Impressum auf der Offline-Seite ?

  • Hallo,


    mich beschäftigt eine Frage.

    Ist es erforderlich auf der Offline-Seite ein Impressum zu haben ? hmm


    Wenn JA, wie kann ich das da einbinden, denn ich finde die Seite nicht, oder gibt es da andere Möglichkeiten, wie z.B. eine separate Offline-Seite zu erstellen.


    Viele Grüße

    Herbert

  • Offline-Seiten oder Seiten, die nur ein Login haben oder Baustellenseiten ("Hier entssteht eine neue Internetpräsenz") benötigen kein Impressum und keine Datenschutzerklärung.



    Rechtsauskunft wie immer ohne Gewähr!



    Axel

  • Ist es erforderlich auf der Offline-Seite ein Impressum zu haben ?

    Sofern dort Daten angegeben sind um Kontkat aufnehmen zu können, JA. (Ohne Gewähr)
    Du kannst in der Konfiguration von Joomla die Offlineseite individuell mit Text befüllen. Da würde ich auch die Impressumsdaten mit reinschreiben.

  • Ich weiß jetzt nicht wie ich das einschätzen soll: Aber in einer Sendung mit so einem Stern hat ein Anwalt erzählt, dass bereits eine weiße Seite beides benötigt. hmm

    Lass dich nicht von Sternen beeinflussen ;)

    Sogar eure geliebte eRecht24-Seite hat dazu etwas geschrieben:

    https://ts-legal.de/ist-bei-ei…-ein-impressum-notwendig/


    Hier zur Wartungs-Site mit Paragrafenangabe:

    https://ts-legal.de/ist-bei-ei…-ein-impressum-notwendig/



    Waren die ersten Links, die ich gefunden habe. Mag nicht weitersuchen, da ich dneke, das sollte reichen ;)




    Axel

  • Hallo Leute,


    herzlichen Dank für Eure klärenden Meinungen.

    Da ich die Seite nicht gewerblich nutze und auf der Offline -Seite auch nichts zur Kontaktaufnahme eingetragen ist, ist es überflüssig, da noch ein Impressum unterzubringen.


    Viele Grüße

    Herbert

  • Hi, Leute.


    Eigentlich bin aus dem selben Grund hier rein gestolpert, wie der Themenstarter: Zugänglichmachung von Impressum und Datenschutzerklärung bei offline geschalteten Webauftritten.


    Bin mal gespannt, ob es noch zu einer Lösung kommt, tüftle aber selber noch weiter an einer Lösung.


    Ich bin unternehmerisch auch im Bereich des Datenschutzes unterwegs, bin allerdings IT-Dienstleister und kein Jurist, weshalb ich eher aus der Praxis, denn aus dem Gesetzbuch berate und umsetze.


    Meine Meinung und dringende Empfehlung:


    Axel verlinkt zu absolut veralteten Rechtsinformationen (´tschuldige, bitte). Die EU-DSGVO ist scharf geschaltet worden und steht grundsätzlich erst mal über nationalem Recht, wie dem TMG, das hier in den verlinkten Beiträgen aus 2010 genannt wird. Es gibt nur noch wenige Teile des TMG, die überhaupt noch Anwendung finden dürfen, wenn es überhaupt noch welche gibt (hier wäre jetzt tatsächlich ein Jurist gefragt).

    Ich halte es auch bei offline geschaltenen Webauftritten für absolut nötig, dem Besucher eine einfache Möglichkeit zur Information über Betreiber und Datenschutz zu bieten, immerhin sind schon Daten geflossen, wenn man vor dem Login steht.


    Das, was da geschehen ist und das, was noch geschehen wird, muss erklärt werden.

  • Hallo Michael,


    Zitat

    Das, was da geschehen ist und das, was noch geschehen wird, muss erklärt werden.


    Das können und dürfen wir hier aber nicht.


    Wir sind keine Rechtsanwälte.


    Wir bieten hier nur Hilfe zur Selbsthilfe in allen Bereichen rund um Joomla!


    Zur DSGVO wurde hier schon ausführlich gepostet. Nutze die Suchfunktion.


    Und auch die Frage zur DSGVO bei Offline-Seiten wurde hier schon diskutiert. ;)

  • Das können und dürfen wir hier aber nicht.


    Will ja auch niemand. Es geht hier nicht um Rechtsberatung, was er in seine Erklärungen schreibt ist seine Sache.


    Auch zur DSGVO selbst suche ich nichts, da halte ich mich für recht sattelfest. Einzig mein Rat, sich nicht auf Frakturen aus 2010 zu verlassen.


    Die Frage ist nach einer Anzeigemöglichkeit für Impressum und Datenschutzerklärung, wenn die Seite offline ist. Der Rest ist (bis auf den Hinweis auf die Beiträge aus 2010) belangloses Beiwerk.


    Und auch die Frage zur DSGVO bei Offline-Seiten wurde hier schon diskutiert.

    Da würde ich allerdings gerne mal reinsehen - hast Du da einen Link für mich?

  • Glückwunsch zum 1.000 Beitrag - das zeugt zumindest von einer gewissen Leidensfähigkeit! :thumbup:


    Aber mal ehrlich:


    Du sprichst jetzt doch nicht davon, dieses per Default 3 Zeilen x etwa 30...35 Zeichen umfassende Textfeldchen mit mehreren A4-Seiten Datenschutzerklärungen füllen zu wollen, die einem jeden Besucher gleich um die Ohren geworfen werden, oder?


    OK, das Feld ist skalierbar... Die Augen und Nerven des Besuchers auch?


    Daher wäre ein Weg interessant, bestimmte Beiträge trotz Offline-Schaltung erreichbar zu machen.

