Hallo,
ich habe für einen Kunden eine Webseite erstellt, die eine vom Kunden gekaufte Schriftart (keine Google Font...) verwendet (natürlich lokal eingebunden). Auf der Seite wird nur diese Schrift genutzt, muss/soll man das in der Datenschutzerklärung angeben?
Bei der Schrift ist so eine Monotype Webfont EULA dabei, aber so ganz schlau werde ich daraus nicht. Nur, dass man die Schrift nicht zum Download usw. anbieten soll, was eh klar ist.