„Der Pfad ist kein Verzeichnis“


  • Sorry, aber das ist nun wirklich seit einigen Jahren schon so! Wenn du bisher nichts dazu gefunden hast, hast nicht richtig gesucht!

    Zitat


    dass die Datenschutzerklärung ebenfalls separat und sofort für den Besucher sichtbar auf der Webseite platziert werden muss.

    (...)

    Datenschutzerklärung muss mit einem Klick erreichbar sein

    Oftmals wird die Datenschutzerklärung wegen Unwissenheit auf der Impressums-Seite angelegt und ist somit mit den Besuchern nicht sofort zu finden.

    Quelle: https://www.e-recht24.de/news/…en-sind-abmahnfaehig.html


    Zitat

    Das Landgericht Frankfurt wies in einem Urteil (18.02.2014, Az 3-10 O 86-12) darauf hin, dass die Kürzung einer IP-Adresse rechtlich eine Pseudonymisierung darstellt. Daneben betont das Gericht, dass ein unmittelbarer Zugriff auf die Datenschutzhinweise gewährleistet sein muss, d.h. dass diese auf den Webseiten klar und deutlich wahrnehmbar verlinkt sein müssen.

    Quelle: https://www.activemind.de/maga…former-einsatz-von-piwik/



    Zitat
    • Impressum und Datenschutzerklärung gehören auf jede Website. Fehlt eines der beiden Elemente, droht dem Seitenbetreiber eine Abmahnung.
    • Die Datenschutzerklärung muss mit einem Klick von jeder Unterseite einer Website aus erreichbar und eindeutig gekennzeichnet sein.
    • Es ist daher nicht erlaubt, die Datenschutzerklärung im Impressum unterzubringen. Experten empfehlen, die Hinweise zum Datenschutz und das Impressum getrennt aufzuführen.
    • Es ist möglich, die Hinweise zum Datenschutz und das Impressum auf derselben Seite zu platzieren, sofern der Link zu dieser eindeutig gekennzeichnet ist – z.B. mit der Formulierung „Impressum & Datenschutz“.

    Datenschutzerklärung im Impressum unterbringen: Dies ist nicht ausreichend!

    Quelle: https://www.datenschutz.org/impressum-datenschutz/



    Zitat


    Neben den umfangreichen Angaben sollten Datenschutzerklärung und Impressum getrennt angelegt und eindeutig als solche gekennzeichnet sein.

    Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/impressum-datenschutz/




    Die angegebenen Quellen sollten als Beweis genügen!



    Axel

  • Vielen Dank an alle für die schnelle und ausführliche Hilfe.

    Das ursprüngliche Problem scheint wohl auch behoben :)


    Jetzt werde ich mich wohl mal ausführlicher mit dem Thema Datenschutz beschäftigen müssen (früher war alles einfacher :D )


    Die Datenschutzcheckbox habe ich zwar eingefügt, doch sieht sie jetzt bei mir ganz anders aus.


    VIELEN DANK AN ALLE <3<3

  • Hallo Axel,


    die angeführten Stellen sagen gerade nicht, dass Impressum und Datenschutzerklärung getrennt sein müssen.

    Das dies sinnvoll ist, sehe ich auch so. Eine rechtliche Verpflichtung zur Trennung sehe ich nicht.


    Gruß vom Niederrhein

  • Lui_brempt

    Eine weitere Quelle:

    DSVGO für Webseitenbetreiber

    Vom Rheinwerk Verlag

    S. 101f

    Dort ist klar nachzulesem, dass die Trennung Pflicht ist - und nicht nur am Desktop, sondern auch auf dem Smartphone.

    Die Autoren sind Juristen, die sich intensiv mit der DSVGO befassen und auch an der Ausgestaltung des im Buch empfohlenen Generators mitgewirkt haben.

  • Hallo,


    um es vorwegzunehmen: ich selbst habe es getrennt. Also 1 Menü: Impressum und 1 Menü: Datenschutz. Es steht aber hier, dass es (auch) so möglich ist:


    Zitat

    Es ist möglich, die Hinweise zum Datenschutz und das Impressum auf derselben Seite zu platzieren, sofern der Link zu dieser eindeutig gekennzeichnet ist – z.B. mit der Formulierung „Impressum & Datenschutz“

    Liebe Grüße

    Christine

  • Zitat

    Es ist möglich, die Hinweise zum Datenschutz und das Impressum auf derselben Seite zu platzieren

    Ich seh das ganz pragmatisch.


