Alles anzeigenHallo Axel,
wo hast du deine Erkenntnis dazu, dass Impressum und Datenschutz zwei separate Links sein müssen.
habe so was noch nicht gefunden.
Danke
Grüße vom Niederrhein
Sorry, aber das ist nun wirklich seit einigen Jahren schon so! Wenn du bisher nichts dazu gefunden hast, hast nicht richtig gesucht!
Zitat
dass die Datenschutzerklärung ebenfalls separat und sofort für den Besucher sichtbar auf der Webseite platziert werden muss.(...)
Datenschutzerklärung muss mit einem Klick erreichbar sein
Oftmals wird die Datenschutzerklärung wegen Unwissenheit auf der Impressums-Seite angelegt und ist somit mit den Besuchern nicht sofort zu finden.
Quelle: https://www.e-recht24.de/news/…en-sind-abmahnfaehig.html
ZitatDas Landgericht Frankfurt wies in einem Urteil (18.02.2014, Az 3-10 O 86-12) darauf hin, dass die Kürzung einer IP-Adresse rechtlich eine Pseudonymisierung darstellt. Daneben betont das Gericht, dass ein unmittelbarer Zugriff auf die Datenschutzhinweise gewährleistet sein muss, d.h. dass diese auf den Webseiten klar und deutlich wahrnehmbar verlinkt sein müssen.
Quelle: https://www.activemind.de/maga…former-einsatz-von-piwik/
Zitat
- Impressum und Datenschutzerklärung gehören auf jede Website. Fehlt eines der beiden Elemente, droht dem Seitenbetreiber eine Abmahnung.
- Die Datenschutzerklärung muss mit einem Klick von jeder Unterseite einer Website aus erreichbar und eindeutig gekennzeichnet sein.
- Es ist daher nicht erlaubt, die Datenschutzerklärung im Impressum unterzubringen. Experten empfehlen, die Hinweise zum Datenschutz und das Impressum getrennt aufzuführen.
- Es ist möglich, die Hinweise zum Datenschutz und das Impressum auf derselben Seite zu platzieren, sofern der Link zu dieser eindeutig gekennzeichnet ist – z.B. mit der Formulierung „Impressum & Datenschutz“.
Datenschutzerklärung im Impressum unterbringen: Dies ist nicht ausreichend!
Quelle: https://www.datenschutz.org/impressum-datenschutz/
Zitat
Neben den umfangreichen Angaben sollten Datenschutzerklärung und Impressum getrennt angelegt und eindeutig als solche gekennzeichnet sein.
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/impressum-datenschutz/
Die angegebenen Quellen sollten als Beweis genügen!
Axel