Beiträge von jobaer

    hi Addi - vielen Dank für deine schnelle Antwort - es ist auch in dem Original kein Unterstrich drinne.

    Also - ich denke dass dann alles gehen muesste.


    Im Moment seh ich von der Domain über den Browser nix.

    Hab noch ein File hochgeladen - also ein info.php -

    doch es sieht so aus als wär die domain nicht erreichbar.


    ich ping die mal an.


    Habe 10 ICMP-Pakete an den Zielrechner geschickt


    Zurück kam - invalid host.


    Was kann ich noch machen - was würdest du noch überprüfen!? +

    _Ich werde mal noch im Überblick beim Domainhoster nachgucken wie es mit den Einträgen zum Nameserver steht.

    Denke aber dass ich hier auch alles richtig gemacht habe.


    Was kann ich noch übrerprüfen!?


    Freue mich nochmals von Dir zu hoeren.


    VG Jobaer ;)



    ps - hab den Server mal angehalten - und wieder gestartet.

    Das hat im Moment auch nix gebracht...


    Ich werde weitere Test unternehmen.

    hallo danke Addi


    vielen Dank für deine schnelle Antwort - hab mir die direktiven angesehen:


    Code
    DocumentRoot "/sites/www.my_domain.org"        /usr/local/apache/conf/vhost/vhost.conf (67)
    ServerName www.my_domain.org                   /usr/local/apache/conf/vhost/vhost.conf (68)
    <Directory "/sites/www.my_domain.org">
    allow from all                               /usr/local/apache/conf/vhost/vhost.conf (70)
    Options None                                 /usr/local/apache/conf/vhost/vhost.conf (71)
    Require all granted                          /usr/local/apache/conf/vhost/vhost.conf (72)
    </Directory>




    also : denke, das alles stimme muesste - dann sollte im Grunde wenn die Einträge des Nameservers alle stimmen dann sollte alles okay sein


    - was mich etwas wundert ist - dass es ansonstein in der Oberfläche so aussieht:


       virt.gif

    Handles the name-based server www.the_domain_.org on all addresses


    also hier heißt es - on all adresses!?


    Das ist ein Unterschied...

    Hallo ujnd guten Tag



    auf einem frisch auf Webmin angelegten Vhost hab ich eine folgendes Handle.


    Code
    webmin: Handles the name-based server www.my-domain.org on address *.


    Was mich wundert ist - dass die Phrase so lautet:


    Code
    Handles the name-based server www.my-domain.org on address *.


    Code
    und auf  *.

    endet!?


    und nicht auf *.*


    Freue mich auf einen Tipp

    also ich bin fündig geworden. Das untenstehende trifft es ganz gut.




    https://tas2580.net/downloads/phpbb-privacyprotection/


    phpBB Privacy protection


    Die Extension fügt verschiedene Funktionen in ein phpBB Forum ein um das Forum DSGVO konform zu machen.

    https://tas2580.net/downloads/phpbb-privacyprotection/


    und darüber hinaus: ich würde mal sagen, dass das schon erheblich hilft - mit der DSGVO klar (er) zu kommen - bei dem Einsatz eines phpBB


    vg jobaer

    also ich bin fündig geworden. Das untenstehende trifft es ganz gut - z.B. wenn man ein phpbb einsetzt.

    Wenn man eine Joomla einsetzt wird das natürlich ungleich komplzierter - denn dann haben wir auch viel viel mehr Moeglichkeiten.



    https://tas2580.net/downloads/phpbb-privacyprotection/



    https://tas2580.net/downloads/phpbb-privacyprotection/



    ich würde mal sagen, dass das schon erheblich hilft - mit der DSGVO klar (er) zu kommen - bei dem Einsatz eines phpBB


    Klar ist: Wenn man eine Joomla einsetzt wird das natürlich ungleich komplzierter - denn dann haben wir auch viel viel mehr Moeglichkeiten.

    Da kommt dann ein ganzer Kosmos an Daten / Moeglichkeiten dazu.


    vg[

    hallo und guten Abend,


    Beim Thema effektives Mailversenden stetzte ich früher immmer auf Mailmerge in Verbindung mit Thunderbird.

    Ist das immer noch eine der besten OpenSource-Lösungen oder ist hier mittlerweile auf dem Gebiet neues hinzugekommen!?


