DSGVO: Rechtsgrundlagen und Funktionsweisen von Cookie-Hinweisen

  • Für mich einer der wichtigsten Sätze bzgl. der unsäglichen Cookie-Warner, die sich die Leute auf Joomla installieren:

    Zitat

    Nicht selten ist zu beobachten, dass zwar ein, den Kriterien einer wirksamen Einwilligung entsprechender Cookie-Banner vorhanden ist, beim Besuch der Website jedoch im Hintergrund bereits Cookies in den Browser geladen werden, obwohl der Nutzer dem noch nicht zugestimmt hat. Dabei wird außer Acht gelassen, dass eine vorherige Einwilligung eingeholt werden muss und nicht eine nachträgliche Genehmigung. Ein rechtlich einwandfreier Einwilligungstext nützt wenig, wenn eine entsprechende technische Umsetzung nicht erfolgt.

    Zusätzlich ist es der Joomlaseite auch nachträglich gar nicht möglich z.B. Google-Tracking-Cookies wieder zu entfernen, wenn jemand "Ablehnen" klickt, falls es das im Warner gibt. Doppelte Irreführung, die ich im Fall der Fälle für noch gravierender halte.


    Und:

    Zitat

    Wer denkt, mit der DSGVO hätte man nun eine beständige Rechtslage in Bezug auf Cookies, liegt daneben.

    Muss man leider immer wieder betonen, auch hier im Forum.


    Und natürlich:

    Zitat

    Etliche Hinweise verdecken jedoch in Form eines großen Layers fast die gesamten Inhalte einer Website und bieten lediglich die Möglichkeit, mittels eines einzelnen OK-Buttons Cookies zu akzeptieren. Ohne Einwilligung kann man die Website somit nicht nutzen. In solchen Fällen gilt die Einwilligung nicht als freiwillig erteilt und ist daher unwirksam