon, ob ein Auftragnehmer, also in diesem Fall Du, tekknotrip, über die KSK versichert bist, müssen Auftraggeber die Künstlersozialabgabe in jedem Fall zahlen, wenn sie künstlerische oder publizistische Aufträge (das ist halt die Formulierung im Gesetz) vergeben. Aber auch hier gibt es viele Ausnahmen, zum Beispiel, wenn die Auftragsvergabe nur "gelegentlich" erfolgt ist. Das scheint in diesem Fall vermutlich zuzutreffen. Aber ich kenne keine Details und bin auch kein Jurist, insofern: ohne Gewähr.

    Die Künstlersozialabgabe ich eine gesetzliche Abgabe, so wie die Mehrwertsteuer auch. Steuerberater müssen sie kennen. Wenn nicht, Steuerberater wechseln.

    Wenn doch juristischer Beistand nötig ist: kunstrecht.de ist der Experte. Hat auch zwei Bücher zu dem Thema geschrieben, die sehr zu empfehlen sind.

  • Zahlungspflichtig ist jeder Auftraggeber, der künstlerische oder publizistische Leistungen verwertet. Das bedeutet also zum Beispiel, wenn sich jemand einen Flyer von einem Texter erstellen lässt, dass er auf Basis des Honorars, dass er an den Texter bezahlt hat, die Künstlersozialabgabe abführen muss.

    Der Beitragssatz lag 2020 z.B. bei 4,2 %


    Rechenbeispiel:

    Kosten für den Texter 500 €

    Abgabe KSK 4,2 % 21 €


    Wie gesagt, zählt nicht das Material, was er gekauft hat sondern welche Leistung künstlerich in Rechnung gestellt wurde. Du kannst als Auftraggeber eine Staffel und Farben bereitstellen aber wenn der Künstler damit malt, ist es eine künstlerische Dienstleistung und Abgabepflichtig für den Auftraggeber.

    Genauso verhält es sich halt mit dem Kauf des Templates und was du daraus machst ;).


    Hinweis:

    Das ist keine Rechtsberatung nur eine kurze und knappe Zusammenfassung, so wie ich es interpretiere ohne Gewähr :/.