Einen schönen Guten Morgen,
vielen Dank für den Hinweis.
Ich hab jetzt auch die Variante 3 (Opt-in) gewählt.
Nur nochmal für mich zum Verständnis.
Das BGH-Urteil lautet sinngemäß ja so, dass die Zustimmung, Cookies zu verwenden, nicht schon vorausgewählt sein darf.
Laut BGH-Urteil (aktueller Stand vom Mai 2020) ist es aber nicht zwingend nötig, auswählen zu können welche Cookies der Benutzer erlauben möchte und welche nicht.
Somit wäre die Verwendung der Variante (Opt-in) nach aktuellem Stand rechtsmäßig und okay, oder?
Wenn der User auf "Cookies deaktivieren" klickt, werden auch alle Cookies deaktiviert. Dann hat ja eigentlich der Webseitenbetreiber das Nachsehen (je nachdem welchen Sinn die Cookies ghaben die esetzt werden).
Andererseits. Wenn der User auf "Cookies akzeptieren" klickt, werden auch alle Cookies aktiviert. Muss der Benutzer genau erkennen, welche Cookies das sind? Denn mit dieser Methode weiß er das ja nicht genau, oder?
Mir ist bewusst dass ich hier keine Rechtsberatung bekomme und einfordern kann. Mich würde nur mal Eure Einschätzung und Auffassung zu dieser Thematik interessieren.
Mich interessiert dieses Thema generell.
Bei meiner Seite handelt es sich prinzipiell um ein kleine Vereinsseite. Hier sind keine Cookies gesetzt die für evtl. Onlineshops nötig wären oder für Werbezwecke an Dritte weitergegeben werden.
Jedoch haben wir "Google Analytics" eingesetzt, um ein bisschen erkennen zu können, wie stark unsere Webseite frequentiert ist. - (Opt-out für GA habe ich im Bereich Datenschutz eingebaut)
Außerdem ein "Google Maps" Plugin und ein "Iframe" der unsere Facebook-Seite aufruft.
Was meint Ihr?
Ist hier die Opt-In - Methode mit KickGdPR ausreichend?
Schöne Grüße
Joomla-Sigi