    Mail Merge: how to create and Save or Send Multiple Individual and Personalized Messages from a Draft


    Zitat

    the latest version: Version 6.1.0 for Thunderbird 68: Mail Merge is fully compatible with Thunderbird 68. Please make sure to use version 6.1.0.

    Mail Merge is fully compatible with Thunderbird 60. Please make sure to use version 5.6.0.

    features: Create and Save or Send Multiple Individual and Personalized Messages from a Draft

    If you want to send a message to multiple recipients, there are a few common problems:


    und die Anleitung zum Einsatz liest sich wie in frühren Zeiten - es ist schon ziemlich benutzerfreundlich



    vgl. https://addons.thunderbird.net…derbird/addon/mail-merge/


    Wenn man das ggf. vergleicht mit Möglichkeiten die man mit GMail hat - also mit den Bordmitteln u. ggf. erhältlichen Zusätzen dann entsteht

    hier ggf ein interessanter Vergleich.


    GMAIL-option:





    Welches System verwendet ihr:


    a. Thunderbird in Verbindung mit Mailmerge

    b. Mailchimp

    c. Outlook

    d. Google-Mail ggf. mit einem Plugin

    d. ... noch etwas anderes!?




    Freue mich auf eine fruchtbare Diskussion - Viele Grüße

    vielen Dank ReLater


    Deine Antwort ist - wie gewohnt ;) !!!- sehr sehr informativ und hilfreich. Danke dafür!!!

    Nebenbei bemerkt: das Forum hier ist total klasse!!!


    Die Frage nach dem Server ist hilfreich - was liefert der Server bzw. welche Technologien laufen auf dem SERVER - sozusagen von Haus aus.


    zum Ziel: Das Ziel ist - eine Q & A-Umgebung zu schaffen die Fragen und Antworten zulässt - für Themen wie z.B.


    a. Wing-suite -Flüge;
    b. Free-style Klettern
    c. Rennen - um einfach mal ein paar Beispiele zu nennen....




    Auch die Frage der Erweiterungen - sehr interessant.


    Zitat

    - Welche kostenpflichtigen Lösungen mit kostenfreiem Demo sind weiters sowieso jenseits meiner frustrierenden Steuererklärungen?

    - Lege ich wert auf "aktive" Entwickler und damit regelmäßige Updates: Hängt von Komplexität des Systems ab.

    - Will ich selber "hosten" oder bei einem eh schon darauf spezialiserten Anbieter (wunschlos glücklich): Ich erst mal ersteres.


    Am liebsten sind mir hier natürlich die OpenSource-Lösungen; Und zwar solche , die aktiv weiterentwickelt werden.



    Untenstehend eine Liste mit clones - fertige, halbfertige und ggf. einfach auch eingestellte Projekte:



    Manche Projekte sind aktiv - manche nicht mehr - ich finde das php-basierte Projekt welches ich oben erwähnt habe immer noch ganz gut.


    hier eine Liste von Projekten und Clones.


    Askbot: Questions - My site



    Biostar: ialbert/biostar-central -


    Diango-Knowledge: zapier/django-knowledge


    LampCMS: Lampcms Open Source Q&A Program - Lampcms


    Mamute: www.mamute.org


    Kliqqi-CMS: Kliqqi-CMS/Kliqqi-CMS


    question2answer: Question2Answer - Free Open Source Q&A Software for PHP


    scoold: Scoold

    Scoold is open source and works great as a Q&A, forum, knowledge base or customer support platform. Deployable on premises or to any cloud.


    talkyard: Talkyard


    vanillaforums: Self-Serve Questions and Answers Feature - Vanilla Forums



    Grüße JoBaer

    ;)

    hallo und guten Abend -vielen Dank für deine schnelle Antwort.



    Bin sehr dankbar für deine Antwort und - dafür dass du das so detailliert erörterst u. beleuchtest.



    Zitat

    Wie gesagt, was du nicht tust, musst du auch nicht angeben ;) Was nicht gespeichert wird, kann auch nicht ausgewertet werden.



    Die Idee ist sehr interessant: -> Keine Daten sind gute Daten.


    Das mit dem engl. Forum ist im Grunde nur ein Detail - also ich denke dass dieses dt.- Forum hier - das Joomla-Forum hier unterliegt ggf. anderen DSGVO- Regularien als es etwa eine englischsprachige Seite tut. Das weiß ich aber nicht genau.


    Da kann ich mich auch irren und täuschen.


