Habe gerade mal die Entscheidung studiert und komme für mich zum Schluss, dass ein Sessioncookie unter technisch notwendig im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Satz 2 der EU Richtlinie 2002/58 fallen muss.
Wenn man natürlich auf dem Standpunkt steht, dass Webseiten auch ohne Cookies funktionieren, dann ist das natürlich falsch. Habe jetzt bei folgenden Text eingebaut: Diese Seite muss technisch bedingt einen Sessioncookie auf ihrem Rechner abspeichern. Ohne diesen Sessioncookie funktioniert das Angebot nicht. Dieser Cookie ist somit notwendig im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Satz 2 der EU Richtlinie 2002/58.
Ob das hilft, weiß ich nicht. Letztendlich werden das Gerichte klären.
Schade ist, dass die Entscheidung des EUGH, die ich für den konkreten Fall für absolut richtig halte, nicht auf die Frage eingehen musste, was technisch notwendig im Sinne von Satz 2 der anzuwendenden Verordnung ist.
Das wird bestimmt auch noch geklärt. So lange hängen wir mit unseren Session-Cookies halt in der Luft.
Das Zitat von Indigo66 wird nach EUGH sicher noch diskutiert werden. Aber insbesondere der letzte Punkt Opt-Out-Cookies zeigt die Schizophrenie der Situation.