Beiträge von faro

    Diese Aussage stimmt so nicht, wie Du ja auch schon selbst festgestellt hast. Zur Not würde ich den Hoster wechseln.


    Wenn der Hoster wie Du schreibst, nur bis 7.1 anbietet, glaube ich nicht, dass man per .htaccess die 7.3 oder 7.4 erzwingen kann, denn dazu muss diese ja auf dem Server installiert sein. Dann jedoch sollte man diese im Kundenprtal einstellen können.

    Use PHP71 as default

    AddHandler application/x-httpd-php71 .php

    <IfModule mod_suphp.c>

    suPHP_ConfigPath /opt/php71/lib

    </IfModule>

    Hallo mafloc78,


    du solltest auf gar keinen Fall per .htaccess die PHP 7.1 erzwingen. Da der Support dieser Version bereits zum Dezember 2019 eingestellt wurde, hat dein Provider diese Version womöglich ebenfallst auf seinen Servern bereits deaktiviert.


    Wenn dein System korrekt konfiguriert, Joomla und alle Erweiterungen aktuell sind und die Pfade richtig eingestellt sind, sollte der Betrieb deiner Seite unter PHP 7.3 oder 7.4 mit einer Standard .htaccess problemlos funktionieren.


    Sollte es danach immer noch Probleme geben, würde ich den Hoster telefonisch kontaktieren.

    php 5.6.40, Joomla 3.9.13

    Moin, warum stand im ersten Bietrag "Joomla 3.9.13"? Die Tatsächliche Version hätte hier viele Beiträge erspart und einige Schweißtropfen weniger auf der Stirn verursacht...... ?(

    Generell eine gute Sache um dieses Thema. Jedoch gab es schon desöfteren Bedenken, ob Privatanbieter von Petitionen auch aus datenschutzrechtlichen Gründen, tatsächlich der richtige Ansprechpartner für solch wichtige Petitionen sind.


    Sicherer sollte um etwas zu bewirken, eine Petition direkt beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages oder auf Länderebene eingereicht werden. Hierbei läuft man nicht gefahr, dass Fristen versäumt werden oder eine Petition aus anderen Gründen als unwirksam erklärt wird.

    Ich habe vor zwei Wochen einen Werbebrief im Briefkasten gehabt. In diesem wurde ich zu einer Werbeveranstaltung eingeladen. Auf der Rückseite des Schreibens stand ein "Datenschutzhinweis" meiner Hansestadt, auf welcher mir versichert wurde, dass die vom Einwohnermeldeamt weitergereichten persönliche Daten "Nur für diese Werbeaktion dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden"


    Ich traute meinem Augen nicht und lief damit schleunigst zu einer Fachanwältin für Datenschutz. Nach gut 10 Minuten war ich dann schlauer weil sie mir erklärte,


    JA, DAS EINWOHNERMELDEAMT DARF PERSONEN BEZOGENE DATEN WEITERVERKAUFEN" Und "NEIN, DAS EINWOHNERMELDEAMT IST EINE BEHÖRDE UND MUSS SICH NICHT AN DIE DSGVO HALTEN"

    Ich würde auch Brüssel nicht dafür veranwortlich machen wollen, sondern die Geschäftsmodelle dieser Companies und, dass viele damit sehr "locker" und leichtfertig umgehen.

    My2Cents

    Da gebe ich dir schon Recht, das Problem ist nur, dass diese besagten "Companies" damit ihr Geld verdienen und der kleine Webseitenbetreiber welcher z.B. mit seinem Shop und Facebookpromotions Geld verdienen muss, abgemahnt wird.

    Bei mir ist es so, dass der User das Plugin durch einen Klick aktivieren muss, bevor es Aktiv wird. Halt die 2 Click Variante. Bin mir gerade nicht sicher ob es ausreicht. Das Thema liegt ja auch gerade erst auf dem Tisch.


    Vorerst habe ich es zur Sicherheit deaktiviert. :rolleyes: Es Nervt halt alles nur noch mit diesem GDG......... Sch.....

    Hallo in die Runde,


    ich habe mir das Urteil gerade durchgelesen. Ehrlich gesagt, ich bin kein Jurist und tu mich mit dem Verstehen dieses Urteils etwas schwer.


    Wenn ich es richtig verstanden habe, reicht das Plugin von Kubik Rubik "2CSB - 2 Click social Buttons" nicht mehr aus?


    Der Webseitenbesucher soll nun auch hier durch ein zusätzliches Opt/In Verfahren erst diesen Button Akzeptieren?