    Denke nochamls über alles nach. Dir schon mal vielen Dank

    hallo und guten Abend,


    das Thema: englschprachiges Forum - internationaler Bereich - minimalistischer Ansatz der GDPR /DSGVO


    wie ist es denn mit dem GDPR oder dem Datenschutz bzw. den Auflagen - wenn man - sagen wir mal - ein Forum betreibt das sich englischsprachig ist und das insges. im Grunde alle anspricht .

    - Beispiel: Thema wie z.B. base_jump oder WingSuite-Sports


    Wie wäre es, wenn man bei einem solchen Fourm dann in engl. Sprache sich an im Grunde

    - User aus aller Welt sich wendet?

    - englischsprachiges Forum - für den internationaler Bereich - minimalistischer Ansatz.


    Was würde passieren, wenn man praktisch keine Daten sammelnt.



    Also wenn die Seite sich auszeichnet dadurch dass sie keine Daten, sammelt, keinen login zulässt, dass

    nur anonymes posten möglich ist.

    so wenig wir nur möglich Daten gesammelt werden;


    Nehmen wir mal einen absolut mimalistischen Ansatz einer Seite


    https://hardcore-minimalist.de/datenschutz/




    Frage: macht es denn also ggf. Sinn - wenn ich mein Wingsuit-Forum dann so aus bzw. aufbaue, dass es oben genannten Maßstäben dient!?

    Entbindet mich z.B. der Umstand, dass ich _keine_ Namen registriere oder eine Registrierung praktisch nicht zulasse, dann etwa von moeglichen Klippen im DSGVO?!


    Bin ich dann auf einer rechtlich besseren - oder sagen wir sicheren Seite!?



    Freue mich auf einen Tipp!



    VG

    Hallo und guten Abend,


    Frage-Antwort-Software: ähnlich wie die Stackexchange-Engine .....


    ich suche eine Forensoftware, die ähnlich arbeitet wir das Q&A environment, welches wir auf Stack Exchange haben.


    Die Stackexchange-Leute haben eine Beschreibung der Beispiele gesammelt, die hierfür grundsätzlich in Frage kommen:


    Der Artikel: https://meta.stackexchange.com…ck-exchange-style-qa-site


    Gibt es denn noch eine Version oder Variante, welche ihr empehlen könnt.





    wie wäre es denn hiermit: https://www.question2answer.org/


    eine PHP-Version:




    Freue mich von Euch zu hoeren.


    Beste Grüße

    Hallo community,


    Ich wollte fragen, wie man Inhalte (z.b. eine Tablle oder eine Abfrage) aus Base exportieren kann?


    Also ich denke, dass man zwar recht einfach externe Daten (z.b. Excel oder Text Dateien) in Base als Datenbasis (Tabellen) einbinden kann, aber um eine Tabelle oder Abfrage aus Base heraus, in ein anderes Format zu exportieren, will bei mir nicht hinhauen!


    Ich hab hier Libreoffice 6xy:

    Unter "Datei" gibt es einen Exportieren Schalter, der is aber immer grau (also ohne Funktion), egal ob bei den Tabellen oder Abfragen ...

    Frage: Es muss doch aber möglich sein, eine Abfrage (Tabelle mit eingewähltem Werteinhalt) zu exportieren, um sie später, z.b. in Excel als Tabelle zu importieren :?


    ich hab schon folgendes ausprobiert:

    ich öffne Calc und drücke danach F4. Die Datenquellen sollte dann doch angezeigt werden?

    - optional hab ich hier links die Abfrage bzw Tabelle gewählt, deren Ausgabe/Inhalt ich in das Tabellendokument übernehmen will;

    - ich wähle die entsprechenden Datenzeilen aus und klicke anschließend auf das Symbol "Daten in Text";

    - danach sollten m.E. die Daten dann in das Calc Dokument übernommen werden;



    ferner hab ich auch schon ausprobiert:

    - Base öffnen, eine Calc-Datei öffnen, danach

    - in Base (übersicht) die Abfrage markieren (in Abfragen), und danach

    - per Drag&Drop auf das Calc-Sheet ziehen,


    ... da dachte ich,dass das klappen müsste und im Grunde dann alle Daten dort landen müssten :)


    Das hat leider nicht funktioniert;


    Habt ihr hier einen Tipp!?



