Bald Entspannung an der DSGVO-Front?

  • Hallo!

    Zitat

    Ein Kunde von mir wurde angezeigt, weil offenbar das Impressum nicht vollständig war. Es haben die Namen der Geschäftsführer (Medieninhaber) gefehlt, alles andere (Firmenname, Anschrift, Kontakt, Steuernummer...) war eingetragen. Ich muss ehrlich sagen, dass ich das nicht wusste, da bei vielen Firmen keine Personen angeführt sind, wobei es natürlich einer gewissen böswilligen Energie bzw. einem persönlichen Motiv bedarf, so etwas anzuzeigen. Ich hoffe, dass das mit der Ergänzung nun erledigt ist.

    Das ist ärgerlich. Aber letztendlich ist Dein Kunde verantwortlich und nicht Du.
    Dinge wie Impressum, Datenschutzerklärung, ... muss der Kunde liefern. Da sollte man als Webdesigner raus sein, da der Webdesigner ja kein Anwalt ist.

    Was das Impressum betrifft, so finde ich es sehr gut das das schon länger Pflicht ist.
    Ich möchte wissen mit wem ich es zu tun habe.
    Die Impressumspflicht hat mich auch nie gestört.

    Ich bin auch grundsätzlich für Datenschutz, nur darf es nicht übertrieben werden.
    Es müsste einfach mal ganz klar festgelegt werden wie eine Datenschutzerklärung aussehen muss.
    Das ist leider oft nicht klar und bie jeder Seite irgendwie anders. Und genau das macht es so schwer
    Wir müssen uns auch nichts vormachen, denn seit dem die Datenschutzerklärung Plficht ist sind viele Webseiten verschwunden.
    Grade die privaten Betreiber, die gute Seiten mit wirklich guten Inhalten mühsam und kostenlos bereitgestellt haben, können den ganzen Aufwand nicht leisten. Man steht irgendwie immer mit einem Bein im Knast.
    Es trifft ja vor allem die kleinen. Die großen haben das Geld für einen Rechtsanwalt.

    Zitat

    Datenschutz ist gut. Ich finde es gut, dass niemand mehr mich irgendwo fotografieren und dann einfach so mein Bild ins Netz stellen darf.

    Grundsätzlich stimme ich zu, aber bei Veranstaltungen ist das oft ein Problem.
    Wenn jemand eine sagen wir mal kleinere nicht unbedingt öffentliche Veranstaltung mit sagen wir mal 50 Teilnehmern durchführt und danach Videos davon in Youtube einstellen möchte, muss er alle Teilnehmer vorher per Unterschrift um Erlaubnis bitten.
    Schießt ein Teilnehmer quer, wars das. Das ist er Punkt der mich dabei stört.
    Ich fände es besser wenn ein Schild mit dem Hinweis das dort gefilmt und fotografiert wird, ausreichen würde.
    Wer das nicht möchte kann dann ja gehen.
    Man könnte natürlich die eine Person unkenntlich machen, aber der Aufwand ist doch gar nicht gerechtfertigt, finde ich.

    Bei großen öffentlichen Veranstaltungen wie z.B. Stadtfesten ist es ja auch egal.
    Da kann es auch passieren das man auf einem Zeitungsfoto zu sehen ist.
    Wer sich auf solchen Veranstaltungen rumtreibt muss damit eben rechnen.

    Gruß
    sven

  • svenyeng

    Die Impressum-Geschichte hat gerade eine neue Facette bekommen, einer der Geschäftsführer (Kunden) hat sich dazu bei der WKO (Wirtschaftskammer Österreich) beraten lassen und mir gemailt, dass ich als "ausführende Person" auch mitverantwortlich wäre. Was immer "ausführende Person" genau bedeuten soll.