  • die einem jeden Besucher gleich um die Ohren geworfen werden, oder?

    Damit wäre aber dem Gesetzt ausreichend genüge getan!
    Eine Offlineseite muss keinen redDot Award gewinnen.

    Aber es hindert Dich nicht daran, eine statische HTML-Seite mit den Datenschutzrichtlinien über einen Link zugänglich zu machen.

    In Joomla bedeutet halt Offline, dass ohne Anmeldung "nichts" mehr aus dem CMS erreichbar ist.

  • Das Impresssum und die DSGVO sind zwei völlig verschiedene Sachen, die rein gar nichts miteinander zu tun haben. Die Linjktiefe hat auch nichts mit der DSFVO zu tun. Die Gesetze zu eben diesen Fingen hat sich seit vielen Jahren nicht verändert und wird - ich wiederhole mich - von der DSGVO auch in keinster Weise berührt.


    Da solltest du also deutlich unterscheiden. bevor du dazu diskutierst. Als ITler solltest du die Untereschiede kennen.




    Axel

  • Aber es hindert Dich nicht daran, eine statische HTML-Seite mit den Datenschutzrichtlinien über einen Link zugänglich zu machen.

    Stimmt - darauf muss man aus all seinem Komfort heraus auch erst mal kommen. Klappt übrigens hervorragend, vielen Dank!

    Das Impresssum und die DSGVO sind zwei völlig verschiedene Sachen, die rein gar nichts miteinander zu tun haben. Die Linjktiefe hat auch nichts mit der DSFVO zu tun. Die Gesetze zu eben diesen Fingen hat sich seit vielen Jahren nicht verändert und wird - ich wiederhole mich - von der DSGVO auch in keinster Weise berührt.


    Da solltest du also deutlich unterscheiden. bevor du dazu diskutierst. Als ITler solltest du die Untereschiede kennen.

    Liest Du auch vor dem Maßregeln?


    Wir hatten in 2010 ein anderes Recht, und ich kann mir nicht vorstellen, dass der Anwalt heute noch zu der gleichen Aussage kommen würde. Auch das Landgericht wird vermutlich anders entscheiden.


    Daher mein Hinweis - mehr nicht. Auch keine Rechtsberatung meinerseits. Auch keine Fragen zur DSGVO. Und auch nicht zur Impressumspflicht.


    Zur von Dir angesprochenen Linktiefe vielleicht noch: Artikel 12, Absatz 1: "... in leicht zugänglicher Form...". Ich denke, dass das ruhig auf die Linktiefe bezogen werden darf. Das kann aber auch jeder selbst für sich definieren.


    Ich erwähne das auch nur aufgrund Deiner Aussage oben. Ich will Dich nicht belehren.


    Ansonsten sehe ich, dass das hier aus dem Ruder und in völlig falsche Richtungen läuft.


    Eigentlich wollte ich nur zwei Beiträge aus dem CMS offline darstellen. Dummerweise habe ich mich dazu verführen lassen, eine Stellungnahme abzugeben.


    Entweder habe ich mich falsch ausgedrückt oder es ist falsch aufgenommen worden. Oder beides.


    Vermutlich ist das Forum auch in letzter Zeit zu sehr von der DSGVO frequentiert worden, dass gleich so hektisch reagiert wird...


    Also zurück zum Anfang:


    Der Tipp mit den beiden HTML-Seiten war goldrichtig. Sie funktionieren einwandfrei, einen Preis werden sie sicher nicht bekommen.


    Aber es war mal wieder eine schöne Fingerübung und hat Spaß gemacht!


    Nochmals: Danke!

  • Daher wäre ein Weg interessant, bestimmte Beiträge trotz Offline-Schaltung erreichbar zu machen.

    Für Spielkinder ein Ansatz.


    Offline-Text:

    Code
    <a href="impressum">Impressum</a><br />
    <a href="datenschutz?tmpl=component">Datenschutz</a>


    ?tmpl=component, wenn man halt keine Menüs und Module anzeigen will.




    In einem eigenen System-Plugin Event onAfterDispatch verwenden.

    In Array $allowed trägt man die Erlaubten mit einleitendem / ein, wenn man zu faul ist, das im Plugin via Backend konfigurierbar zu machen.


    Ggf. macht es Sinn, das Plugin möglichst früh laufen zu lassen, also im Backend hochzusortieren. Keine Ahnung.


    2. Möglichkeit:

    In der offline.php Code einbauen, der bestimmte Beiträge aus DB abfragen und anzeigen darf und dann direkt auf der offline.php nach Klick auf einen Link der Art

    <a href="?articleIdHolen=17">Impressum</a>

    anzeigt.


    3. Möglichkeit:

    In der offline.php ein Accordion einbauen, das die beiden Beiträge aus DB abfragt und einsetzt. User klickt für Aufklappen, was er halt sehen will.

  • 2. Möglichkeit:

    In der offline.php Code einbauen, der bestimmte Beiträge aus DB abfragen und anzeigen darf und dann direkt auf der offline.php nach Klick auf einen Link der Art

    <a href="?articleIdHolen=17">Impressum</a>

    anzeigt.

  • Die Denic läßt mittlerweile keine öffentlichen whois-Abfragen mehr zu. (diverse andere Registries auch). Man kann sich also nicht mehr sinnvoll informieren, wem eine Domain gehört. Eine Impressumspflicht auf einer leeren Seite ohne Inhalt (Wartungsmodus oder geparkte Domain etc.pp.) würde dem entgegenstehen - vom Preinzip her. Mir ist natürlich klar, das das nicht dasselbe ist.