Beiträge von KarEm

    garantiere dem Nachbarn vorab schriftlich irgendwelche Qualifikationen

    habe ich auch nicht geschrieben. Diese Auflistung von Kenntnissen unter #18 ist eine grobe Zusammenfassung was m.E. für einen "Webdesigner" wichtig ist. Der Umfang und Tiefgang des Know How kann sich zwischen einem Profi und einem Freizeitakteur unterscheiden - muss es aber nicht, wenn ein Profi gewerblich handelt und der selbe Profi ehrenamtlich seinem Lieblingsclub behilflich ist.

    Außerdem bezieht sich die Auflistung der Kenntnisse auf den Beitrag #16 mit dem Passus "...weil der Auftraggeber keine „fachgemäße Ausführung nach den Regeln der Kunst“ von dir erwarten kann..." Kommt es in diesem Fall zu einem Rechtsstreit, legt die Rechtsprechung eben gewisse Profi-Kenntnisse zugrunde - so jedenfalls mein Verständnis der genannten Quellen.


    Punkte des #18 schriftlich, vertraglich festhalten zu müssen

    hab ich schon beantwortet.

    Der Titel und Inhalt des Threads sollte also klar machen, dass hier Profis diskutieren, ob sie sich auch bei ehrenamtlichen/unentgeltlichen Tätigkeiten irgendwie bis ins feinste Detail absichern sollten.

    Gerne in einem eigenen Thread aber eine Änderung meines Anliegens hier möchte ich nicht.

    Dabei würde mich interessieren, wie Du Profi definierst (Kenntnisse - auch rechtliche, gewerblich/nicht gewerblich,...)

    weil hier irgendein Qualifikations-Punktekatalog verbreitet wird

    was missfällt dir an dieser Auflistung (Kontext s.o.)?

    KarEm versucht, so verstehe ich es, den "ehrenamtlichen" Webdesigner andere Rechtsauflagen zu geben, als dem "professionellen Webdesigner".

    Nein, keinegswegs. Ich suche nur nach Informationen, die für einen eherenamtlichen Webdesigner auch relevant sind und eine "Anleihe" bei einem professionellen Webdesigner kann ja schon helfen.


    Ehrenamtliche rechtliche Schlupflöcher für sich geltend machen kann

    Nein, es ist nicht meine Intension Schlupflöcher zu finden.

    Hier muss der Webmaster schon Wissen aufbauen und einsetzen.

    Danke für diesen Punkt. Dass dies erforderlich ist geht übrings auch aus den referenzierten Urteilen aus den genannten Quellen hervor. Auch z.B. zum erwähnten Urheberrecht gehen diese Beiträge von einer Hinweispflicht des Webmasters an den Verantwortlichen bei Verletzungen desselben aus.

    langjähriges Vertrauensverhältnis

    Das ist natürlich schön, doch leider können sich die Dinge auch ändern.

    Ich habe mal ein paar Punkte zusammengetragen, die prinzipiell eine Rolle spielen könnten. Im konkreten Fall sieht das möglicherweise ein wenig anders aus. Wichtig ist mir der Fokus auf Minimierung des Haftungsrisikos.

    Fasst man die Erstellung oder Überarbeitung/Redesign sowie die Wartung eines Webauftritts als ein Projekt auf, ergeben sich z.B. die nachfolgenden Aspekte. Auftraggeber wird hier als Begriff für den Kunden, den Club, den Verein, das Geschäft,.. genutzt, Auftragnehmer meint den Leistungserbringer.