    Und, was ich noch interessanter finde, die WKO hat dazu einen Auszug aus dem Mediengesetzt übermittelt, darin heißt es:
    §25 (2) Anzugeben sind der Medieninhaber mit Namen oder Firma, Unternehmensgegenstand, Wohnort oder Sitz (Niederlassung) und den Namen der vertretungsbefugten Organe des Medieninhabers, im Falle des Bestehens eines Aufsichtsrates auch dessen Mitglieder. Darüber hinaus sind für sämtliche der an einem Medieninhaber direkt oder indirekt beteiligten Personen die jeweiligen Eigentums-, Beteiligungs-, Anteils-, und Stimmrechtsverhältnisse anzugeben. Ferner sind allfällige stille Beteiligungen am Medieninhaber und an den an diesem direkt oder indirekt im Sinne des vorstehenden Satzes beteiligten Personen anzugeben und Treuhandverhältnisse für jede Stufe offenzulegen. Im Fall der direkten oder indirekten Beteiligung von Stiftungen sind auch der Stifter und die jeweiligen Begünstigten der Stiftung offenzulegen. Ist der Medieninhaber ein Verein oder ist am Medieninhaber direkt oder indirekt ein Verein beteiligt, so sind für den Verein dessen Vorstand und der Vereinszweck anzugeben. Direkt oder indirekt beteiligte Personen, Treugeber, Stifter und Begünstigte einer Stiftung sind verpflichtet, nach Aufforderung durch den Medieninhaber diesem die zur Erfüllung seiner Offenlegungspflicht erforderlichen Angaben mitzuteilen.

    Interessant finde ich die Stelle im ersten Satz, nämlich "...anzugeben sind Medieninhaber mit Namen ODER Firma...."
    So wie ich das verstehe, muss nicht zwingend Firmenname UND der Name der Medieninhaber angegeben werden. Dann frage ich mich aber, worauf die Anzeige beruht, weil der Firmenname war immer im Impressum hinterlegt. Hab jetzt selber Mal den Herrn bei der WKO dazu kontaktiert, mal sehen.

  • Hallo!

    Also der Namen des Inhaber, Geschäftsführer oder wie auch immer gehört immer ins Impressum.
    Der Firmenname reicht nicht.
    Dann muss als Medieninhaber die Firma eingetragen werden.

    Zitat

    Medieninhaberin/Medieninhaber ist, wer ein Medienunternehmen oder einen Mediendienst betreibt oder sonst die inhaltliche Gestaltung eines Mediums besorgt und dessen Herstellung und Verbreitung (bei elektronischen Medien deren Ausstrahlung, Abrufbarkeit oder Verbreitung) entweder besorgt oder veranlasst.

    Das ist nach meiner Auffassung nicht die Person die die Webseite erstellt hat.
    Es sei denn es gibt einen Wartungs- bzw. Pflegevertrag.
    Aber selbst dann ist es so eine Sache, denn die Inhalte erstellt ja nicht die Person, die die Seite pflegt (wenn es eine externe Person ist), sondern die Inhalte kommen vom Auftraggeber.

    Vielleicht ist das auch in Österreich anders.

    Wenn das tatsächlich so wäre, dann würde ich wohl eher keine Webseiten mehr erstellen.
    Wenn die Kunden selber ihre Webseite pflegen und die machen etwas falsch wäre man ja verantwortlich.
    Somit kanns das nicht sein.

    Gruß
    sven

  • Das geht aber nicht aus dem Text vom Mediengesetzt klar hervor, dort steht eben ODER und nicht UND.
    Vielleicht ist das in Deutschland anders, aber in Österreich sehe ich sehr oft, dass nur der Firmenname und keinerlei Personen im Impressum angeführt ist.

    Ich gehe auch nicht davon aus, dass ich als Ersteller rechtlich haftbar bin.

  • Wie bereits erwähnt, sind dies Fragen, die rechtssicher nur von Rechtsberater*innen beantwortet werden können und alles andere sind reine Spekulationen. Selbst dann gibt es noch immer genug Rechtsverfahren, die letztlich vor Gericht entschieden werden und immer Einzelfälle zu berücksichtigen sind.

    Das ganze Thema bringt hier wirklich nichts.

