Ich bin in dem Bereich ja gänzlich unbeleckt, aber aufmerksame christine2 hat mich eben auf dieses Urteil zu Facebookseiten hingewiesen
Bitte komplett lesen und nicht gleich wieder überdramatische, halbwahre Legenden aufgrund einzelner Sätze im Web verteilen!
Im Datenschutz-Generator unter https://datenschutz-generator.de/ wurde ein vorläufiger Text hinzugefügt (unter Schritt "Social Media, Tools und fremde Inhalte" > "Unterhalten Sie Onlinepräsenzen in sozialen Medien? (Update 05.06. nach EuGH-Urteil)"., den Betreiber von Facebookseiten UND ÄHNLICHEN in die Datenschutzerklärung Ihrer Seite zusätzlich einsetzen sollten.
Ich kenne mich zu wenig auf Facebook und rechtlich aus, um zu wissen, ob man sich auf FB ggf. zusätzlich durch Verlinkung auf die eigene DSE oder ähnlich absichern sollte.
Leider wurde das bei der Anhörung des Herrn Zuckerberg vor der EU fahrlässig vertrödelt, auf datenschutzrechtlich notwendige Änderungen bei FB "frühzeitig" und energisch fordernd hinzuweisen.