    1. Erforderliche Kenntnisse:

    - Responsive Webdesign

    - Usability und User Experience

    - Webprogrammiersprachen

    - CMS, DB

    - SW-Design, Entwicklung, Test

    - Projektmanagementmethodik

    - rechtliches Wissen


    2. Erstellung:

    - Klärung der Anforderungen

    - Vereinbarung über die funktionale Leistung / Konzept

    - Design

    - Implementierung

    - Test

    - Übergabe und ggf. Nacharbeit

    - Abnahme


    3. Projekt-Unterlagen:

    - Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

    - Zulieferungen des Auftraggebers

    - Zulieferungen des Auftragnehmers

    - Dokumentation der Kommunikation mit dem Auftraggeber

    - Vertrag



    4. Wartung:

    - Definition des Wartungsumfangs und der Wartungsdauer

    - Durchführung der Maßnahmen


    5. Projekt-Unterlagen:

    - Vereinbarung über die Maintenance



    - rechtliches Wissen ist m.E. in jedem Fall nötig, um als Auftragnehmer z.B. Verletzung von Urheber-, Persönlichkeits- und Markenrechten Dritter zu vermeiden oder auch um die Site DSVGO-konform zu implementieren und um nicht für Fehler des Auftraggebers zu haften. Das ist vmtl. der größte und wichtigste unterschied zu einem klassischen IT-Projekt.

    - Die Intention dieses Threads bezieht sich hauptsächlich auf den Punkt 3. Projekt-Unterlagen. Habt Ihr Euch hierzu

    einen Ansatz zur Vorgehensweise und zu Vereinbarungen zurechtgelegt? GGf. auch von einem RA prüfen lassen?

    Es gibt geltendes Recht. Das kannst du nicht aushebeln.

    Das möchte ich auch gar nicht. Ich versuche zu verstehen, was mich ggf. bei dieser Aktivität erwartet.

    Dazu gehört u.a. das Urheberrecht.

    Auch das ist mir klar, dieser Punkt wird ja auch gerne von den RA's als plakatives Beispiel genutzt.

    Konkret suche ich nach Beiträgen über das Haftungsrisiko für die unentgeltliche/ehrenamtliche Erstellung und Betreuung von Webseiten.

    vielleicht sollte ich noch ergänzen ... und wie ich mich durch eine geeignete Vorgehensweise und Vereinbarungen zur Beauftragung und späteren Wartung damit arrangieren kann.

    Zu diesem Punkt hatte ich gehofft hier Beiträge zu diskutieren zu können. Ich bin mir sicher, dass es noch andere Leser gibt, die in einer vergleichbaren Situation sind und evtl. auch aus ihrer persönlichen Sicht etwas beisteuern könnten.

    Auftraggeber keine „fachgemäße Ausführung nach den Regeln der Kunst“ von dir erwarten kann.

    Nach den Quellen, die ich bisher durchsehen habe (Beispiele s.o.) scheidet eine derartige Begründung aus.

    Zitat:"

    Als Webdesigner, Webentwickler, Programmierer oder Agentur bist Du verpflichtet, dem Kunden eine Website zur Verfügung zu stellen, die gem. § 633 Abs. 2 Nr. 2 BGB so funktioniert, wie es der Kunde erwarten darf und gegen deren Inhalt Dritte gem. § 633 Abs. 3 BGB keine Rechte geltend machen können."

    Quelle: https://easyrechtssicher.de/we…tung-rechtliche-fragen-2/


    Ich möchte hier keine Rechtsdiskussion anzetteln, sondern lediglich verstehen, wie andere, die in einer vergleichbaren Situation sind mit diesen Anforderungen umgehen.

    Übernahme einer bestehenden Seite würde ich den aktuellen Stand zunächst dokumentieren.

    Das habe ich auch gemacht, wenn auch aus einem anderen Grund.

    immer alles schriftlich festhalten

    Mache ich grundsätzlich (Logging aller Aktivitäten).

    Beides allerdings weniger um Haftungsrisiken zu minimieren, hab'nen IT-Hintergrund und da gehört sowas zu Handwerkszeug.


    Trotzdem vielen Dank an alle für ihre Beiträge. Möchte gerne den Thread noch ein wenig offen halten, vielleicht gibts es noch den einen oder anderen Beitrag.

    solche Scripte der regelmäßigen Wartung/Updates bedürfen und nicht monate- oder Jahrelang einfach unverändert wie eine statische Seite liegen gelassen werden darf.

