Derzeit verbreitet sich eine mail von einem "Zweckverband für Barrierefreiheit".
Das ist Spam, aber so formuliert, dass Kunden einen Todesschreck bekommen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) sind Sie seit 28.6.2025 als Unternehmen verpflichtet, Barrierefreiheit nach geltendem WCAG Standard für Ihre Webseite sicherzustellen.
Nach unserer Prüfung erfüllt Ihre Webseite nicht die gesetzlichen Anforderungen.
Ein Verstoß kann gemäß § 3a UWG i. V. m. BFSG von der zuständigen Marktüberwachungsbehörde (MLBF) mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 € geahndet werden.
Alle Informationen zum Gesetz zur Barrierefreiheit sowie zur Integration eines Software Plugins für Barrierefreiheit finden Sie unter:
BFSG Gesetz zur Barrierefreiheit von Webseiten
Wir empfehlen eine zeitnahe Anpassung Ihrer Webseite, um die gesetzlichen Anforderungen auf Barrierefreiheit sicherzustellen und Bußgelder zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Zweckgemeinschaft zur Barrierefreiheit
Digital Solution Group
i.A. Andreas Bergmann