    Gruß Dirk

    Früher war ich unentschlossen, heute bin ich mir da nicht mehr so sicher. :/

  • Unabhängig von der rechtlichen Lage geht es letztendlich mehr um Anstand als um Recht. Wer nicht transparent kommuniziert und seinen Namen bewusst verschleiert, ist wenig vertrauenswürdig.

    Unanständig ist aber nicht gleich illegal.

    Daher ist es immer ratsam, zuerst das Impressum zu überprüfen. ;)

  • Hallo und guten Abend liebe Community


    vielen Dank für die vielen vielen guten Beiträge zu diesem wichtigen Thema.


    ---- klar doch ...

    drmenzelit:

    Zitat


    Sich um Datenschutz zu kümmern ist weder Gedöns noch Unsinn ... aber vielleicht sehe nur ich das so …

    auf alle Fälle.

    Lui_brempt:

    Zitat


    Die DSGVO hat sicher auch dazu geführt, dass man darüber nachdenkt, welche Daten zu Sammeln wirklich notwendig ist. datensparsamkeit ist das gebot. Die zur Verarbeitung notwendigen Daten zu erheben ist nämlich problemfrei, weil erlaubt.
    Das Problem, dass darüber hinaus immer mehr Daten erhoben wurden und es zu missbräuchlicher Nutzung gekommen ist oder die daten nicht geschützt wurden, hat die gesetzliche regelung erst notwendig gemacht.
    Es geht um unseren Schutz und nicht darum Seitenbetreiber zu gängeln.

    okay - aber imho ist das nicht der Punkt...

    hmm also ich seh das ungefähr so wie svenyeng und Firstlady


    Firstlady - du schreibst...

    Zitat

    Die andere Sache ist die Abmahn-Geschäftemacherei wegen formaler Fehler. Das gehört wirklich unterbunden.

    und Sven - du :


    ..m.a.W: mir gehts hier in allererster Linie (nur) um die Abmahn-Welle - also salopp gesagt, um die Fehlform oder den Missbrauch mit dem Rechtsinstrument. Das bedeutet es selbstverständlich nicht, weil Unternehmen dann immer noch wegen Datenschutzverletzungen von den Betroffenen abgemahnt werden können.

    .....sollen sie (also die Firmen) auch.... :

    anders gesagt bin ich sehr der Meinung: Also für die relevanten Fälle sollte es natürlich Rechtssicherheit geben - für alle Beteiligten. Also - so gesehen braucht es natürlich hier Regeln: Regeln die die Abmahnungen und die Gründe zur Abmahnung beschreiben (siehe unten) und ergo Abzockern dann darüber hinaus schwer machen.

    Geschenkt: Das UWG ist ein Hebel für Wettbewerber und abmahnberechtigte Organisationen zum Schutz des lauteren Wettbewerbs (z.B. Verbraucherzentralen). einverstanden: das ist nun überhaupt nicht der Punkt.

    An den Möglichkeiten von Geschädigten ändert es nichts. Die mahnen auf Grundlage des BDSG, der DSGVO und des BGB ab.
    Also ich komm zurück auf meinen Punkt - und dieser sehr gut durch das sog. Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs - aufgenommen...oder wiedergegeben. vgl. Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs https://www.ihk.de/pfalz/recht/we…bewerbs-5029882

    und hier folgt ein Zitat... :

    Quelle https://www.ihk.de/pfalz/recht/we…bewerbs-5029882


    und ja - ich finde dass - mit Sven und FirstLady gesprochen - es hier eben auch darum gehen sollte dass der Missbrauch hier besprochen wird - die unsäglichen " Fehlformen " des Rechts - namens Abmahnwelle.

    die denke ich - die sollten aufhören... um damit also auch der Missbrauch mit dem Missbrauch...

    Viele Grüße u. euch allen einen schönen Mittwochabend,

    Euer Jobaer ;)

    Interessiert an Joomla, Linux, SBC (Raspi & co) und sonstiger cooler IT-Dinge: ganz neu: https://affine.pro :: der Open-Source Nachfolger von miro, notion u. monday