    Kann ich nur unterstreichen. Genau in eine solche Situation bin ich "hineingeschlittert", habe die Seite renoviert und betreue diese Seite jetzt dauerhaft. Nun versuche als Freizeitakteur auch zu ergründen auf was ich mich ggf. rechtlich eingelassen habe.

    Danke Dir für Deinen Beitrag.

    Gefälligkeitstätigkeiten

    Ich habe "AGB" oben nur genutzt um zu verdeutlichen, dass es Regeln auch für diese ehrenamtliche Aktivität geben sollte oder geben muss(?).

    Wenn diese ehrenamtlichen Tätigkeiten als Gefälligkeiten gesehen werden, ist man dann von Haftungsrisiken befreit und zumindest in den Auswirkungen weniger betroffen (wird es also im Abmahnungsfall "billiger")?

    Mir ist nicht so ganz klar, welchen Fall einer Haftung dir vorschwebt.

    Na ja, z.B. Verletzung von Urheber- oder Markenrechten, Verstößen gegen DSVGO, Impressumpflicht, Persönlichkeitsrechte,... Das hängt auch vom Vertrag ab - also was liefert der "Kunde" was muss der Freizeitakteur beibringen. Aber damit ist man m.E. schon im Bereich eines gewerblich Aktiven und u.U. haftbar.

    Nach Lektüre verschiedener Artikel (Beispiele s.o.) ist es schwierig bis unmöglich eine Haftungsbeschränkung mit einem "Kunden" zu vereinbaren bzw. nach BGB kaum wirksam zu begrenzen. Es sind wohl schon (per RA überprüfte) Verträge nötig, um dies zu erreichen.

    Welche Schadensereignisse schweben dir vor. Spam etc. nach gehackter Seite oder Abmahnkosten wegen Verstoß gegen DSGVO oder ähnlichem?

    ja, z.B. ich würde das nicht einschränken wollen da sich nicht voraussehen lässt, was so alles passieren kann.

    Vmtl. muss man auch als ehrenamtlicher Freizeitakteur bei der Annahme eines Auftrages zur Erstellung/Überarbeitung oder auch bei der Übernahme der Betreuung einer Site in eine Vereinbarung/Vertrag investieren um das Haftungsrisiko zu begrenzen. Macht ihr das so?

    weißt, dass wir hier keine Rechtsberatung geben (dürfen)

    Das weiß ich natürlich und darum ist es mir auch nicht gegangen. Ich jetzt seit gut 2 Jahren hier im Forum aktiv und habe aus diversen Beiträgen entnommen, dass Mitglieder eine oder auch mehrere Sites betreuen (ohne zu wissen, ob sie gewerblich unterwegs sind). Daraus habe ich geschlossen, dass, sofern sie dies nicht gewerblich machen, sie sich für ihre vmtl. vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeit eine Prozedere zurecht gelegt haben, das rechtliche Probleme vermeidet. Von den Erfahrungen aus diesen Aktivitäten hoffe ich zu profitieren.

    Selbstverständlich möchte ich niemand in Probleme bringen.

    was auf die Webseite rauf muss

    Mir geht es bei meiner Frage mehr um AGB's für die ehrenamtliche Tätigkeit für die Erstellung oder Betreung einer Site, nicht um AGB's für irgendeine Geschäftstätigkeit eines "Kunden" (wenn ich Dich richtig verstanden habe).

    Also, wenn ich von einem "Kunden" einen ehrenamtlichen Auftrag für die Erstellung/Renovierung oder die Betreung einer Site übernehme, empfiehlt sich dann auch - ähnlich wie bei gewerblichen Verträgen - AGB's zu definieren?

    Wenn ja, dann habe ich als "Freizeitakteur" vmtl. ähnlichen Aufwand zu betreiben wie ein Freelancer oder ein Webdesigner einer Agentur.

