Impressum auf der Offline-Seite ?

  • Wir hatten in 2010 ein anderes Recht, und ich kann mir nicht vorstellen, dass der Anwalt heute noch zu der gleichen Aussage kommen würde. Auch das Landgericht wird vermutlich anders entscheiden.


    Das Impresssum untersteht nach wie vor dem Telemediengesetz und das trat bereits vor 2010 in Kraft. Somit muss man meiner Meinung nach juristische Entscheidungen nach 2007 auch weiterhin mit einbeziehen:


    Zitat


    Das Telemediengesetz ist ein Bundesgesetz und trat am 26. Februar 2007 in Kraft.

    Quelle: https://www.juraforum.de/gesetze/tmg/

    Alles andere bitte belegen und nicht behaupten ;)



    Axel