Hinweisgeberschutzgesetz

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    Hallo,
    bei uns in Österreich scheint das HinweisgeberInnenschutzgesetz etwas verspätet anzukommen, ich glaube, in DE ist das schon länger aktiv?

    Wie auch immer, gibt es dazu praktische Erfahrungen, wie habt ihr das implementiert? Reicht ein einfaches Formular mit Betreff + Textfeld + ev. Dropdown mit Vorauswahl aus?
    Ich würde es mit RS Form Pro umsetzen.

    Danke für alle Tipps!

  • Je mehr ich darüber lese, desto mehr glaube ich, dass das mit einem Formular gar nicht umsetzbar ist, es soll ja einerseits anyonym sein, aber gleichzeitig eine Möglichkeit zur Rückmeldung bestehen, also eine Art Chatsystem.
    Lustig find ich auch, dass es (zumindest in Ö.) aktuell noch keine Strafen gibt, wenn man das Hinweisgeberschutzsystem nicht realisiert, allerdings, wenn man es realisiert und die Anonymität nicht gewährleisten kann thinking

  • Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde in Deutschland im Dezember 2022 vom Bundestag beschlossen aber noch nicht umgesetzt weil der Bunderat im Februar 2023 dem Gesetz nicht zugestimmt hat. Es gibt also noch Klärungsbedarf.

    Es muß auch noch geklärt werden, ob auch anonyme Hinweise entgegen genommen werden müssen. Zur Zeit gibt es nur eine soll Empfehlung.

    Der Hinweisgeber muß z. Zt. innerhalb 7 Tagen über den Eingang der Meldung informiert werde. Auch muß die Möglichkeit bestehen, mit dem Hinweisgeber Kontakt aufzunehmen wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.

    Das System sollte ein IT-gestütztes Hinweisgebersystem sein, das vollumfänglich die Erfüllung der EU-Whistelblower Anforderungen ermöglichen kann.


    Um den Zugriff der internen IT-Administration in das Meldesystem zu verhindern, sind interne Telefonnummern oder interne E-Mail Adressen nicht zulässig.


    Vielleicht ist es möglich ein Kontaktformular so einzurichten, daß nur die berechtigte/n Person/en (auch kein Admin oder SuperUser) zugriff auf diese Daten haben.


    Gruß Gindi

  • Danke, Links mit theoretischen Infos habe ich mir schon einige durchgelesen. Mich interessiert aber, wie man das in der Praxis umsetzt bzw. ob das hier schon jemand gemacht hat. Wobei mir der ganze Gesetztestext sehr schwammig vorkommt.


    @Gindi
    Du meinst, auf die Daten vom Kontaktformular? Oder auf das Formlar selber?

  • Noch etwas Theorie:

    Pflichten des Whistleblowers

    Trotz umfassenden Schutzes, hat auch der Whistleblower diverse Pflichten und Risiken. Indem die hinweisgebende Person „hinreichenden Grund zu der Annahme“ haben muss, dass die Informationen über Verstöße zum Zeitpunkt der Meldung der Wahrheit entsprechen, werden der hinweisgebenden Person Sorgfaltspflichten auferlegt. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlich falscher Meldung macht er sich gegebenenfalls ebenso schadensersatzpflichtig. Der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen Informationen nur, wenn diese vorher ohne Reaktion oder Behebung des Missstandes über die internen oder externen Meldekanäle gemeldet wurden. Bei einer Offenlegung wissentlich falscher Informationen kann der meldenden Person außerdem ein Bußgeld auferlegt werden.


    Dieser Hinweis muss in irgendeiner Form mit im Formular erwähnt werden.


    Unklar ist aber auch eine eventuelle Kollision mit der Datenschutzgrundverordnung, die ja auch in Österreich in Kraft ist, in einem folgenden Beispiel:

    Ein Mitarbeiter in einem Pflegeheim stellt fest, dass ein Pfleger einen Patienten unwürdig behandelt. Wie soll und muss er in diesem Fall den Vorfall melden? Den Namen des Pflegers darf er nennen, der ist ja der Betroffene. Aber was ist mit dem Patienten? Darf er irgendwelche Daten über ihn weiterleiten? Eventuell sogar besonders schutzwürdige Daten gemäß Art. 9 lit. 1 der EU-DSGVO? Oder macht er sich selbst dadurch strafbar? Auch das muss in dem Hineisformular Anwendung finden.


    Da kommt noch einiges auf die betrofenen Unternehmen zu. Ich arbeite gerade selber an diesem Hinweis auf das Hinweisgeber:Innenschutzgesetz, an den Formulierungen und genau wie zero an dem Einbau in den Webseiten. Dabei versuche ich es mit visformszu realisieren. Ich hoffe bald das entsprechende Formular fertiggestellt zu haben und werde es dann hier veröffentlichen.

    Herzliche Grüße aus dem Südschwarzwald



  • Danke für die Infos!

    Scheint so, als hätten sich hier noch nicht so viele näher damit beschäftigt.

    Zum Glück ist, zumindest in Ö, noch Zeit bis Jahresende und es aktuell noch keine Strafe vorgesehen, wenn man es nicht realisiert.

    Wie schon geschrieben, eigentlich müsste man dafür eine eigene Kommunikationsplattform verwenden, die einerseits die Anonymität gewährleistet, aber auch die Möglichkeit für Rückmeldungen/Antworten bietet.

  • Hab mir den Link jetzt näher angesehen, die Infos kommen von einer Firma, die selber ein Meldesystem zur Vergügung stellt, welches im günstigsten Fall € 129,- monatlich kostet, also nicht gerade wenig. Entsprechend ist auch die Aufmachung darauf ausgerichtet, wobei sich die Angabe zu den Strafen von der Info der Wirtschaftskammer unterscheidet. Bei der Wirtschaftskammer heißt es, dass keine Bestrafung vorgesehen ist, wenn man das Meldesystem nicht einrichtet, jedoch, wenn man das Meldesystem einrichtet, aber die Anonymität nicht gewährleisten kann.
    Naja, wird ein bisschen so sein wie bei der DSGVO, wo es auch noch immer genug Webseiten gibt, die das komplett ignorieren hmm

  • Kurzes Update, nach einiger Zeit herumsuchen usw. habe ich das Meldesystem nun doch einfach per Formular gelöst, mit etwas Inspiration bei einem Hinweisgeber Formular einer Firma, bezogen auf die Mailadresse bzw. die Möglichkeit einer anonymen Rückmeldung.


    Und zwar gibt es derzeit die Felder Name, Telefon (keine Pflichtangabe), sowie Mail, Textfeld für Hinweis, Checkbox (Vorfall dauert noch an ja/nein/weiß nicht) und eine Möglichkeit, Dateien hochzuladen.

    Dazu noch Datenschutz Checkbox und das übliche Captcha.


    Zur Mail der Hinweis, dass für eine anonyme Bearbeitung eine Mail verwendet werden soll, die keine Rückschlüsse auf die Identität zulässt.

    Die Speicherung der Formulardaten und IP habe ich deaktiviert.

    Ich denke, das Formular erfüllt seinen Zweck (nach dem, was ich darüber gelesen und gefunden habe) und es ist eine recht günstige Lösung für den Kunden, ohne monatliche Kosten wie bei manchen Anbietern von fertigen Systemen. Ich denke, hier wittern einige schon wieder das große Geschäft, wie es auch bei den Cookie-Bannern/Constentlösungen schon der Fall ist.