    Hallo zusammen,


    ich habe mich die letzten Tage mit der Haftungsfrage befasst und im Netz nach Info's zu diesem Thema gesucht, habe auch einige Artikel (von Rechtsanwälten) gefunden, die jedoch nicht so recht auf mein Anliegen passen.

    Konkret suche ich nach Beiträgen über das Haftungsrisiko für die unentgeltliche/ehrenamtliche Erstellung und Betreuung von Webseiten.

    Bei gewerblichen Webdesignern, Programmierern, Agenturen ist die Haftung für eine erstellte/betreute Webseite durchaus ein Thema. Nach den Ausführungen in den Fundstellen (z.B. hier oder hier) wird eine gewisse rechtliche Kenntnis der einschlägigen Gesetze unterstellt und deshalb kann u.U. eine Mithaftung in Frage kommen.

    Was ich noch nicht gefunden habe, sind Beiträge zu dem Thema für nicht gewerbliche/ehrenamtliche Aktivitäten. Ich vermute aber, dass es keine allzu großen Unterschiede gibt.

    Mich interessiert:

    • wie geht ihr mit diesem Thema für die Erstellung und auch später für die Betreuung eines Webauftritts um?
    • M.E. reicht es ja nicht, sich mit der Technik, Design und Programmierung auszukennen und die Site abzusichern, Impressum und Datenschutzerklärung vorzusehen, sondern auch nach der Erstellung (und Abnahme) einer Site eine regelmäßige Kontrolle auf Probleme verursachende Inhalte durchzuführen (wenn andere z.B. Beiträge einbringen). Was ist in diesen Fällen empfehlenswert?
    • Bei gewerblichen Anbietern haben die AGB's eine wichtige Funktion, gibt es etwas angepasst auch für ehrenamtliche Tätigkeiten? Würde etwas Ähnliches Sinn machen?
    • wie schätzt ihr überhaupt das Haftungsrisiko bei unentgeltlichen/ehrenamtlichen Tätigkeiten ein?

    Ich habe auch registriert, dass verschiedentlich ehrenamtliche Tätigkeiten wegen der Haftungsrisiken eingestellt wurden. Das möchte ich, wenn möglich vermeiden und suche nach Anregungen, Tipps, etc., die zu einer akzeptablen Lösung führen.

    Besten Dank vorab.

    Hmm,

    ich habe mehrere xampp-Versionen und darin verschiedene Jommla-Versionen unter Win 7 Pro 64bit und Win 10 Pro 64bit am Laufen.

    Alle habe ich in ein separates LW mit der *.zip-Varinante entpackt und auch die Joomlas in die xampps entpackt (nicht als Admin).

    Xampp-Control rufe ich nicht als Admin auf und habe mit diesem Ansatz keine Probleme.

    Bin sehr gespannt, was hier die Promleme verursacht.

    Was meinst du

    Danke für die Rückmeldung und ja, das ist eine mögliche Lösung (.htaccss + .passwd). Eine weitere Variante ist hier (Cookie) beschrieben.

    Was ich auch als hilfr- und lehreich empfunden habe, war die Diskussion zu dem Thema in den verschiedenen Threads.

    Hi ,

    bitte nicht missverstehen. Es sind gut gemeinte Hinweise, die dabei helfen sollen vermeidbare "Fehler" zu vermeiden.

    Hi,

    noch als Ergänzung. Die Beispielseite ist nicht responsiv. Schau sie mal auf einem Handy an.

    Weiß nicht wie das bei Deiner ist, ist aber heutzutage ein "Muss".

    Hi,

    die oben beigefügte Datei muss configuration.php und nicht configurationneu.txt heißen. Wenn die als .txt abgespeichert wird, wird sie nicht gefunden und kann daher nicht gelesen werden. Bitte achte darauf einen geigneten Editor zu nutzen (z.B. notepad++). Nimmst Du den normalen Texteditor muss die Datei nach der Änderung umbenannt werden.