    Viele Grüße

    hallo und guten Morgen,:)


    Eine Frage die mir in den Weihnachtsferien kommt - Nutze ich die besten Tools für das Bookmarken?
    Was sind eure beliebtesten Tools zum Thema "Bookmarken". ich nutze google-Chrome seit ca 15 Monaten - mit einem bookmarktool von google.

    ich habe aber nun noch in einer Übersicht weitere tools gesehen

    - Evernote Web Clipper
    - Trello
    - Bitly
    - Pocket
    - Pinterest

    .....ferner noch Digg, Mix und Reddit

    Frage; Welche verwendet ihr denn!?

    Ist Trello denn ein heißer Tipp !? Braucht man Trello wirklich?

    Freue mich auf einen Tipp

    Viele Grüße:)

    hi und guten Tag,

    welche Tools setzt ihr denn ein um ein (responsive) Design zu testen - bzw. um zu testen wie Eure Seite auf diversen Endgeräten aussieht!?

    Denke dass es hier diverse Testseiten gibt, die einem die diversen Endformate zeigen (bereitstellen).


    Screenfly, google DevTools und Device Mode, google resizer, Ghostlab oder Browserstack, u.s.w. u.s.f.

    Welche nutzt ihr denn!?

    hi Elwood


    nochmals danke für die Antwort - ich ab vor ein Bild zu bauen - das einer grid-logig folgt.

    ich denke dass das besser passt auf eine Webseite als ein einziges Bild.

    hallo und guten Abend,


    Welche Unterstützung für GRID-Layout gibt es denn bei GIMP?



    Ziel; ich will ein Layout einer Webseite nicht mit einem Bild sondern mit eine mit einem GRID-Laout - bestehend auf diversen -(verschiednen) Bildern ausstatten.


    Bezogen auf GIMP: habe mir mal bei einer ersten Suche & Orientierung versucht einen Überblick zu verschaffen:



    Ich habe entdeckt dass es hier bei GIMP die Untertützung zu gridded-Images gibt: etwa hier: https://docs.gimp.org/2.8/en/g…mage-grid-and-guides.html


    - Figure 12.27. Image used for examples below

    - Figure 12.28. Image with default grid

    - Figure 12.29. A different grid style


    soweit sogut: Doch mir liegt nicht an der Re-Produktion eines einzigen Bildes.


    Die Frage ist - gibt es ggf. auch tools und plugins in GIMP die ein CSS-Grid-Laout untertützen:

    Dieses Laout würde dann eben auf einer Webpage "landen"


    vgl. auch hier:


    - Creating a nice layout CSS Grid layout using grid template areas

    https://www.youtube.com/watch?v=v5KzBPUEgGQ


    . hier einige Bilder u. Eindrücke: https://www.google.de/search?q…741#imgrc=uFe_JD8iQ916jM:



    Freue mich von Euch zu hoeren.


    VG

    Hallo und guten Abend JoomlaWunder und RE:Later


    danke für Eure Antworten und Beiträge. Freue mich von Euch zu lesen.


    Zitat

    ich muss zugeben, ich verstehe auch nur einen Bruchteil von dem, was du geschrieben hast. Grundlegend sollte man sich überlegen, was man eigentlich möchte und dann die Sache rechtlich absichern lassen, im Idealfall durch fachkundige Personen. Ich habe so den Eindruck, dass du dich erst durch den Paragrafen-Dschungel arbeitest, und aufgrund dessen dann festlegst, an wen du eigentlich verkaufen möchtest.

    Die Ausgangsfrage /& lage ist die, dass ich mich frage, wie man am wenigsten in rechtliche Bereiche kommen kann, die es schwierig machen am Markt aufzutreten. Das scheint mir bei weitem am einfachsten zu sein wenn ich den Verbraucher draußen lasse (geht bei mir)


    Mit anderen Worten: Ich sehe, wie der Gesetzgeber in das AGB-Recht auch Prinzipien des Verbraucherschutzes mit umsetzt. M.a.W: Der Gesetzgeber sieht es besonders darauf ab, mittels des AGB-Rechts auch und vor allem die Verbraucher (und damit sind die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gemeint) zu schützen. Dies ist auch der Grund weshalb das AGB-Recht in großen Teilen besonders streng formuliert und auf diesem Wege eine weitgehende Benachteiligungen von

    Verbrauchern vermeiden helfen will. Und mir leuchtet das alles ja auch ein: Es sind ja sehr sehr oft die Verbraucher (und damit sind die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gemeint), welche sich gegen die AGB der in geschhäftlichen Dingen oftmals erfahrerneren (und beschlageneren) Unternehmer ansonsten nicht wirksam wehren könnten.


