DSGVO EUGH-Urteil zu Facebookseiten. Empfohlenes Update der Datenschutzerklärung.

  • Ich bin in dem Bereich ja gänzlich unbeleckt, aber aufmerksame christine2 hat mich eben auf dieses Urteil zu Facebookseiten hingewiesen

    Bitte komplett lesen und nicht gleich wieder überdramatische, halbwahre Legenden aufgrund einzelner Sätze im Web verteilen!


    Im Datenschutz-Generator unter https://datenschutz-generator.de/ wurde ein vorläufiger Text hinzugefügt (unter Schritt "Social Media, Tools und fremde Inhalte" > "Unterhalten Sie Onlinepräsenzen in sozialen Medien? (Update 05.06. nach EuGH-Urteil)"., den Betreiber von Facebookseiten UND ÄHNLICHEN in die Datenschutzerklärung Ihrer Seite zusätzlich einsetzen sollten.


    Ich kenne mich zu wenig auf Facebook und rechtlich aus, um zu wissen, ob man sich auf FB ggf. zusätzlich durch Verlinkung auf die eigene DSE oder ähnlich absichern sollte.


    Leider wurde das bei der Anhörung des Herrn Zuckerberg vor der EU fahrlässig vertrödelt, auf datenschutzrechtlich notwendige Änderungen bei FB "frühzeitig" und energisch fordernd hinzuweisen.

  • hallo und guten Abend Indigo66 und Relater


    vielen Dank für diesen Thread. Das ist sehr sehr interessant.


    Die Frage ist die::


    müssen denn private Facebook Seiten auch der - DSGVO-Kompatibilität genügen


    Was wenn das so ist: kann man die FB-Seiten auch abschalten aus Sicherheitsgründen?

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  • Das Urteil unterscheidet nicht zwischen privat und nicht-privat.


    Es stellt klar, dass jeder Betreiber einer Facebookseite für Verstöße gegen Datenschutzbelange als mitverantwortlich betrachtet werden kann. Selbst dann, wenn der Betreiber der Seite und die Welt gar nicht weiß, ob gegen und welche Datenschutzbelange verstoßen werden. Wir wissen es nicht und, ob es noch mal einen mutigen Whistle-Blower geben wird, weiß auch keiner.

    Zitat

    müssen denn private Facebook Seiten auch der - DSGVO-Kompatibilität genügen

    Die Frage erübrigt sich. Jedweder muss überall und zu jedem Zeitpunkt "DSGVO-kompatibel" handeln und tun. Komplett egal, ob das eine Facebook oder sonstige Seite ist oder ...


    Nachdem FB zur Zeit süßliche Werbung ausstrahlt, musst halt nachverfolgen, was sich da an Neuerungen bei FB tut. Hier wird die Ausrichtung sein, dass FB-Nutzer entsprechende Einstellungen machen können. Ob Seitenbetreiber ebenfalls pauschale Einstellungen zum Schutze ihrer Besucher werden machen können, weiß der Teufel.

    kann man die FB-Seiten auch abschalten aus Sicherheitsgründen?

    Klar kann man FB-Seiten abschalten. Ob man das nun wirklich will oder muss, ist eine individuelle Entscheidung.

  • Das Urteil unterscheidet nicht zwischen privat und nicht-privat.

    Die DSGVO aber schon.

    Das nehme ich erstmal wörtlich.

    Wobei bei privaten FB-Seiten natürlich nicht zu vergessen ist, dass Datenschutz mehr als die DSGVO ist (Stichworte: Urheberrecht, KUG, ...)

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    Gruß vom Jörg
    (Lehrer ist kein Beruf sondern eine Diagnose. oops )