5 Fragen zur DSGVO - Online, Einzelunternehmung

  • Guten Tag alle zusammen,


    vorab möchte ich mich gerne vorstellen:

    mein Name ist Pascal (24), komme aus dem Raum Dortmund und ich bin mit der Familie, in der Möbelbranche (nur DE) selbständig (Einzelunternehmung). Meine Eltern kommen gebürtig aus dem nahen Osten. Seit über 20 Jahren betreiben meine Eltern einen Einzelhandel mit Möbeln. Vor ca. 3 Jahren bin ich nach meiner Ausbildung (Industriekaufmann) dazu gestoßen. Seitdem haben wir den Haupt-Fokus auf den Online-Handel legen können. Durch die Herkunft meiner Eltern und die damit verbundenen Sprach-Kenntnissen könnt ihr euch bestimmt gut vorstellen, wer letztendlich alles „neue“ kreieren und pflegen durfte.


    Ich habe mich soeben durch die 88 Seiten der DSGVO „durchgekämpft“.

    Die ersten 31 Seiten (Gründe wieso DSGVO) habe ich grob überflogen, weil die Zeit bis zum 25.05. drängt und die Gründe mich nicht über die nötigen Umsetzungen aufklären. (werde ich selbstverständlich nachholen)

    Seite 32 - 52 waren sehr informativ.

    Die restlichen Seiten 53 - 88 werde ich auch noch lesen. (Sie schildern Punkte die bis zum 25.05. nicht relevant sind.)


    Ich muss gestehen, mir fällt es nicht leicht solch eine Verordnung zu lesen und auch gleichzeitig zu verstehen.


    Ich hoffe ihr könnt mir in meinem Kopfchaos weiterhelfen und folgende Fragen beantworten:

    (chaotische Reihenfolge, da ich mir beim lesen nach und nach alle Unklarheiten aufgeschrieben habe)


    1)

    Müssen schriftliche Verträge zwischen uns und unseren Dienstleistern wie Steuerberater, UPS, GLS, DPD und Spedition Schenker geschlossen werden, dass die für die Dienstleitung benötigten personenbezogenen Daten nicht für weitere Zwecke als nur für die Dienstleitung benutzt werden dürfen?


    2)

    Abgesehen von den Rechtstexten die wir auf weiteren Marktplätzen wie Yatego, Ebay, Amazon & co. abändern, was muss noch gewährleistet / geändert werden? Wie holt man sich da die Einwilligung? Letztendlich ist das ja die Verantwortung des Marktplatzes und somit nicht unsere Sorge oder irre ich mich? Ich verbinde diese Frage mit dem Gedanken, dass ich in verschiedenen Medien mitbekommen habe, dass kleine Unternehmen Ihre Shops auf Marktplätzen wie Rakuten, Yatego & Co., aus Angst schließen. Wieso?


    3)

    Trotz des Online-Business verkaufen wir auch vor Ort. Unsere Rechnungen werden mit Vor- und Nachname gefüllt. Nur nach Aufforderung des Kunden kommt die gesamte Anschrift drauf.

    Unabhängig ob nur Vor und Nachname oder vollständig gefüllt: müssen wir die Kunden auf irgendwas hinweisen? Müssen wir unsere Kunden irgendein Formular unterschreiben lassen?


    (Oder kann der Handel zwischen uns und dem Endkunden weiterhin ganz normal verlaufen:

    Kunde shoppt, wir erstellen Rechnung, Kunde zahlt, Rechnung geht zur externen Buchhaltung bzw. Steuerberater?!)


    4)

    Wenn ein Kunde online bestellt, soll er die Informationen zum Datenschutz samt beauftragten.

    Ich verstehe darunter ein ganz normalen Anhang in der Bestellbestätigung sowie AGB, Widerrufsrecht & Co., oder irre ich mich da?

    Ich meine gelesen zu haben (so auch in meinen Notizen), dass diese Informationen über den Datenschutz separat und sehr ausführlich dem Kunden übermittelt werden sollen.


    5)

    Ich weiß, dass der E-Mail Verkehr verschlüsselt sein soll aber:

    muss in jeder E-Mail (Anfragen, Antworten, Angebote & Co.) ein Hinweis zum Datenschutz vermerkt sein? Wenn ja, liegt ein Muster zur Ansicht vor?


    Ich freue mich über eure Antworten.


    Lieben Gruß,

    Pascal

  • Wie Elwood schon sagt: Alles schon zig Mal geschrieben. Zwei Tage vor Inkrafttreten bist du doch nicht der Erste, der das fragt ;)

    Aber so Sachen wie "Steuerberater" und "Verträge" wirst du hier nicht finden. Wir sind Webentwickler und keine Anwälte!



    Axel