    Sieht man also aufs Ganze - dann haben wir im Grunde eine differnziere Situation vorliegen:

    - Das AGB-Recht - und hier insbesondere der §§ 305 und die folgenden des BGB gibt den Möglichkeiten innerhalb einer AGB, alles zu regeln eine bestimmte Grenze vor;

    - Basis und Grenze sind also gesetzt - für die Ausgestaltungs- und Regelungsmoeglichkeiten innerhalb der AGB.


    Es gibt im BGB Rechte zum Verbraucherschutz z.B. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und Gewährleisung. Diese Rechte kann ein Verbraucher iSd. § 13 BGB in Anspruch nehmen, ein Unternehmer iSd. § 14 BGB kann diese Rechte nicht in Anspruch nehmen. Solchermaßen dient das AGB-Recht auch als Schutz in der B2C-Hinsicht bzw. -Beziehung.


    Und fasst man das oben gesagte zusammen, dann kann man zugespitzt also eine These evtl. so formulieren: Es ist ggf. sehr ratsam wenn man vllt. gleich die Verbraucher ganz draussen lässt!? Man fährt man damit besser und kommt nicht so schnell in rechtliche 'Bedrängfnis - wenn man nur den B2B Bereich bedient - und die Verbraucher gewissermaßen außenvor lässt


    Nochmals: der Unternehmer kann frei entscheiden, mit wem er Verträge abschließen will und mit wem nicht.


    Zitat

    Danke Re:Later für deinen Beitrag. Das ist sehr sehr gut, was du schreibst: In der letzten AGB, die ich für eine solche Firma eingepflegt habe, steht schlicht "Wir handeln ausschließlich mit xyz-Sonderposten (SP) speziell für den Handel. Wir sind ein Großhandelsunternehmen und bedienen ausschließlich gewerbliche Kunden. Mit der Bestellung bei uns sichert der Käufer zu, Gewerbetreibender und nicht Endverbraucher zu sein.


    Danke Re:Later: diesen Hinweis finde ich wichig. Ein sehr interessanter Zusammenhang: Übrigens - ganz nebenbei bemerkt: nach einer aktuell (sogar) höchstrichterlicher Rechtsprechung muß es sich ein Verbraucher im Übrigen gefallen lassen, wenn er beim Vertragsabschluss vortäuscht, Unternehmer zu sein, daß er auch wie ein Unternehmer behandelt wird, sich also nicht auf Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz berufen kann.

    Was muss der Unternehmer machen: Der Unternehmer muss nur ausreichend deutlich machen, daß sich sein Angebot nur an Unternehmer richtet, und man wird von ihm verlangen können,

    zumutbare Vorkehrungen zu treffen, daß ein Verbraucher nicht versehentlich auf das Angebot eingeht und er unbeabsichtigt einen Vertrag mit einem Verbraucher eingeht.


    Das aber ist ja in Joomla sehr sehr gut abzubilden. Das ist im Grunde kein Problem.


    Viele Grüße

    guten Abend Re:Later


    danke für deine Antwoert und für das Teilen deiner Einschätzung bzw. deiner Ideen hierzu.

    Selbstverständlich ist es dein Job "manuell zu prüfen" bevor du einen EInkauf abwickelst/abwickeln darfst, wenn der Kauf Beschränkungen unterliegt. Du kannst z.B. zusätzlich Daten verplichtend während Bestellung abfragen, die einem Privatkunden klar machen, dass er unerwünscht ist, weil er sie gar nicht hat oder erfüllen kann.


    Zusätzlich ein klar verständliches "Wir liefern nur an Unternehmen und ..., nicht an Privatkunden." z.B. im Bestellformular, damit du der Transparenz-Verpflichtung nachkommst und kein Privatkunde reinstolpert.


