Na ja ... es sieht erst einmal viel aus, ja. Bin auch gerade damit beschäftigt, mich tiefer in die Materie einzuarbeiten. Allerdings habe ich festgestellt, dass viele Aspekte streng genommen nicht unbedingt etwas mit Barrierefreiheit zu tun haben, sondern einfach mit sauberem Arbeiten.
Gerade so Dinge wie eine vernünftige HTML-Struktur, korrekte Nutzung von HTML-Elementen und -Attributen. Vermeidung von 100 Wackelbildern und Animationseffekten an jeder Ecke. Ausreichende Schriftgröße und -lesbarbarkeit. Gute Kontraste. Das sind alles Dinge, die eigentlicher jeder Webdesigner beherzigen sollte - also auch früher schon vor 20 Jahren. Ich glaube die ersten Anstrengungen hinsichtlich Zugänglichkeit im Web begannen, zumindest öffentlich größer angelegt, um 1999 herum. Damals gab's noch Framesets, vermurkste Tabellenlayouts usw. All das hat heute längst keine Bedeutung mehr.
Auf der anderen Seite glaube ich fast, dass technische Perfektionisten derweil auf ihre Kosten kommen. Denn je "perfekter" der HTML-Code aufgebaut ist, desto besser kommen Tools aus dem "Barrierefreiheitsuniversum" damit zurecht. Nebenbei natürlich auch Suchmaschinen usw.
Zu guter Letzt darf man natürlich die inhaltliche Seite nicht vergessen. Fehlende oder falsche ALT-Texte bei Bildern/Grafiken jeder Art sind ein riesiges Problem. Falsch formulierte Seitentitel bzw. Headings (also Überschriften, wie H1, H2 usw.) ebenso.
Hat man diese beiden Punkte umgesetzt (also sauberes HTML-Coding und gute inhaltliche Beschreibung aller Objekte), dürfte man schon fast 80% der nötigen Maßnahmen erreicht haben. Korrigiert mich bitte, falls ich mit dieser Schätzung danebenliege. Aber ich vermute mal der Rest sind technische Ergänzungen, wie ein sinnvoller Tabindex, landmarks, aria-Attribute usw.
Was mich allerdings auch ein wenig zaudern lässt, ist die abschließende Frage: Wann ist meine Website tatsächlich barrierefrei? Denn selbst wenn ich alle möglichen technischen Aspekte bei der Entwicklung beachte, bleiben noch viele subjektive Dinge offen. Kann es sein, dass man hier nicht um einen (ziemlich teuren!) BITV-Test herumkommt? Wie sonst soll man juristisch haltbar feststellen oder beweisen können, dass man die Auflagen des BFSG erfüllt hat? Das meine ich gerade auch als Webdesigner, der zum Zeitpunkt X die fertige Website abliefert und sagt: "Bitteschön, eine barrierefreie Website!" Wenn der Kunde anschließend die Barrierefreiheit im Inhalt vermurkst muss ja irgendwie sichergestellt werden können, dass der Webdesigner dafür nicht haftbar ist bzw. verantwortlich gemacht werden kann.