Der Teilnehmer schreibt: Insoweit steht die Seite. Besteht noch technisches Problem.
Insoweit sehe ich den Hinweis als nötig. Schaden kann er jedenfalls nicht.
Und da sie jetzt immer noch Online erreichbar ist, muss der TE darauf hingewiesen werden, dass er entweder schnellstens den Wartungsmodus einschaltet oder schnellstens die DGSVO notwendigen Dinge ergänzt.
Als gewerblich Handelnder hat er ein größeres Risiko beanstandet zu werden. Das bedeutet dann Mehraufwand. Die Datenschutzerklärung sollte mit entsprechendem Generator schnell erstellt sein.
Da ist das technische Problem aus meiner Sicht deutlich weniger problematisch.