    Mit einer verquasten Haken-und-Ösen-Paragraphen-Schleuder-AGB wirst im Fall der Fälle alleine sicher nicht weit kommen. Ich für meinen Teil hätte nicht die geringste Ahnung, was du mir da eigentlich erzählst und eine Rechtsabteilung hab ich nicht ;)


    Alles gut - alles okay. Ich find deinen Hinweis zum "manuellen Prüfen" sehr sehr gut und sehr wichtig. Dieser Vorgang ist m.E. sehr wichtig - und fast unerlässlich. Jedenfalls lässt sich dieser sicher auch gut in Joomla umsetzen. Denke mal dass das mittels entsprechnder Gestaltung der Seite sehr leicht moeglich ist.


    ich persönlich find es schon sehr entscheident - den Unterschied zwischen BGB 13 und BGB 14 Kundenkreisen zu unterscheiden.


    Es bedeutet, daß sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne von §14 BGB wendet, und nicht an Verbraucher.

    also die Frage: ist es ggf. sehr ratsam wenn man vllt. gleich die Verbraucher ganz draussen lässt!? Ja oder nein - für viele mag diese Frage nicht relevant sein. Ich finde sie - die Frage interessant;

    Diese Fragen und Unterscheidungen verweisen über das juristische Feld hinaus: Im Grunde ist das ist eine unternehmerische Frage, keine rechtliche.

    Wer Verbraucher als Kunden ausschließt, kann keine Umsätze mit Verbrauchern machen.



    Dir RE:Later nochmals vielen Dank!


    VG

    hallo und guten Abend Community,


    vorweg ein grosses Lob an das Joomla-Forum und an alle Macher, user und supporter hier. Bin begeistert wie leistungsfähig es ist - und wie "breit" aufgestellt.

    Toll das es die Rubrik Recht hier auch gibt. Vorweg - ich brauch im Grunde keine Rechtsberatung, denn im Grunde ist mir bereits schon sehr viel durch Recherche schon klar.


    Ich hab die wichtigsten Dinge hier nur nochmals zusammengeschrieben - gewissermaßen zum nochmaligen "Durcharbeiten" der Sachverhalte.


    Es geht hier um die AGB in Hinsicht B2B und B2C-Beziehungen - und ja - am Ende ja auch um die Frage wie viele Vorteile es bringt wenn man sich nur um die §14 BGB-Kunden kümmert - um das mal verkürzt zu sagen.


    Grundsätzlich setzt der Gesetzgeber in Geschäftsbeziehungen ja bestimmte rechtliche Grenzen und Schutzbereiche ein, damit der jeweils andere Vertragsbeteiligte, also derjenige, der im Grunde die Ausgestaltung der AGB bei deren Gestaltung eben nicht mitbeeinflussen und mitentwickeln konnte, dann auch nicht gleich rechtlich benachteiligt - oder - mit anderen Worten - übervorteilt wird.


    hier also eine Frage zum Recht: welchen Unterschied macht es wenn man in den AGB formuliert:


    und dabei ein- bzw. ausschließt:... nehmen wir an, die AGB notieren wie folgt:

    Zitat

    Kunde im Sinne der AGB sind ausschließlich öffentliche Institutionen, sowie Unternehmer....

    .Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung der angebotenen Leistungen gem. Ziffer xx bzw. Absatz xyz dieser AGB ausgeschlossen. Diese AGB gelten also dann demzufolge nun eben nicht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Verbraucher sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem bestimmten Zwecke abschließen, die dabei ganz überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden


    zur rechtlichen Grundlage: Hier werden - wie ich finde - dann auch durchaus bestimmte Akzente gesetzt: Der Gesetzgeber sieht es besonders darauf ab, mittels des AGB-Rechts vor allem die Verbraucher (und damit sind die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gemeint) zu schützen. Dies ist auch der Grund weshalb das AGB-Recht in großen Teilen besonders streng formuliert und auf diesem Wege eine weitgehende Benachteiligungen von Verbrauchern vermeiden helfen will.


    Es sind ja sehr sehr oft die Verbraucher (und damit sind die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gemeint), welche sich gegen die AGB der in geschhäftlichen Dingen oftmals erfahrerneren (und beschlageneren) Unternehmer ansonsten nicht wirksam wehren könnten.