    Wir sind verpflichtet, die Inhalte der DSE "in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln" (was aber längst ad absurdum geführt ist durch den zahlreichen Quark, der zu erwähnen ist (oder etwa doch nicht?))


    Folgt für mich: Die Übersichtlichkeit/Transparenz/Zugänglichkeit/Usability/Accessibility ist auf getrennten Seiten für Besucher eher gegeben (außer man bastelt halt noch was rein, um die 2 unterschiedlichen (auch rechtlich gesehen) Inhalte intuitiv und getrennt anzuspringen/anzuzeigen,auszublenden, letzteres auch ohne JavaScript). Über leicht zugänglich kann man bei weiteren, nötigen Klicks VIELLEICHT auch schon wieder streiten...


    Bin faul => 2 Seiten => geht schneller, auch bzgl. gezielter Nachpflege ;)

  • Es ist korrekt, dass Impressum und Datenschuterklärung (DSE) auch unter einem einzigen Menüverweis stehen dürfen. Aber nur und ausschließlich wenn dieser Menüverweis das auch eindeutig und unmissverständlich benamst. Letzlich bleibt nur die Formulierung "Impressum und Datenschutzerklärung" oder: "Impressum & Datenschutzerklärung" - was anderes fällt mir zumindest nicht ein.


    Also: rechtlich so und nicht anders erlaubt!


    Aber: die Quellen, die entsprechend darauf hinweisen, sagen auch, dass sie diesen Weg nicht empfehlen.


    Und: Ein Menüverweis, der auf das Impressum verweist, aber nicht die DSE erwähnt, die dort mit drin liegt, ist nach wie vor rechtlich nicht zulässig! Die Quelle dazu:

    Zitat


    Es ist möglich, die Hinweise zum Datenschutz und das Impressum auf derselben Seite zu platzieren, sofern der Link zu dieser eindeutig gekennzeichnet ist – z.B. mit der Formulierung „Impressum & Datenschutz“.

    Um dann aber unmmittelbar darunter mit einer h2-Überschrift darauf hinzuweisen, dass das nicht gemacht werden sollte.

    Aber etwas weiter unten wird es dann noch einmal klar und deutlich erklärt:

    Zitat

    Bringen Sie die Hinweise zum Datenschutz im Impressum unter, ohne dies ausreichend kenntlich zu machen, begehen Sie einen Verstoß gegen geltende Bestimmungen zum Datenschutz im Internet und riskieren eine Abmahnung.

    https://www.datenschutz.org/impressum-datenschutz/


    Fazit: ja, es darf gemacht werden, aber nur wenn das eindeutig erkennbar ist.


    Ich persönlich: finde das es ja eh zwei Wörter umfasst und so ein langer Menütitel ist nicht nach meinem Geschmack und aus meiner Sicht nicht im Sinne einer Usability. Also mache ich aus den zwei Wörtern auch zwei Menüverweise.



    Axel

  • Es ist korrekt, dass Impressum und Datenschuterklärung (DSE) auch unter einem einzigen Menüverweis stehen dürfen. Aber nur und ausschließlich wenn dieser Menüverweis das auch eindeutig und unmissverständlich benamst.

    Die oben zitierte Quelle hat eine Feinheit nicht detailliert ausgeführt. Dazu und ergänzend zu den obigen Ausführungen:

    Die Datenschutzerklärung muss nach einem erstmaligem Aufruf einer Webseite mit nur einem Klick von jeder Seite erreichenbar sein.

    Der BGH hat entschieden, dass das Impressum mit zwei Klicks erreichbar sein muss (zur DSE gibt es zu diesem Detail noch kein Urteil).

    Damit bestehen derzeit höhere Anforderungen an den rechtskonformen Einbau der DSE in eine Homepage.


    Quellen:

    https://kanzlei-lachenmann.de/…chutzerklaerung-homepage/

    https://www.wbs-law.de/it-rech…die-datenschutzerklarung/


    Übrigens wäre es auch nicht zulässig die DSE in die AGB's einzubauen.

  • Anka hat ja recht. Tatsächlich wird es auch langweilig allmählich, da alles schon mehrmals geschrieben steht. Die DSE muss wie das Impressum verlinkt sein. Also mit maximal 2 Klicks von jeder Seite. Was auf allen einschlägigen Seiten auch nachzulesen ist.



    Axel