Bald Entspannung an der DSGVO-Front?

  • vielen Dank lieber Dudlhofer, Das ist eine gute Nachricht. Die DSGVO-Sache ist eine Geisel und hat oftmals Gerichte mit Massenverfahren beschäftigt - Anwälte in die Abzock-Geschichte einsteigen lassen. Wenn das so kommt wie der Heise-Artikel skizziert dann wär das super!


    Vielen Dank fürs Teilen. VG Jobär

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  • Wenn das durchgeht, dann könnte man das ganze Datenschutzgedöns bald viel entspannter betrachten...

    Ich halte Datenschutz keineswegs für "Gedöns". Nur weil die Belange des Datenschutzes über Jahrzehnte von allen Beteiligten weitestgehend ignoriert wurden, ist die DSGV noch lange nicht sinnlos. Die DSGVO hat im Gegenteil dazu geführt, dass es einen breiten öffentlichen Diskurs über Notwendigkeit und Grenzen des Datenschutzes gegeben hat und gibt. Und dass wir als Webseitenersteller und -betreiber das Thema überhaupt ins Blickfeld genommen haben.

    Dass "der Datenschutz" manchmal übertrieben wird, steht für mich außer Zweifel. Aber das berechtigt aus meiner Sicht nicht dazu, ein angemessenes Niveau an Datenschutz und Privatheit als "Gedöns" zu bezeichnen.

    Freundliche Grüße aus Wächtersbach, Rolf Dautrich

  • Die DSGVO hat sicher auch dazu geführt, dass man darüber nachdenkt, welche Daten zu Sammeln wirklich notwendig ist. datensparsamkeit ist das gebot. Die zur Verarbeitung notwendigen Daten zu erheben ist nämlich problemfrei, weil erlaubt.

    Das Problem, dass darüber hinaus immer mehr Daten erhoben wurden und es zu missbräuchlicher Nutzung gekommen ist oder die daten nicht geschützt wurden, hat die gesetzliche regelung erst notwendig gemacht.

    Es geht um unseren Schutz und nicht darum Seitenbetreiber zu gängeln.

  • Sich um Datenschutz zu kümmern ist weder Gedöns noch Unsinn ... aber vielleicht sehe nur ich das so ...

    Datenschutz ist nicht Unsinn, aber viele der Gesetze (Cookie Zustimmung) sind unsinnnig und icht zielführend. Und es kann nicht sein, dass irgendwelch zwielichtigen Anwälte meinen, Sie können daraus (Google Fonts) ein Geschäftsmodell entwickeln und tausende Leute abmahnen.

  • Bei jeden Einkauf mit den tollen Discounter-Apps und damit verbundenen Rabattmöglichkeiten der Konsummonopolisten oder Zahlung mit EC oder Kreditkarte werden Daten gesammelt und das eigene Kaufverhalten analysiert. Zahle ich deswegen nur noch bar?

    Das scheint jedoch nicht jede oder jeden wirklich zu interessieren...

    Genau das ist mit ein Grund, warum die EU und Ihre aktuelle DSGVO Politik weltweit belächelt wird.

  • Hallo!

    Wichtig ist das das mit den Abmahnungen ein Ende hat.
    Da verdienen sich Anwälte richtig viel Geld.

    Was bringt letztendlich eine Datenschutzerklärung auf einer Webseite?
    So gut wie nichts, weil 99,9% den seitenlangen Text eh nicht lesen.
    Selbst ein Abmahnanwalt wird die Datenschutzerklärung nicht detailliert lesen und prüfen.
    Der Aufwand wäre zu groß. Ich gehe davon aus, das die einfach nur schauen ob auf der Webseite eine Erklärung vorhanden ist.

    Gruß
    sven

  • Das eine ist Dateschutz Grundverordnung DSGVO.
    Datenschutz ist gut. Ich finde es gut, dass niemand mehr mich irgendwo fotografieren und dann einfach so mein Bild ins Netz stellen darf.
    Ich finde es gut, dass niemand mehr meine mail-adresse speichern und dann verkaufen oder mein klick-Verhalten tracken kann, ohne mir das zumindest bekannt zu geben.

    Die andere Sache ist die Abmahn-Geschäftemacherei wegen formaler Fehler. Das gehört wirklich unterbunden.

    Andererseits - was ich richtig gut finde, das ist das Telemediengesetz (oder wie das neuerdings heisst) mit der Impressumpflicht hier in DE. Ich weiss gerne, mit wem ich es zu tun habe. Da finde ich sogar Abmahnungen richtig.

  • Ein Kunde von mir wurde angezeigt, weil offenbar das Impressum nicht vollständig war. Es haben die Namen der Geschäftsführer (Medieninhaber) gefehlt, alles andere (Firmenname, Anschrift, Kontakt, Steuernummer...) war eingetragen. Ich muss ehrlich sagen, dass ich das nicht wusste, da bei vielen Firmen keine Personen angeführt sind, wobei es natürlich einer gewissen böswilligen Energie bzw. einem persönlichen Motiv bedarf, so etwas anzuzeigen. Ich hoffe, dass das mit der Ergänzung nun erledigt ist.

  • Das mit dem Bild war schon vor der DSGVO so. Recht am eigenen Bild ist da das Stichwort.

    Impressumspflicht finde ich auch sehr gut, da man diese Daten braucht, um den Seitenbetreiber ordnungsgemäß zu kontaktieren.

    Abmahnungen als Geschäftside gehört verboten.

  • Zitat

    Es haben die Namen der Geschäftsführer (Medieninhaber) gefehlt, alles andere (Firmenname, Anschrift, Kontakt, Steuernummer...) war eingetragen.

    https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/BJNR0950B0024.html hier Teil 2.

    Das alte Telemediengesetzt war da klarer. Wenn ich mich recht erinnere musste man den Namen der für den Webseiteninhalt Verantwortlichen nennen. Firma reichte nicht, denn eien Firma kann man nicht direkt kontaktieren.
    Ich will auch den Namen des/der Verantworlichen wissen. Firma kann ja irgend ein Briefkasten auf den Malediven sein.

    Aber bei Recht hab ich keine Ahnung, nur die Empfehlung eines Anwalts: Halte dich an die Buchstaben des Gesetzes

  • Das kann dir rechtssicher nur ein Anwalt sagen.

    Gibt da ja genug Spezialisten im Netz.

    Hallo Elwood, da gebe ich Dir grundsätzlich Recht. Jedoch habe ich aus eigener Erfahrung festgestellt, dass auch in dieser Zunft keine absolute Kenntnis herrscht. Ich bekam damals von vier Anwälten vier unterschiedliche "Meinungen und Hinweise" zu diesem Thema!

  • Kurze Rückmeldung nach Abwesenheit...

    Ich wollte mit meinem flapsigen "Datenschutzgedöns" weder die sinnvollen Datenschutzgesetze und deren Umsetzungen verunglimpfen, sondern auf die verwirrenden Kommentare und teils vollkommen danebengehenden Belehrungen und Ratschläge zielen. Da ich in meiner früheren Anstellung selbst als Datenschutzkoordinator tätig war, weiß ich, was gerade die Angst vor Abmahnungen für Auswüchse bewirkt.

    Sorry für die Aufregung.