    Sieht man also aufs Ganze - dann haben wir im Grunde eine differnzierte Situation vorliegen:

    - Das AGB-Recht - und hier insbesondere der §§ 305 und die folgenden des BGB - gibt den Möglichkeiten innerhalb einer AGB, einfach alles zu regeln eine bestimmte Grenze vor;

    - Konkret kann man festhalten dass es im BGB z.B. Rechte zum Verbraucherschutz gibt - etwa das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und Gewährleisung. Ein solches Rechte kann dann der Verbraucher iSd. § 13 BGB in Anspruch nehmen und sich darauf berufen. Für einen Unternehmer iSd. § 14 BGB gilt dies hingegen nicht. Er kann diese Rechte nicht in Anspruch nehmen. Man sieht also: Der Gesetzgeber sieht hier Möglichkeiten der Umsetzung eines Verbraucherschutzes.

    - Basis und Grenze sind also gesetzt - für die Ausgestaltungs- und Regelungsmoeglichkeiten innerhalb der AGB. (Anm.: Diese Grundlagen haben Folgen - können handlungsleitend sein für die Konzeption eines Start-Ups bzw. für den Auftritt am Markt.)


    Solchermaßen dient das AGB-Recht auch als Schutz in der B2C-Hinsicht bzw. -Beziehung... Und darüber hinaus auch in der B2B Hinsicht bzw. Beziehung.


    Hier also die Frage: ist es ggf. sehr ratsam wenn man vllt. gleich die Verbraucher ganz draussen lässt!? Fährt man damit besser und kommt nicht so schnell in rechtliche 'Bedrängfnis? Anders formuliert: man könnte ja - um sicher zu gehen nur den B2B Bereich fokussieren - m.a.W. indem man dann klar benennt, wen man dabei ein- bzw. ausschließt:


    ... nehmen wir an, die AGB notieren wie folgt:


    Kunde im Sinne der AGB sind ausschließlich öffentliche Institutionen, sowie Unternehmer.....Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung der angebotenen Leistungen gem. Ziffer xx bzw. Absatz xyz dieser AGB ausgeschlossen. Die AGB gelten damit nicht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Verbraucher sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem bestimmten Zwecke abschließen, die dabei ganz überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.


    Frage: welchen Unterschied macht das?

    ist das dann - so wie oben konzipiert, dann also eine Geschäftstätigkeit im Bereich eines sogenannten "Business to Business (B2B)" Worin liegen die Unterschiede zwischen den verschiedenen Konfigurationen:


    - Ist der Auftraggeber Unternehmer iSd. § 14 BGB ...

    - Ist der Auftraggeber Verbraucher iSd. § 13 BGB....


    Zusatzfrage: was bedeutet das denn, wenn man ausschließlich sich an öffentliche Institutionen, sowie Unternehmer.....im Sinne . § 14 BGB wendet!?oder anders gefragt: also die Frage: ist es ggf. sehr ratsam wenn man vllt. gleich die Verbraucher ganz draussen lässt!? Fährt man damit besser und kommt nicht so schnell in rechtliche 'Bedrängfnis?


    Es gibt im BGB Rechte zum Verbraucherschutz z.B. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und Gewährleisung. Diese Rechte kann ein Verbraucher iSd. § 13 BGB in Anspruch nehmen, ein Unternehmer iSd. § 14 BGB kann diese Rechte nicht in Anspruch nehmen. Ist das dann - so wie oben konzipiert, dann also eine Geschäftstätigkeit im Bereich eines sogenannten "Business to Business (B2B)" Richtig. Es bedeutet, dass man keine Geschäfte mit Verbrauchern machen will und die Rechte zum Schutz des Verbrauchers nicht zur Anwendung kommen. Es können also nur Unternehmer oder öffentliche Körperschaften die Leistungen des Anbieters beziehen und diese Kunden haben kein Widerrufsrecht und sie können sich nicht auf Gewährleistung berufen. Zusätzlich aber fallt auf - dass die oben zitierten AGB aber eigentlich ungeeignet sind. In dem obigen Auszug steht ja im Grunde nichts anderes, als dass die AGB nur für B2B gelten. Das bedeutet, dass für Verbraucher dann einfach das BGB gilt.


    Man könnte aber auch so argumentieren und ansetzen: Wenn man Verbaucher wirksam ausschliessen will, dann sollte man nicht nur auf die AGB setzen - oder anders und zugespitzter gesagt; dann helfen AGB rein gar nichts, dann sollte man um ans Ziel zu kommen schon noch weitere Massnahmen ergreifen, die verhindern dass ein Verbraucher bestellen kann.

    Am Ende sollte - wenn man das richtig machen will dies auf eine manuelle Prüfung hinauslaufen.


    Was meint ihr denn hierzu..


    viele grüsse